Energieanbieterwechsel: So können Sie Betroffenen helfen

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Verbraucher:innen können bares Geld sparen, wenn sie ihren Energieanbieter wechseln – denn momentan gibt es wieder günstige Preise. Wir klären die wichtigsten Fragen, mit denen Ratsuchende jetzt vielleicht zu Ihnen kommen, und geben einen Überblick zum Energiemarkt.
Eine Glühbirne, Münzen und ein Taschenrechner liegen auf einer Stromrechnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sonderverträge sind in der Regel günstiger als die Grundversorgung. Verbraucher:innen sollten deshalb aktiv einen Energievertrag abschließen.
  • Energieanbieter können ihre Preise unter Umständen trotz Preisgarantie erhöhen, weil die Garantie häufig nur für bestimmte Teile des Preises gilt. Empfehlen Sie Verbraucher:innen deshalb, eine ausgelobte Preisgarantie kritisch zu hinterfragen.
  • Einen Energievertrag zu kündigen, ist nicht schwer. In vielen Fällen kann das sogar der neue Anbieter übernehmen.
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Wie funktioniert der Energiemarkt?

Energieanbieter kaufen Strom und Gas am Termin- und am Spotmarkt. Am Terminmarkt gibt es – wie der Name schon sagt – Termingeschäfte: Die Anbieter vereinbaren also, zu einem Zeitpunkt in der Zukunft eine bestimmte Menge Energie zu einem festen Preis zu kaufen. Weil Verkäufer damit das Risiko eingehen, dass die Preise in der Zwischenzeit steigen können, zahlen Käufer für die Planungssicherheit etwas höhere Preise.

Am Spotmarkt gibt es keinen Risikoaufschlag, hier kaufen Energieanbieter zu tagesaktuellen Preisen ein, die in der Vergangenheit häufig günstiger waren als am Terminmarkt. In der Regel nutzen Energieanbieter deshalb einen Mix aus beiden Beschaffungsmärkten: Eine Grundlast kaufen sie über die Terminmärkte, dann ergänzen sie je nach Nachfrage über den Spotmarkt.

Nun gab es in der Vergangenheit aber auch Unternehmen, die Energie fast ausschließlich am Spotmarkt gekauft haben – und deshalb extrem niedrigere Preise an ihre Kundschaft weitergeben konnten. Die Strategie funktionierte, solange die Preise am Spotmarkt günstiger als am Terminmarkt waren. Als die Energiepreise Ende 2021 und Anfang 2022 plötzlich stiegen, wendete sich das Blatt: Die Preise am Spotmarkt wurden teurer als die am Terminmarkt. Grundversorger, die langfristig über Terminmärkte eingekauft hatten, waren plötzlich günstiger als Anbieter von Sonderverträgen. Anbieter, die ihre Energie vor allem am Sportmarkt einkauften, erhöhten in Folge ihre Preise. Andere mussten Insolvenz anmelden oder nutzten rechtliche Grauzonen, um ihre Verträge außerordentlich zu kündigen.

Die Energiepreisbremse

Die Bundesregierung hat die Energiepreisbremsen eingeführt, um die extremen Preissteigerungen bei Strom, Gas und Wärme abzufangen. Sie gelten rückwirkend ab dem 1.Januar 2023 und voraussichtlich bis April 2024. Damit Privathaushalte trotzdem einen Anreiz zum Energiesparen haben, werden aber nicht die gesamten Energiekosten staatlich gedeckelt. Die Preisgrenzen gelten nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wenn man also genauso viel Energie wie im Vorjahr nutzt, zahlt man für 80 Prozent die gedeckelten und für 20 Prozent die vertraglichen Preise. Die Preisdeckelung sieht vor:

  • 40 Cent pro Kilowattstunde Strom
  • 12 Cent pro Kilowattstunde Gas
  • 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme

So erkennen Sie seriöse Anbieter:

Energieanbieter müssen nicht direkt Insolvenz anmelden, um Schwierigkeiten bei Verbraucher:innen zu verursachen. Es reicht schon, dass sie zu Vertragsabschluss versprochene Boni zu spät oder überhaupt nicht zahlen, überschüssiges Guthaben horten, Preise unzulässig erhöhen oder bei Rückfragen nicht erreichbar sind. Wer sich solche Probleme ersparen will, kann ein paar Vorkehrungen treffen:

