Mit der gesetzlichen Rente werden viele Ihrer Klient:innen ihren Lebensstandard nicht halten können. Was Sie raten können, damit Betroffene im Alter trotzdem genug Geld haben.
Allein mit der gesetzlichen Rente lässt sich der gewohnte Lebensstandard im Ruhestand nicht halten. Expert:innen sprechen daher von der Rentenlücke: Gemeint ist der Unterschied zwischen der Höhe der Lebenshaltungskosten im Alter und der Höhe der Zahlungen aus der gesetzlichen Rente. Die Rentenlücke fällt individuell sehr unterschiedlich aus, je nachdem, wie hoch das Einkommen Ihrer Klient:innen über die Berufsjahre war. Davon hängt ab, wie viele Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt, sie im Laufe Ihrer Berufsjahre sammeln. Pro Berufsjahr, in dem das Einkommen dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten entspricht, erhalten sie einen Entgeltpunkt. Wer also über 45 Jahre durchschnittlich verdient, kann in etwa mit einer Rentenzahlung in Höhe der Hälfte des vorherigen Einkommens rechnen.
Das Ausmaß der eigenen Rentenlücke sollten Betroffene nicht unterschätzen. Was in der Renteninformation steht, ist nämlich nicht der Betrag, der später mal auf dem Konto landet. Von der gesetzlichen Rente müssen Rentner:innen noch Steuern und Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das heißt: Die Nettorente fällt niedriger aus, als es die jährliche Renteninformation vermuten ließe. Auch die Inflation nagt zusätzlich an der Kaufkraft zukünftiger Renter:innen. Lesen Sie mehr dazu in unserer Lagebesprechung.
Das Problem einer zu geringen Rente betrifft vor allem jene, die bereits heute zu wenig verdienen. Wer wenig verdient, hatte es in den vergangenen Jahren besonders schwer, Ersparnisse oder Rücklagen zu bilden. Das Problem kann auch auf Ratsuchende zutreffen, die über ein ausreichendes Einkommen verfügen, aber keinen guten Umgang mit den eigenen Finanzen finden. Denn auch diese Klient:innen sollten zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenansprüchen privat vorsorgen.
Die gute Nachricht: Die persönliche Rentenlücke zu schließen, geht auch mit geringem Einkommen. Aber auch Betroffene, die über ein ausreichend gutes Einkommen verfügen, sollten ihre Ausgaben genau prüfen. In der Regel ist es möglich, im Alltag weniger Geld auszugeben und so mehr für das Alter anzusparen. Viele Ihrer Klient:innen haben vielleicht noch viel Zeit bis zur Rente. Umso besser! Es macht sich im Ruhestand im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt, wenn Betroffene früh anfangen zu sparen! Expert:innen raten dazu, wenn möglich, 10 bis 15 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens zusätzlich zur gesetzlichen Rente für die Altersvorsorge zu verwenden.
Vorsorge mit Staat und Arbeitgeber
Um die Rentenlücke auszugleichen, sollten Sie deshalb Ihren Klient:innen dazu raten, über die gesetzliche Rente hinaus vorsorgen. Das geht mit staatlich geförderter Altersvorsorge:
- über den Arbeitgeber mit einer betrieblichen Altersvorsorge
- über die Riester- oder Rürup-Rente
Nicht alle Angebote lohnen sich auch für jede:n. Entscheidend sind in der Regel die eigene Lebenssituation, denn davon hängt unter Umständen die staatliche Förderung ab. Ebenso sollten Ihre Klient:innen auf einige Details der Produkte achten. Wir erklären, woraus es ankommt:
Die betriebliche Altersvorsorge
Im beruflichen Umfeld lässt sich mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eine Zusatzrente über den Arbeitgeber ansparen.
Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ihr Arbeitgeber trägt die Kosten, man spricht dann von einer arbeitgeberfinanzierten bAV.
- Die andere Möglichkeit der bAV ist, dass ein Teil des Bruttoeinkommens in eine Vorsorgevertrag fließt. Man spricht von der Bruttoentgeltumwandlung.
Die erste Variante ist uneingeschränkt zu empfehlen: Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlen Ihre Klient:innen selbst nichts ein, erhalten aber im Ruhestand eine Betriebsrente als Auszahlung.
Bei der zweiten Variante, der Bruttoentgeltumwandlung, sollten Ratsuchende prüfen, ob sich das Angebot Ihres Arbeitgebers für sie lohnt. Immerhin: Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, für bestimmte Verträge und unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Gehalts beizutragen. Raten Sie Betroffenen dazu zu prüfen, ob sie von dieser Regelung profitieren. Denn das ist eine wesentliche Verbesserung der gesetzlichen Lage.
