Veranstaltungen - Event hin, Zwangskredit da

Stand:
Im Reisebereich nahm die Regierungen von den Zwangsgutscheinen Abstand, im Veranstaltungsbereich leider nicht. Veranstalter dürfen bereits gezahlte Kundengelder in Gutscheine umwandeln.
Konzertbesucher jubeln
On

Im Reisebereich nahm die Regierungen von den Zwangsgutscheinen Abstand. Im Veranstaltungsbereich leider nicht. Relativ unbeachtet von der Öffentlichkeit trat am 20. Mai 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsbereich“ in Kraft. Seitdem dürfen die Veranstalter bereits gezahlte Kundengelder in Gutscheine umwandeln, wenn Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen Corona-bedingt abgesagt werden müssen und werden mussten.

Das Gesetz gilt rückwirkend. Viele Verbraucher, die – das zeigen die bei uns ankommenden Verbraucherbeschwerden – bei Inkrafttreten des Gesetzes seit Wochen um die Rückerstattung ihrer Kosten ringen, stehen damit plötzlich ohne Rechtsanspruch da. Das bislang unrechtmäßige Verhalten der Unternehmen wird mit dem Gesetz nachträglich legal.

Die Verträge schlossen die Verbraucher noch in der Sicherheit, bei Absage der Veranstaltung ihr Geld zurückzubekommen. Nun müssen sie Gutscheine akzeptieren oder vorher für eine Alternativveranstaltung einlösen. Bis zum 31. Dezember 2021. Bis zu diesem Datum müssen sie den Unternehmen einen zinslosen und ungesicherten Kredit gewähren – ob sie wollen oder nicht. Ob es den Konzertveranstalter oder das Fitnessstudio danach noch gibt, dieses Risiko trägt leider der Kunde.

Das Recht auf Auszahlung sieht das Gesetz vor, wenn „die Annahme eines Gutscheins aufgrund der persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist“. Beweisen, dass er sein Geld wirklich braucht, muss der Verbraucher. Da die neue Regelung für alle Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen sowie -einrichtungen gilt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt wurden, sind auch hier die Fälle vielfältig: Das Abo für das Fitness-Studio, Karten für ein Konzert und die Stornogebühren für die abgesagte Hochzeitsfeier. Unsere Fälle zeigen, dass es für die Verbraucher keineswegs um Kleinigkeiten geht.

Weitere Schilderungen von Verbrauchern mit Problemen in diesem Bereich finden Sie hier.


Sie haben ähnliches erlebt?

Melden Sie uns Ihren Fall!

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.