  • Kundenbewertungen gehen zwar immer nur auf Einzelfälle zurück, häufen sich die negativen Erfahrungen aber, kann das ein Zeichen für schlechten Service sein.
  • Die Verbraucherzentralen beobachten Energieanbieter schon länger und kriegen live mit, was bei manchen schief läuft. Auf Anfrage teilen die Verbraucherzentralen in der Regel mit, ob zu bestimmten Unternehmen auffällig viele Beschwerden vorliegen. Alternativ können Sie das Verzeichnis der Abmahnungen der Verbraucherzentralen durchsehen.
  • Anbieter, die länger am Markt sind, haben gegebenenfalls ein erprobtes Geschäftsmodell und schon andere Krisen durchstanden. Verbraucherzentralen können in der Regel darüber informieren, ob zu einen Unternehmen aktuelle in ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen vorliegt.
  • Zu günstige Energiepreise deutlich unter dem Marktschnitt können ein Zeichen für eine unwirtschaftliche Energiebeschaffung sein. Das Geschäftsmodell könnte in Phasen von Energieknappheit unter Druck geraten.

In vier Schritten zum neuen Stromvertrag

Schritt 1: Preise vergleichen

Energiekosten teilen sich in Grund- und Arbeitspreis. Der Grundpreis ist ein Fixbetrag pro Monat, der Arbeitspreis richtet sich nach den verbrauchten Kilowattstunden. Ein günstiger Grundpreis beim Strom liegt in der Regel um die 10 Euro pro Monat, aufs Jahr gerechnet sollte er nicht teurer als 150 Euro sein. Beim Gas beginnen günstige Grundpreise bei 5 Euro pro Monat. Die Arbeitspreise sollten in beiden Fällen unter der Energiepreisbremse liegen.

Ein guter Ausgangspunkt für die Anbietersuche sind Vergleichsportale. Diese verdienen an der Provision ihrer Vertragspartner und haben deshalb ein Interesse daran, zunächst die Unternehmen zu listen, die auch ein Vermittlungsentgelt bezahlen. Wer sucht, will gegebenenfalls aber auch Tarife von Anbietern sehen, die keinen Vertrag mit dem Vermittlungsportal haben. Sie können Ihre Suche optimieren durch:

  1.  Alle Tarife: Wählen Sie unter den Sucheinstellungen aus, dass die Portale auch wirklich alle Energieanbieter einbeziehen. Diese Option ist manchmal etwas umständlich formuliert: "Nur Tarife mit direkter Wechselmöglichkeit anzeigen", schreibt beispielsweise ein Portal. Auch der Baustein „Hohe Kundenempfehlungsquote“ wirkt verzerrend.
  2. Baustein Prämien: Vergleichsportale rechnen mit Durchschnittspreisen aus Wechselprämien und Co. Um einen guten Vergleich anzustellen, sollten Sie auch den tatsächlichen Grund- und Arbeitspreis ohne Wechsel-Boni betrachten. Wer sich für einen Vertrag mit Prämie entscheidet, muss sich darauf einstellen, nach einem Jahr wieder zu wechseln. In vielen Fällen sind die Grund- und Arbeitspreise nämlich höher als bei der Konkurrenz. Der dargestellte Jahrespreis wird nur durch den einmalig gezahlten Bonus so günstig.
  3. Baustein Preisgarantie: Arbeitspreise sind entweder variabel vereinbart oder können auf ein Jahr fixiert sein – mit einer sogenannten Preisgarantie. Meist sind die Tarife etwas teurer, dafür haben Verbraucher:innen Planungssicherheit. Aber aufgepasst: Diese Garantien gelten nicht uneingeschränkt.
    Oftmals vereinbaren Energieunternehmen im Kleingedruckten, dass sie Erhöhungen weitergeben dürfen, wenn sie die Preissteigerung nicht beeinflussen konnten. Das kann beispielsweise eine veränderte Steuer sein, aber auch höhere Abgaben oder Umlagen der Regierung. Im Gegenzug haben ihre Kund:innen nach einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht und können ihren Energieversorger zum nächsten Monat verlassen. Der Preisbestandteil, den Unternehmen beeinflussen können, die Beschaffungskosten, sind von jeder Preisgarantie abgedeckt.
     