Zudem profitieren Arbeitnehmer:innen bei der Bruttoentgeltumwandlung von einer Steuerersparnis und von geringeren Sozialabgaben, da der Beitrag zur bAV das Bruttoeinkommen reduziert. Die Kehrseite davon: Aufgrund des geringeren Bruttoeinkommens zahlen Betroffene auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das führt dazu, dass sie weniger Entgeltpunkte erhalten und damit zu einer niedrigeren Rente. Die Steuer- und Sozialverssicherungsersparnis mit dem Zuschuss durch den Arbeitgeber machen in der Regel aber den Abschlag bei den Entgeltpunkten wieder wett. Auch hier lohnt sich ein Blick auf die mögliche Zuzahlung durch den Arbeitgeber sowie den eigenen steuerbefreiten Anteil.
Allgemein gilt: Die Betriebsrente ist später bei der Auszahlung der Ansprüche voll einkommens- und sozialversicherungspflichtig. Der Rentenanspruch landet also nicht vollständig auf dem Konto – genau wie bei der gesetzlichen Rente. Ratsuchende sollten das bei der finanziellen Planung ihres Ruhestand bedenken. Allerdings gibt es auch hier Freibeträge und Freigrenze. Raten Sie dazu, genau zu prüfen, worauf Ihre Klient:innen Anspruch haben.
Riester- und Rürup-Renten
Riester- und Rürup-Rente sind staatlich geförderte Altersvorsorgemöglichkeiten. Der Staat fördert die Riesterrente mit Zulagen und teilweise auch mit Steuerersparnissen durch einen sogenannten Sonderausgabenabzug. Die Förderung der Rürup-Rente erfolgt ausschließlich über Steuerersparnisse, auch hier spricht man von einem Sonderausgabenabzug. Ob eines der beiden Produkte sich für Ihre Klient:innen lohnt, sollten diese genau prüfen:
- Die Riester-Rente lohnt sich vor allem, wenn für förderberechtigte Ratsuchende mit geringem Einkommen oder für Eltern. Denn aufgrund hoher staatlicher Zulagen, insbesondere durch Kinderzulagen, müssen sie dann selbst einen geringeren Beitrag einzahlen. Mehr Informationen zu Riester finden sie hier.
- Bei der Rürup-Rente stehen vor allem Selbstständige im Fokus, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das hat folgenden Grund: Sollten Ihre Klient:innen Rürup besparen, können sie die Beiträge mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung von der Steuer absetzen. Der Maximalbetrag ändert sich jedes Jahr, 2024 liegt er bei 27.565,20 Euro für Ledige und 55.130,40 Euro für Verheiratete. Sind Ratsuchende selbstständig, können sie den jährlichen Rürup-Betrag vollständig von der Steuer absetzen. Festangestellte Arbeitnehmer:innen können die Differenz zwischen Maximalbeitrag und Ihrem Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend machen.
Privat vorsorgen
Eine weitere Möglichkeit, finanziell für das Alter vorzusorgen, ist die private Vorsorge, die ohne staatliche Förderung auskommen muss. Expert:innen raten, regelmäßig und langfristig zu sparen. Dazu kann sich je nach Risikoneigung ein Banksparplan mit weniger Risiko oder ein Investmentfondssparplan mit höheren Renditechancen, zum Beispiel mit sogenannten Exchange Traded Funds (ETFs) eignen.
Wer sich etwas mit ETF auseinandersetzt, kann mit wenig Aufwand ein ordentliches Vermögen aufbauen. Das geht auch schon mit kleinen monatlichen Beträgen. Wenn Sie beispielsweise über 20 Jahre monatlich 50 Euro in einen ETF-Sparplan einzahlen, können Sie 17.867 Euro ansparen – haben davon aber nur 12.000 Euro eingezahlt. Dabei geht die Rechnung von einer durchschnittlichen Rendite von 4 Prozent aus. Der Endbetrag setzt sich zusammen aus 12.000 Euro Einzahlungen und 5.867 Euro Wertsteigerung der Anteile. Wenn Sie mehr einzahlen, mehr Zeit mitbringen, oder wenn die Rendite höher ausfällt, fällt auch das Ergebnis höher aus.
Eine Möglichkeit, die private Altersvorsorge aufzubessern, sind vermögenswirksame Leistungen (VL), die manche Arbeitgeber gewähren. Bei vermögenswirksamen Leistungen suchen Arbeitnehmer:innen zunächst ein Sparprodukt aus, auf das der Arbeitgeber einen monatlichen Beitrag zusätzlich zum Gehalt zahlt. Wichtig zu wissen: Ihre Klient:innen müssen die Initiative ergreifen und zuerst einen Vertrag für ein Sparprodukt abschließen. Erst dann zahlt der Arbeitgeber die vermögenswirksame Leistung ein. Sie können in der Regel zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen, in welche die vermögenswirksame Leistung fließen soll: Möglich sind unter anderem Banksparpläne, Kapitalversicherungen, Fondssparpläne, Bausparverträge oder weitere Altersvorsorge- oder Spar-Produkte.