"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Stand:
Meta verwendet nun auch in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI". Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Warum sich ein Widerspruch trotzdem noch lohnt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was Sie auf Facebook, Instagram und anderen Diensten von Meta öffentlich gepostet haben, will der Konzern in der EU seit dem 27. Mai 2025 zum Trainieren seiner Künstlichen Intelligenz (KI) verwenden.
  • Auch wenn bereits Daten von Ihnen in die KI geflossen sein könnten, können Sie weiterhin für die Zukunft widersprechen. Meta stellt dafür Online-Formulare bereit.
  • "Meta AI" ist bereits in den Chats des Facebook Messengers sowie bei Instagram und WhatsApp zu finden und lässt sich nicht abschalten.
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"Meta AI": Der blaue Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp

Seit März 2025 sehen auch Nutzer:innen in der EU einen kleinen blauen Kreis, wenn sie den Messenger von Facebook, die Nachrichtenfunktion von Instagram oder WhatsApp öffnen. Dahinter verbirgt sich ein intelligenter Chatbot des Konzerns Meta, der Stand jetzt Fragen beantwortet und künftig auch Hilfestellung bei der Bildbearbeitung oder Vorschläge für neue Posts machen kann. Er lässt sich nicht abschalten – Sie können Ihn lediglich ignorieren.

Damit die dahinterstehende KI für europäische Nutzer:innen verbessert werden kann, möchte Meta alle jemals in seinen Diensten wie Facebook und Instagram veröffentlichten Inhalte von Menschen über 18 Jahren nutzen. Das können sehr viele Fotos, Beiträge, Kommentare etc. sein. Das Problem dabei: Sind diese Daten einmal für KI-Training verwendet worden, lassen sie sich nicht mehr zurückholen oder löschen.

Stichtag 27. Mai 2025

Meta hatte angekündigt, mit dem KI-Training unter Verwendung der Nutzerdaten zu starten. Wer bis zum 27. Mai nicht widersprochen hat oder sein Profil auf "öffentlich" eingestellt hat, muss davon ausgehen, dass seine personenbezogenen Daten im KI-Training verwendet werden. Ein Widerspruch bleibt zwar weiterhin möglich, er kann jedoch nur für die Zukunft berücksichtigt werden. Sollten Sie erst jetzt widersprechen, besteht zumindest die Chance, dass Ihre personenbezogenen Daten in der KI nach und nach etwas in Vergessenheit geraten. Denn das KI-Training findet in mehreren Stufen statt. Beiträge, die Sie nach Ihrem Widerspruch veröffentlichen, dürfen nicht mehr in die KI einfließen.

So widersprechen Sie bei Facebook und Instagram

Meta bietet die Möglichkeit, über dieses Formular bei Facebook und dieses Formular auf Instagram zu widersprechen. Beide Formulare werden nur angezeigt, wenn Sie eingeloggt sind. Die Angabe einer E-Mail-Adresse, an die Meta eine Bestätigung des Widerspruchs senden kann, ist Pflicht. Es kann auch eine E-Mail-Adresse sein, mit der Sie nicht bei Ihrem Konto angemeldet sind (zum Beispiel, wenn Sie sich nur mit einer Handynummer aber ohne E-Mail-Adresse registriert haben). Das zweite Textfeld kann frei bleiben, eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich.

Wenn die Links nicht funktionieren

Um die Formulare auszufüllen, verlangen Facebook und Instagram, dass man sich mit seinem Nutzerkonto anmeldet. Die Formulare sind nur für Menschen verfügbar, die sich in einem EU-Land aufhalten.

Falls die Formulare nicht direkt über die Links erscheinen, gibt es folgende Klickwege in den Apps und auf den Internetseiten der Netzwerke. Sie können sich in Details bei einzelnen Nutzer:innen unterscheiden.

  • Facebook-Profilseite (Chronik) öffnen und aufs Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone).
  • "Einstellungen und Privatsphäre" auswählen und dann "Einstellungen",
  • herunter scrollen auf "Datenschutzrichtlinie".
  • In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein).
  • Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken.
  • Ins Eingabefeld "Wider" oder "Widerspruch" eintippen.
  • Auf "Widerspruchsrecht" tippen.
  • Im ersten Absatz auf den Link "zu widersprechen" tippen.
  • Wenn eine neue Seite geöffnet wird, auf der folgende Frage steht: "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?", auf ja tippen.
  • E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben.
  • "Senden".

 

  • Instagram-Profilseite öffnen und
  • auf der Profilseite die Einstellungen öffnen (drei Striche rechts),
  • runter scrollen und entweder auf "Privacy Center" oder auf "Info" tippen,
  • dort auf "Datenschutzrichtlinie".
  • In der App: Lupe antippen (oben oder unten rechts, das kann je nach Betriebssystem verschieden sein).
  • Im Browser: Strg und F auf der Tastatur drücken.
  • Ins Eingabefeld "Wider" oder "Widerspruch" eintippen.
  • Auf "Widerspruchsrecht" tippen.
  • Im ersten Absatz auf den Link "zu widersprechen" tippen.
  • E-Mail-Adresse eintragen (falls sie nicht automatisch angezeigt wird), das Textfeld darunter kann frei bleiben.
  • "Senden".