Schritt 2: Realistisch kalkulieren

Schätzen Sie Ihren Stromverbrauch realistisch und versuchen Sie, nicht zu hohe Verbräuche anzugeben. Orientieren Sie sich dabei am besten an ihrem letzten Jahresverbrauch, den Sie Ihrer Rechnung entnehmen können.  Ist diese nicht vorhanden, können Sie sich an den Empfehlungen der Vergleichsportale orientieren, beim Gas ist es etwas komplizierter. In beiden Fällen hilft auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale weiter. Achten Sie darauf, dass die monatlichen Abschläge zu ihrem voraussichtlichen Verbrauch passen. Das spart potenziellen Ärger, falls der Energieversorger doch pleitegehen sollte und das Guthaben nicht zurückzahlen kann. Zu niedrige Abschläge sind aber auch nicht empfehlenswert, denn dann kann eine hohe Nachzahlung drohen. Aus dem gleichen Grund sollten Sie auch zwölf und nicht – wie manchmal üblich – elf Abschläge wählen. So halten Sie den Verlust im Pleitefall gering. Außerdem sollten Sie eine Vertragslaufzeit von einem Jahr wählen. Dann stehen Sie nicht plötzlich ohne Versorger da.

Der Baustein Ökostrom trägt kaum zur Energiewende bei, weil der Ausbau klimafreundlicher Energien vor allem über das Erneuerbare-Energie-Gesetz finanziert wird. Wer dennoch Interesse an grünem Strom hat, sollte sich an den Labeln "ok-power" und "Grüner Strom Label" orientieren. Beim Gas gibt es keine vergleichbaren Siegel.

Schritt 3: Richtig kündigen

Checken Sie die Restlaufzeit Ihres bestehenden Vertrags. Diese finden Sie in der Regel auf der letzten Strom- oder Gasrechnung. Wenn die Mindestlaufzeit eines alten Vertrags abgelaufen ist, kann sich ihr Vertrag um bis zu 12 Monate verlängern, sofern er vor dem ersten März 2022 geschlossen wurde. Sind Sie in der Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Wenn die Mindestlaufzeit des bisherigen Energievertrags abgelaufen ist, können Sie den Wechselservice des neuen Anbieters nutzen. Dieser kündigt den bisherigen Vertrag und rückt an dessen Stelle. Wer innerhalb der Laufzeit wegen einer Preiserhöhung kündigt und von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, müsste seinen neuen Anbieter zur Kündigung beim alten Anbieter bevollmächtigen.

Viele Anbieter kennen diese Variante der außerordentlichen Kündigung und bieten beim Auftragsformular eine entsprechende Passage zum Ausfüllen an. Suchen Sie diese Passage "Bevollmächtigung zur Kündigung wegen Preiserhöhung"oder Ähnliches. Falls Sie nicht Bestandteil des Auftrag ist, müssen Sie selbst kündigen und dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Vertrag mit dem neuen Anbieter abschließen.

Automatische Wechselservices für Strom- und Gaslieferverträge lohnen sich in den wenigsten Fällen, weil auch hier der Aufwand erheblich ist. Stellen Sie sich lieber eine Erinnerung in Ihrer Kalender-App und organisieren Sie den Wechsel selbst, wenn der Energievertrag ausläuft! Wer das nicht kann, ist bei einem Wechselservice aber besser aufgehoben, als sich überhaupt nicht darum zu kümmern.

Wenn Sie Ihren Vertrag gekündigt haben, ohne einen neuen abzuschließen, müssen Sie nicht befürchten, dass bald der Strom abgestellt wird. Sie fallen automatisch in die Grundversorgung zurück – bis Sie einen neuen Sondertarif abschließen.

Schritt 4: Daten löschen

Lassen Sie personenbezogenen Daten bei Ihrem alten Energieanbieter löschen. Dabei hilft dieser Musterbrief der Verbraucherzentrale. Bei Vielwechslern kann es nämlich passieren, dass Sie bei einem Energielieferanten trotz guter Bonität abgelehnt werden. Diesen kommt es regelmäßig darauf an, ihre Kund:innen zu halten.

