"Mädchenflohmarkt": Erneute Beschwerden über Verkaufsplattform

Stand:
Nachdem "Mädchenflohmarkt" 2023 Insolvenz angemeldet hatte, stieg ein neuer Investor bei der Online-Plattform für Secondhand-Kleidung ein. Der Geschäftsbetrieb schien sich zu normalisieren. Nun aber häufen sich wieder Beschwerden von Kund:innen. Was Betroffene tun können.
Eine junge Frau fotografiert ein Oberteil ab, um es zu verkaufen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit kurzem kommen erneut Beschwerden über die Online-Plattform "Mädchenflohmarkt" auf. Verbraucher:innen berichten, dass sie kein Geld für die verkaufte Ware bekommen haben – oder lange darauf warten mussten.
  • Wenn Sie betroffen sind, setzen Sie der Plattform eine Frist zur Auszahlung Ihres Geldes.
  • Ist die Frist abgelaufen und keine Zahlung eingegangen, leiten Sie online ein Mahnverfahren ein.
On

So funktioniert die Online-Plattform "Mädchenflohmarkt"

"Mädchenflohmarkt" ist eine Online-Plattform, auf der Sie Secondhand-Kleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires von verschiedenen Marken kaufen und verkaufen können. Sie können dort kostenlos Ihre Kleidung anbieten oder selbst Kleidung kaufen.  Das klingt zunächst nach einer guten Idee: Sie sparen Geld und schonen die Umwelt zu schonen.

Für jeden erfolgreichen Verkauf erhält Mädchenflohmarkt eine Provision: Wer Artikel selbst einstellt und versendet, erhält den Kaufpreis abzüglich einer Provision in Höhe von 10 Prozent.

Wählt man hingegen den sogenannten "Concierge Service", dann werden alle Waren durch "Mädchenflohmarkt" eingestellt und verschickt. Hierfür behält das Unternehmen dann 30 Prozent ab einem Verkaufspreis von 50 Euro und 40 Prozent oder mindestens 13,90 Euro bis zu einem Verkaufspreis von 50 Euro ein.

"Mädchenflohmarkt": Probleme bei Auszahlungen an Kund:innen

Bereits 2023 musste "Mädchenflohmarkt" Insolvenz anmelden und wurde schließlich von der MFG Recommerce GmbH aus Berlin übernommen. Derzeit wird die Online-Plattform wieder von den ehemaligen Geschäftsführern von vor der Insolvenz geleitet.

Auf Bewertungsplattformen häufen sich nun erneut negative Kritiken. In vielen der Bewertungen wird moniert, dass trotz Mahnungen das Geld für die verkauften Waren nicht überwiesen wird.

Probleme mit "Mädchenflohmarkt": Das können Betroffene tun

Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, sollten Sie rasch handeln. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Geld einzufordern und Ihre Rechte durchzusetzen:

  • Setzen Sie der Plattform unter Angabe Ihrer Kontodaten eine Frist zur Auszahlung Ihres Geldes. Diese sollte nicht länger als 14 Tage sein.
  • Wenn die Frist abgelaufen und keine Zahlung eingegangen ist, sollten Sie online ein Mahnverfahren beantragen. Wenn der Anbieter nicht widerspricht, können Sie sich nach den 14 Tagen einen Titel ausstellen lassen. Mit diesem können Sie dann gegen "Mädchenflohmarkt" vollstrecken. Das heißt, sofern der Anbieter keinen Einspruch erhoben hat.
  • Zudem können Sie sich von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten lassen.

Eine Alternative zu der Online-Plattform, um aussortierte Kleidung zu verkaufen, können lokale Flohmärkte oder Secondhand-Läden sein.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Bayern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.