Maßnahmen gegen Schimmel: So helfen Sie Betroffenen

Stand:
Schimmel schadet nicht nur der Gesundheit. Es ist für Betroffene auch oft ein schambehaftetes Thema. So helfen Sie Ratsuchenden, den Schimmel wieder loszuwerden.
Eine Zimmerecke mit schwarzem Schimmel.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erklären Sie Mieter:innen, dass diese nicht sofort versuchen sollen, den Schimmel selbst zu entfernen. Das ist Sache der Vermieter:innen – die sollten Mieter:innen umgehend informieren und derweil den Schaden dokumentieren.
  • Raten Sie von Schimmel-Sprays ab. Sie enthalten oft Chemikalien, die Gesundheit und Umwelt unnötig belasten können.
  • Allzweckreiniger und ein Lappen können bei kleinen Schäden das Problem bereits lösen.
  • Empfehlen Sie zum Schutz dabei das Tragen von Handschuhen, Schutzbrille sowie einer FFP2-Maske.
On

Schimmel entdeckt: Was können Betroffene jetzt tun?

Besonders um die Weihnachtszeit herum, wenn die Menschen mehr Zeit zu Hause verbringen, oder nach dem Frühjahrsputz dürften Sie solche Anfragen häufiger erreichen: Ratsuchende haben Schimmel in ihrer Wohnung entdeckt und fragen sich nun, was sie tun sollen.

Vielen macht der Schimmel Angst: Sie fürchten teure Sanierungskosten und sorgen sich um die eigene Gesundheit sowie die ihrer Familie. Für viele ist das Thema Schimmel außerdem schambehaftet – sie glauben etwas falsch gemacht zu haben oder als unhygienisch abgestempelt zu werden. Auch wenn Sie den Ernst der Lage den Betroffenen gegenüber nicht runterspielen sollten – gehen Sie am besten behutsam mit ihnen um. Es kann Überwindung kosten, überhaupt um Rat zu bitten.

  • Beruhigen Sie und weisen Sie auf die Mitwirkungspflicht hin

Machen Sie den Ratsuchenden am besten klar: Schimmel kann jeden treffen und viele Ursachen haben. Nicht immer ist er auf individuelles Fehlverhalten beim Heizen und Lüften zurückzuführen. Auch bauliche Gegebenheiten oder defekte Wasserleitungen können eine Schimmelbildung begünstigen.

Halten Sie Mieter:innen mit Schimmel in der Wohnung in jedem Fall dazu an, als erstes ihre:n Vermieter:in zu informieren. Denn es besteht für Mieter:innen eine Mitwirkungspflicht. Vermieter:innen haben auf diese Weise eine Chance, den Schaden schnell beseitigen zu lassen.

Achtung: Warnen Sie Hilfesuchende davor, auf eigene Faust zu handeln. Sollten diese den Schimmel selbst unsachgemäß beseitigen, könnte das schlimme Folgen haben. Vergrößert sich dadurch der Schaden, müssen Mieter:innen nämlich haften.

Sind die Ratsuchenden Eigentümer:innen, so haben diese ebenso eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen sofort ihre Hausverwaltung sowie die Gebäudeversicherung über den Schimmel informieren. Hausverwaltungen haben in der Regel eine Liste von Handwerksunternehmen parat, die im Notfall eingreifen können.

Empfehlen Sie Notmaßnahmen

  • Sowohl Eigentümer:innen als auch als Mieter:innen sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass sich der Schaden nicht vergrößert. Falls noch nicht geschehen, sollten Betroffene daher zum Beispiel das Wasserleck schließen, das den Schimmel verursacht hat oder die undichte Wasserleitung sperren und einen Installateur informieren. Raten Sie auch zum Lüften des betroffenen Raums.
  • Eine Notmaßnahme, die vielen neu sein dürfte: Zum Eigenschutz können Betroffene die befallene Stelle großflächig und luftdicht mit einer Folie und Klebeband abkleben, bis sich ein:e Handwerker:in darum kümmern kann. Das verhindert nämlich, dass sich die Schimmelsporen weiter ausbreiten.
  • Den Schaden dokumentieren
  • Empfehlen Sie Ratsuchenden auch von Anfang an eine Schadensdokumentation. Das kann Mieter:innen später bei Ärger mit Vermieter:innen Abhilfe schaffen. Eigentümer:innen könnte die Dokumentation helfen, Leistungen bei ihrer Gebäudeversicherung geltend zu machen. Betroffene machen am besten Fotos vom Schimmelbefall. Sie schreiben außerdem auf, wann sie den Schaden entdeckt haben und führen Protokoll über die weiteren Schritte. Auch die Umstände des Schimmelbefalls sollten Ratsuchende aufschreiben. Zum Beispiel, falls Vermieter:innen seit Monaten die kaputte Lüftung im fensterlosen Bad nicht reparieren wollen, obwohl sie darüber informiert sind.
  • Ermutigen Sie, Beratung in Anspruch zu nehmen

Viele Fragen der Betroffenen lassen sich pauschal nicht beantworten und erfordern fachlichen Rat. Welches Recht habe ich? Was kann die Ursache des Schimmels sein? Wie kann ich mich zukünftig davor schützen? Ermuntern Sie Betroffene, sich Hilfe zu holen, gerade bei Streit mit Vermieter:innen.

