Das Wichtigste in Kürze:
- DefShop, Anbieter von Streetwear und Hip-Hop-Mode, hat Insolvenz angemeldet. Am Amtsgericht Darmstadt wurde ein Verfahren eröffnet.
- Verbraucherzentralen registrierten bereits hunderte Beschwerden.
- Häufige Probleme: fehlende Rückzahlungen und schlechter Kundenservice.
- Ob das Unternehmen gerettet werden kann, ist noch offen.
DefShop insolvent: Verbraucherzentralen kritisierten Geschäftspraktiken schon länger
Der Berliner Onlinehändler DefShop, Anbieter für Urban- und Streetwear und Hip-Hop-Mode, ist zahlungsunfähig. Laut dem Insolvenzportal der Gerichte wurde beim Amtsgericht Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eröffnet. Bereits seit geraumer Zeit hatten Verbraucherzentralen das Unternehmen wegen zahlreicher Beschwerden im Blick. Zwischen Januar und Juli 2025 gingen bundesweit etwa 700 Beschwerden ein.
Bei den meisten Beschwerden ging es um ausbleibende oder verspätete Rückerstattungen, obwohl Kund:innen ihre Waren ordnungsgemäß zurückgeschickt hatten und auch eine Bestätigung der Retoure bekommen hatten. Auch über Schwierigkeiten mit Zahlungsdienstleistern und einen schlechten Kundenservice berichteten sie.
Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet: Was bedeutet das für Kund:innen?
Seit Anfang Oktober läuft das Insolvenzverfahren. Demnach ist Rechtsanwalt Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner vom Amtsgericht Darmstadt als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.
Ob das Unternehmen saniert oder abgewickelt wird, ist derzeit offen. Für Kund:innen, die auf Rückzahlungen warten, ist nicht sicher, ob sie Ihr Geld zurückbekommen. Im Fall, dass DefShop zahlungsunfähig ist, dürften es mit Rückzahlungen für Kund:innen schwierig werden.
Wie melde ich meine Forderungen im Insolvenzverfahren an?
Sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist, müssen Sie Ihre offenen Forderungen – etwa auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Schadensersatz – zur Insolvenztabelle anmelden. In der Regel schreibt der Insolvenzverwalter Sie als Betroffene:n automatisch an.
Legen Sie Belege bei, zum Beispiel Rechnungen, Zahlungsnachweise oder Bestätigungen über den Retoureneingang, wenn Sie sich zum Insolvenzverfahren anmelden.
Falls möglich, versuchen Sie, Gutscheine noch einzulösen. Sollte das nicht funktionieren, können Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Ob sich dieser Aufwand lohnt, hängt davon ab, wie hoch der Gutscheinwert ist.
Muss ich bereits gelieferte Ware noch bezahlen?
Wenn Sie Ihre Bestellung erhalten haben, bleibt der Kaufvertrag wirksam – Sie sind also weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie nicht zahlen, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Von Vorkasse bei einem insolventen Händler raten die Verbraucherzentralen dringend ab: Das gezahlte Geld kann in der Insolvenzmasse verschwinden, wenn die Lieferung ausbleibt.
Bei Waren, die Sie bereits bezahlt haben, die aber noch nicht geliefert wurden, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob eine Lieferung noch erfolgt oder nicht.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) und der Verbraucherzentrale Niedersachsen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.