Wenn auch die Klickwege nicht funktionieren

Falls Sie auch über die oben beschriebenen Wege kein Widerspruchsformular öffnen können, sieht Meta keine andere Möglichkeit zum Widersprechen vor. Rechtlich gesehen ist ein Widerspruch nicht an eine Form gebunden. Sie können also grundsätzlich auch per E-Mail widersprechen. Allerdings gibt es keine uns bekannten E-Mail-Adressen für die Widersprüche. Bekannte Adressen sind die aus dem Impressum: impressum-support@support.facebook.com für Facebook und impressum@support.instagram.com für Instagram.

Widerspruch bei WhatsApp

Bei WhatsApp gibt es keine pauschale Widerspruchsmöglichkeit. Für das KI-Training sollen in der Messenger-App nur Nachrichten genutzt werden, die Sie mit "Meta AI" (also dem Chat mit dem blauen Kreis) austauschen. Der lässt sich allerdings auch in Gruppen einbinden. WhatsApp bietet inzwischen den "erweiterten Chat-Datenschutz" an. Damit sollen Nachrichten nicht für KI-Funktionen wie das Erwähnen von "Meta-AI" genutzt werden können. Diesen Schutz müssen Sie für jeden Chat einzeln aktivieren. Wie das geht, erklärt WhatsApp auf dieser Hilfeseite.

Allerdings schränkt WhatsApp bei erweitertem Chat-Datenschutz auch andere Chat-Funktionen ein. Dazu schreibt der Anbieter, dass Medien (also etwa Fotos, Videos und Audiodateien) nicht automatisch in der Galerie des Geräts gespeichert werden und man den Chat nicht exportieren kann.

Alte Widersprüche bleiben gültig

Laut den Datenschutzhinweisen von Meta müssen Sie nicht erneut widersprechen, wenn Sie bereits widersprochen haben. Darin heißt es auch, dass ein Widerspruch bei einem Netzwerk auch für das andere Netzwerk gelte, wenn man die Konten miteinander verknüpft habe. Das erkennen Sie zum Beispiel daran, wenn alle Ihre Konten in der Kontenübersicht als "Profile" aufgeführt werden. Wenn nicht, muss für jedes Konto einzeln widersprochen werden. Das gilt auch, wenn Sie mehrere Konten bei Facebook oder Instagram verwenden. Für jedes unverknüpfte Konto ist ein eigener Widerspruch nötig. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auch bei schon erfolgtem Widerspruch noch einmal widersprechen.

Rechtsstreit: Verbraucherzentrale NRW gegen Meta

Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, dass Meta es sich bei seinem KI-Training mit der Widerspruchslösung zu einfach macht und hat Meta deshalb am 30. April 2025 zum zweiten Mal abgemahnt. Meta hatte schon im Mai 2024 angekündigt, alle öffentlichen Informationen wie öffentliche Beiträge und Kommentare von Menschen fürs KI-Training nutzen zu wollen. Aufgrund massiver Kritik von Aufsichtsbehörden, Organisationen und auch einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hatte Meta sein Vorhaben für die EU zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben.

Weil das Unternehmen im April 2025 darüber informierte, an seinen ursprünglichen Plänen festzuhalten, hat die Verbraucherzentrale NRW Meta erneut abgemahnt und ein Eil-Gerichtsverfahren eingeleitet. Damit sollte erreicht werden, dass Metas Pläne vorerst gestoppt werden, um zunächst in Ruhe zu klären, ob der Konzern nicht doch die Einwilligung auf Facebook und Instagram einholen muss. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW wäre das unter anderem deshalb erforderlich, weil Meta hier nicht ausreichend transparent über das anstehende KI-Training informiert und auch der Widerspruch nicht für alle Nutzer:innen funktioniert. Zahlreiche Betroffene schildern zum Beispiel,

  • dass sie sich nicht mehr in ihre Konten einloggen könnten (weil die gesperrt oder gehackt wurden und Metas Support oder Hilfeseiten nicht weiterhelfen würden),
  • dass sie sich im Ausland aufhielten und die Widerspruchsformulare deshalb nicht geladen würden (denn die werden nur für Personen in der EU zur Verfügung gestellt) oder
  • dass es andere technische Probleme gäbe.

Das Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln blieb leider ohne Erfolg, sodass Meta nun erst einmal wie geplant vorgehen kann. Wer jetzt noch widersprechen will, sollte das unbedingt machen!

Um welche Daten geht es?