Das macht einen guten Energievertrag aus:

Energiekosten teilen sich in Grund- und Arbeitspreis. Der Grundpreis ist ein Fixbetrag pro Monat oder Jahr, der Arbeitspreis richtet sich nach den verbrauchten Kilowattstunden. Ein günstiger Grundpreis beim Strom liegt in der Regel um die 10 Euro pro Monat, aufs Jahr gerechnet sollte er nicht teurer als 150 Euro sein. Beim Gas beginnen günstige Grundpreise bei 5 Euro pro Monat. Für Wechselinteressierte liegen attraktive Arbeitspreise in beiden Fällen unter der Energiepreisbremse.

Aber ein günstiger Preis ist nicht alles. Raten Sie daher dazu, auf seriöse Versorger zu setzen, denn: Auch ohne Insolvenz können Anbieter Probleme machen. Es reicht schon, dass sie zu Vertragsabschluss versprochene Boni zu spät oder überhaupt nicht zahlen, überschüssiges Guthaben horten, Preise unzulässig erhöhen oder bei Rückfragen nicht erreichbar sind.

Ratsuchende sollten bei einem neuen Vertrag auf Folgendes achten:  

  • Den Kundenservice: Kundenbewertungen gehen zwar immer nur auf Einzelfälle zurück, häufen sich die negativen Erfahrungen aber, kann das ein Zeichen für schlechten Service sein. Auch Verbraucherzentralen können eine Anlaufstelle sein: Sie beobachten Energieanbieter schon länger und kriegen live mit, was bei manchen schief läuft. Auf Anfrage teilen die Verbraucherzentralen in der Regel mit, ob zu bestimmten Unternehmen auffällig viele Beschwerden vorliegen. Alternativ können Sie das Verzeichnis der Abmahnungen der Verbraucherzentralen durchsehen, um sich einen Eindruck über Versorger und unzulässiges Verhalten am Markt zu machen.
  • Das Unternehmen: Anbieter, die schon länger am Markt sind, haben meist ein erprobtes Geschäftsmodell und die Marktmechanismen professionell und mit lauteren Absichten im Blick. Sie könnten sich auch bei zukünftigen Krisen als solide Partner erweisen. Dennoch: Es gibt auch hier Ausnahmen, die schon länger am Markt unangenehm auffallen und bei Verbraucher:innen für Verärgerung sorgen. Eine Recherche zum konkreten Unternehmen kann für Aufklärung sorgen.
  • Den Effektiv-Preis: Zu günstige Energiepreise deutlich unter dem Marktschnitt können ein Zeichen für eine unwirtschaftliche Energiebeschaffung sein. Das Geschäftsmodell könnte in Krisenzeiten unter Druck geraten.
    Außerdem sollten Sie dazu raten, Boni beim Vergleich verschiedener Angebote außen vorlassen, weil insbesondere auf Vergleichsportalen ein Bonus zunächst in die Darstellung der Jahreskosten eingerechnet wird. In vielen Fällen wird dann schnell übersehen, dass Grund- und Arbeitspreis höher sind als bei anderen Angeboten, die keinen Bonus beinhalten. Der auf Vergleichsportalen dargestellte voraussichtliche Jahresrechnungsbetrag wird in der ersten Darstellung nur durch den eingerechneten aber nur einmalig gezahlten Bonus so günstig. Prämien lohnen sich aber, wenn Menschen ohnehin wechseln, weil etwa der Vertrag ausläuft.
  • Die Verbrauchsangaben: Ratsuchende könnten dazu geneigt sein, höhere Abschläge zu zahlen, damit sie später nicht nachzahlen müssen und bestenfalls sogar Geld zurückbekommen. Das ist aber nicht empfehlenswert, da das Geld im Pleitefall weg ist. Genauso sind zu geringe Abschläge schwierig, weil dann tatsächlich eine Nachzahlung droht. Raten Sie Hilfesuchenden zu realistischen Verbrauchsangaben und zu einem Abschlag, der zum tatsächlichen Verbrauch passt.
  • Die Vertragslaufzeit: Empfehlen Sie eine Vertragslaufzeit von höchstens einem Jahr, wenn dieser mit einer attraktiven Preisgarantie verbunden ist. Dies kann jetzt interessant sein, wenn die Garantie den kommenden Winter mit abdeckt. Ansonsten sind Verträge mit kurzer Laufzeit empfehlenswert, weil sie ein schnelles Reagieren auf sinkende Preise am Energiemarkt sowie auf ärgerliches Verhalten von Versorgern durch die kurzen Kündigungsfristen ermöglichen.
  • Das Ökostrom-Label: Der Baustein Ökostrom trägt kaum zur Energiewende bei, weil der Ausbau klimafreundlicher Energien vor allem über das Erneuerbare-Energie-Gesetz finanziert wird. Wer dennoch Interesse an grünem Strom hat, sollte sich an den Labeln "ok-power" und "Grüner Strom Label" orientieren. Beim Gas gibt es keine vergleichbaren Siegel.

