Booking verwendet im Rahmen der Suche einer Unterkunft auf einer Karte ein Empfehlungssystem, ohne über die wichtigsten Kriterien, welche für die vorgeschlagenen Unterkünfte maßgebend sind zu nennen.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine Nachzahlungspflicht bei Nichtabfliegen der Tickest in der gebuchten Reihenfolge festgelegt. Diese Klausel gilt auch für Verbraucher, die bei Vertragsschluss die Absicht hatten, die Flugreihenfolge einzuhalten. Zudem sind die Anbieterkennzeichnungsangaben nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar.
Die Klage richtet sich gegen die von der Beklagten in Bezug auf die Belieferung mit Fernwärme verwendete Bestimmung zur Berechnung eines veränderlichen Arbeitspreises (Preisänderungsklausel).
Unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Mietrechtsberatung, irreführende Information zum Widerrufsrecht und fehlerhafte Beschriftung des Bestellbutton