Klagegenstand ist der sogenannte Kündigungsbutton, konkret die Beschriftung der Bestätigungsschaltfläche sowie zusätzliche Informationen auf der Bestätigungsseite
Die Beklagte verwendete für den Erwerb von Ringen im Fernabsatz einen Text mit der Überschrift "Widerrufsbelehrung" in dem zunächst die Voraussetzungen und der Ablauf einer sogenannten Umtauschgarantie beschrieben wurden. Erst nach diesem Text schloss sich die eigentliche Information über das Widerrufsrecht an.
Die Parteien streiten darüber, ob Verbraucher:innen durch den Anbieter über den Ablauf einer vertraglich vereinbarten Widerrufsfrist und das Bestehen einer vereinbarten Erstlaufzeit für einen Zeitschriftenabonnementvertrag getäuscht wurden.
Die Klage richtet sich gegen die von der Beklagten in Bezug auf die Belieferung mit Fernwärme verwendete Bestimmung zur Berechnung eines veränderlichen Arbeitspreises (Preisänderungsklausel).
Die Klage richtet sich gegen den schwer zugänglichen und benutzerunfreundlichen Meldeweg sowie die unzumutbare Vorgaben in Meldeformular für Minderjährige.