Lokale Beratungsstellen der Verbraucherzentralen können meist bei solchen Fragen weiterhelfen. Bei Rechtsfragen berät der Deutsche Mieterbund an ihren vielen bundesweiten Anlaufstellen Mieterinnen und Mieter. Eigentümer:innen können sich an Haus und Grund wenden.

Wichtig: Erwähnen Sie die Schutzmaßnahmen!

Das Tragen einer FFP2-Maske, einer Schutzbrille sowie von Schutzhandschuhen aus Latex oder Nitrilkautschuk dürfen Betroffene nicht vergessen, bevor Sie kleinere Schimmelstellen behandeln.

Wie bekämpfen Betroffene kleine Schimmelstellen?

  • Glatte Oberflächen

Bei kleinen Flecken auf glatten Oberflächen empfehlen Sie Hilfesuchenden am besten einen Allzweck- bzw. Neutralreiniger. Zu solchen Oberflächen zählen etwa Glas, Metall, Kunststoff oder lackiertes Holz.

Von Teppichen und Polstern ohne direktes Schimmelwachstum lassen sich die Schimmel-Sporen mit einem guten Haushaltsstaubsauger mit Feinstaubfilter der HEPA-Klasse vorsichtig absaugen. Saugen und wischen sollte man vorsichtshalber ein Stück über die betroffene Fläche hinaus. Betroffene sollten den Raum gut lüften und die Stelle gut trocknen lassen. Den verwendeten Lappen sollten sie entsorgen.

  • Unebene Oberflächen

Schimmel auf porösen Oberflächen wie Raufasertapeten, Gipskartonplatten oder Holzwerkstoffen lässt sich in der Regel nicht entfernen. Stattdessen sollte die Tapete über den Schaden hinaus entfernt werden. Die Tapete lässt sich angefeuchtet mit Wasser und Spülmittel besser ablösen.

Die Wand unter der Tapete  können Betroffene (soweit sie es sich zutrauen) dann mit 70- bis 80-prozentigem Brennspiritus, Isopropanol oder Ethanol aus der Apotheke behandeln. Dabei wegen Explosions- und Brandgefahr gut lüften und Zündquellen fernhalten.Ebenfalls geeignet ist eine 12-prozentige Wasserstoffperoxid (H₂O₂) -Lösung. Dabei ist zu beachten: Wasserstoffperoxid bleicht. Daher ist es nicht für alle Materialien geeignet.

Silikonfugen im Bad sind ebenfalls ein guter Nährboden für Schimmel. Dieser lässt sich nicht beseitigen, daher sollte die Fuge fachgerecht erneuert werden.

Raten Sie von Schimmelentferner ab

Ratsuchende benötigen keinen speziellen Schimmelentferner aus dem Baumarkt oder der Drogerie. Die darin enthaltenen chemischen Wirkstoffe können die Gesundheit und die Umwelt unnötig belasten. Genau wie einfache Haushaltsmittel behandeln sie außerdem lediglich Schimmel an der Oberfläche – für eine Sanierung muss aber das gesamte befallene Material entfernt werden.

Weitere Informationen bietet der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden. Ist der Schimmelbefall mehr als einen halben Quadratmeter groß oder kommt der Schimmel immer wieder zurück, empfehlen Sie Betroffenen unbedingt, Fachleute mit der Sanierung des Schadens zu beauftragen. Vor allem muss die Ursache des Feuchteschadens behoben werden, damit der Schimmel nicht immer wiederkommt.

Auf einen Blick

Maßnahmen bei Schimmelbefall in der Wohnung

  • Schimmel ausfindig machen: Regelmäßig entlegene, kalte und feuchte Ecken der Wohnung kontrollieren – vor allem an Außenwänden und hinter großen Möbelstücken.Notmaßnahmen ergreifen: Vermieter:in oder ggf. Hausverwaltung und Gebäudeversicherung informieren. Wasserlecks schließen, den Raum gut lüften, große befallene Flächen luftdicht mit Folie abkleben.Mieter:innen sollten große Schimmelschäden nicht selbst entfernen!
  • Schimmel selbst entfernen nur bei kleinen Flecken: Auf glatten Flächen mit Haushaltsreiniger und Lappen darüberwischen. Bei rauen Flächen das Material, z.B. Tapete, entsorgen. Wand darunter mit 70- bis 80-prozentigem Brennspiritus behandeln. Wegen der Explosions- und Brandgefahr immer gut lüften und Zündquellen fernhalten.
  • Spezialist:innen ranlassen, vor allem bei befallenen Flächen, die insgesamt größer als 0,5 Quadratmeter sind oder bei tieferen Schimmel- und Feuchteschäden mit unbekannter Ursache.

Weiterführende Informationen der Verbraucherzentralen

Unter anderem hat die Verbraucherzentrale NRW online umfangreiche Informationen rund um das Thema Schimmel für Sie bereit gestellt:

Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.