Meta möchte nach eigenen Angaben neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch "öffentliche Inhalte in Meta-Produkten" nutzen, um eigene KI-Modelle zu entwickeln und weiter zu verbessern. So steht es in der Erläuterung zur Verwendung von Informationen für die generative KI bei Meta. Dabei unterscheidet Meta zwischen Informationen und Aktivitäten, die immer öffentlich sind und Inhalten, für die Sie die Einstellung "öffentlich" wählen können. Zu den Informationen, die immer öffentlich sind, zählen laut Metas eigenen Angaben:

  • Name,
  • Facebook- und Instagram-Benutzername,
  • Profilbild,
  • Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen,
  • Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind – beispielsweise Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto,
  • Avatare.

Inhalte, wie z.B. Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften oder Videos, die Sie im Profil, in Stories oder Reels als öffentlich sichtbar gepostet haben, werden ebenfalls für Metas KI verwendet.

Nicht zu den öffentlichen Informationen zählen die persönlichen Chats auf WhatsApp mit Ihren Kontakten. Diese sind grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Sobald Sie in WhatsApp jedoch mit "Meta AI" kommunizieren oder in einen Gruppenchat integrieren, sind diese Teile der Kommunikation mit "Meta AI" nicht mehr Ende-zu-Ende-verschlüsselt und somit "öffentlich". Alle Anfragen und Nachrichten, die an den KI-Chatbot geschickt werden, können also doch für das Training von KI bei Meta verwendert werden. Sie sollten daher sorgsam mit Ihren Daten umgehen, wenn Sie "Meta AI" nutzen, egal in welchem Dienst (also egal ob bei WhatsApp, Facebook oder Instagram). Geben Sie darin keine sensiblen Daten wie Namen, Geburtsdaten oder Gesundheitsinformationen an!

Kann Meta den Widerspruch ablehnen?

Bislang hat uns noch niemand mitgeteilt, dass Meta einen Widerspruch zur Datenverarbeitung in KI abgelehnt habe. Sollte das allerdings doch passieren, gäbe es diese Möglichkeiten:

  1. Sie stellen die Sichtbarkeit Ihrer bisherigen Beiträge auf etwas anderes als "öffentlich" oder löschen sie. Das geht nur bei Facebook, bei Instagram können Sie nur ihr komplettes Konto auf "privat" stellen. Und Kommentare unter öffentlichen Beiträgen bleiben immer öffentlich.
    Auch neue Beiträge dürfen Sie dann natürlich nicht mehr veröffentlichen, weil sie sonst fürs KI-Training genutzt werden können.
  2. Sie löschen Ihre Konten bei Facebook und Instagram.
  3. Sie legen Beschwerde bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes ein. Dadurch wird Meta aber nicht sofort daran gehindert, Ihre Beiträge zu verwenden. Sie müssten in diesem Fall auch Punkt 1 umsetzen.
  4. Sie lassen sich in Ihrer Verbraucherzentrale beraten oder ziehen mit Hilfe einer Anwaltskanzlei vor Gericht und versuchen, ein Urteil gegen die Datennutzung zu erwirken. Auch das braucht erst einmal Zeit, sodass Sie auch in diesem Fall die erste Möglichkeit umsetzen müssten.

Widerspruch auch möglich, wenn Sie weder Facebook noch Instagram nutzen

Künstliche Intelligenz ist bei Meta schon länger ein Thema – in dem Programm "Meta AI" zum Beispiel. Auch dafür hat der Konzern bereits Trainingsdaten genutzt – vermutlich aus dem Internet oder zugeliefert von anderen Unternehmen. Wenn Sie personenbezogene Daten von sich in KI-generierten Inhalten von Meta entdecken, gibt es auch ein Formular, über das Sie Zugriff auf Ihre Daten von so genannten Drittanbietern anfordern können. Sie finden es hier. Drittanbieter sind zum Beispiel Firmen, von denen Meta Daten bezieht, um seine KI-Modelle zu trainieren.

In dem Formular müssen Sie die so genannten Prompts angeben, über die Ihre Daten zum Vorschein kamen. Prompts sind die Befehle, die Sie eingeben, damit die KI etwas generiert (Bild, Text, Video etc.). Über das gleiche Formular können Sie Ihre personenbezogenen Daten von Drittanbietern korrigieren oder löschen lassen und gegen deren Verwendung Widerspruch einlegen.

Tätig werden sollten Sie auch, wenn Sie trotz Ihres Widerspruchs personenbezogene Daten von sich in KI-generierten Inhalten entdecken. Denn: Laut der Erklärung in den Widerspruchsformularen von Meta können Informationen über Sie trotz Ihres Widerspruchs für das Training der KI genutzt werden – zum Beispiel, wenn jemand ein Foto von Ihnen gepostet hat oder Sie von anderen in einem Text erwähnt werden.

Das Recht auf Auskunft räumt Ihnen auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. Unternehmen müssen Sie auf Verlangen über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren. Das gilt sowohl für Meta als auch für Drittanbieter. Daneben stehen Ihnen nach der Verordnung weitere Rechte zu, die wir in diesem Artikel erläutern. Dort finden Sie auch Musterbriefe und können sich fertige Musterschreiben erstellen.

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