HanseWerk: Verbraucher:innen können sich jetzt für Sammelklage anmelden

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 17. November 2023 eine Sammelklage gegen die HanseWerk Natur GmbH beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eingereicht. Das Unternehmen hat aus Sicht des vzbv seine Arbeitspreise für Fernwärme zu Unrecht erhöht. Für Verbraucher:innen kann das Mehrkosten von mehreren Tausend Euro bedeuten. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz anmelden.
Hand auf einem Heizkörper

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucher:innen können mit dem Klage-Check prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.
  • Betroffene, die an der Klage teilnehmen wollen, müssen sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden. Der Klage-Check hilft ihnen dabei.
  • Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos und schützt Teilnehmer:innen vor der Verjährung ihrer Ansprüche.
Off

HanseWerk erhöhte die Preise um mehrere hundert Prozent. Das Unternehmen hält sich bei der Berechnung der Fernwärmepreise nach Auffassung des vzbv nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Unter anderem bezieht HanseWerk in seinen Formeln sachlich ungeeignete Faktoren mit ein. In der Folge stiegen die Preise in den letzten Jahren stark an. Im Versorgungsgebiet Hohenlockstedt-Eichenring betrug der Arbeitspreis Ende 2020 beispielsweise noch 4,959 Cent/ kWh (brutto). Bis Ende 2022 erhöhte sich dieser schrittweise auf 29,11 Cent/ kWh (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh/ Jahr bedeutet dies nach Schätzungen des vzbv 3.500,00 Euro Mehrkosten in zwei Jahren.

Angebote für Betroffene

Mithilfe des Klage-Checks finden Betroffene heraus, ob sie bei der Klage mitmachen können. Er hilft auch mit Hinweisen und einem Mustertext für die Anmeldung weiter. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage gegen HanseWerk bietet die Webseite des vzbv. Betroffene können sich für einen News-Alert anmelden, um sich per E-Mail bei Neuigkeiten zum Verfahren informieren zu lassen.

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.