Wo finden Verbraucher:innen gute Verträge?

Um einen geeigneten Energieanbieter zu finden, eigenen sich Vergleichsportale. Diese verdienen aber an der Provision ihrer Vertragspartner und haben deshalb ein Interesse daran, zunächst die Unternehmen zu listen, die auch ein Vermittlungsentgelt bezahlen. Weisen Sie Hilfesuchende auf diese mögliche Verzerrung hin und raten Sie dazu, das Portal so einzustellen, dass es auch Anbieter ohne Vertrag mit dem Vermittlungsportal anzeigt.

Dafür müssen sie die sogenannten Filtereinstellungen entsprechend verändern, sprich ein Häkchen so setzen, dass die Portale wirklich alle Energieanbieter anzeigen. Diese Option ist manchmal etwas umständlich formuliert: "Nur Tarife mit direkter Wechselmöglichkeit anzeigen", schreibt beispielsweise ein Portal – und meint damit "nur Anbieter anzeigen, die mit dem Wechselportal einen Vertrag zur Vermittlung geschlossen haben". Auch der Baustein "Hohe Kundenempfehlungsquote" filtert die Suchergebnisse.

3 Wege zum neuen Anbieter

Die ordentliche Kündigung:

Die Restlaufzeit des bestehenden Vertrags finden Ratsuchende auf der letzten Seite der Strom- oder Gasrechnung. Wenn die Mindestlaufzeit eines alten Vertrags zu einem bestimmten Datum abläuft, können Sie in der Regel mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Das bedeutet, dass binnen der 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit jede Kündigung zu spät ist.

Kündigen Sie nicht rechtzeitig, so verlängert sich der Vertrag automatisch, in der Regel immer um einen weiteren Monat. Haben Sie noch keinen gesonderten Vertrag abgeschlossen (Sondervertrag) und sind in der Grundversorgung, können Sie mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. In beiden Fällen können Hilfesuchende anschließend den Wechselservice des neuen Anbieters nutzen. Dieser kündigt den alten Vertrag und rückt zum nächstmöglichen Zeitpunkt an dessen Stelle.

Die außerordentliche Kündigung:

Wer innerhalb der Laufzeit wegen einer Preiserhöhung kündigt und von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, müsste seinen neuen Anbieter zur Kündigung beim alten Anbieter bevollmächtigen. Einige Anbieter bieten diese Variante der außerordentlichen Kündigung bei Beauftragung zum Wechsel an und haben dementsprechende Passagen im Auftragsformular ausformuliert, die Verbraucher:innen verwenden können. Wer nur noch wenig Zeit für die Kündigung hat, sollte auf jeden Fall selbst kündigen.

Wechselwillige können sicherheitshalber auch immer selbst kündigen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Vertrag mit dem neuen Anbieter abschließen. Bei der außerordentlichen Kündigung ist darauf zu achten, dass der Kündigungsgrund immer ausdrücklich genannt werden muss.

Wenn Ihre Klient:innen gekündigt haben, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen, müssen sie nicht befürchten, dass bald der Strom abgestellt wird. Ohne Vertrag fallen sie automatisch in die Grundversorgung – bis sie zu einem späteren Zeitpunkt dann einen neuen Sondervertrag abschließen.

Der automatische Wechselservice:

Automatische Wechselservices für Strom- und Gaslieferverträge lohnen sich in den wenigsten Fällen, weil auch hier der Aufwand erheblich ist. Als Verbraucher:in sollten Sie lieber eine Erinnerung in Ihrer Kalender-App einrichten und den Wechsel selbst organisieren, wenn der Energievertrag ausläuft. Wer das nicht kann, ist bei einem Wechselservice aber besser aufgehoben, als sich überhaupt nicht darum zu kümmern.

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