Elektrogeräte reparieren statt wegwerfen

Stand:
Wer Dinge lange nutzen und bei einem Defekt nicht gleich aussortieren will, sollte beim Kauf auf die Reparierbarkeit von Elektrogeräten achten. Das schont den eigenen Geldbeutel, Umwelt und Klima. Neue EU-Regelungen nehmen dabei die Hersteller stärker in die Pflicht.
Waschmaschine reparieren

Das Wichtigste in Kürze:

  •  Neue Regelungen verpflichten Hersteller zu besserer Reparaturfähigkeit von Elektrogeräten.
  • Auch Grenzwerte beim Stromverbrauch von Elektrogeräten wurden neu geregelt.
  • Erste Hinweise auf leichte Reparaturmöglichkeiten sind ein leicht zu öffnendes Gehäuse und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen beim Händler oder Hersteller.
  • Wenn ein Elektrogerät noch relativ neu und schon defekt ist, können Sie Anspruch auf Gewährleistung haben.
  • Für viele elektronische Produkte gibt es Reparaturanleitungen im Internet. Trauen Sie sich eine Reparatur nicht selbst zu, bekommen Sie Hilfe bei Handwerkern in Fachwerkstätten oder in so genannten Repair-Cafés.
  • Hersteller sind verpflichtet, für bestimmte Elektrogeräte passende Ersatzteile für 7 (TV-Geräte) oder 10 Jahre (Waschmaschinen) vorrätig zu halten.
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Produkte mit Energie-Label müssen registriert und in der Produktdatenbank eingetragen sein

Der Föhn streikt, das Smartphone-Display hat einen Sprung oder der Mixer dreht nicht mehr schnell genug: Die meisten Gebrauchsgegenstände sind früher oder später kaputt oder haben eine Macke. Oft bekommen Kunden und Kundinnen zu hören, dass sich eine Reparatur in solchen Fällen nicht lohnt. Mögliche Gründe, die oft eine Instandsetzung verhindern:

  • Verklebte Gehäuse bei Elektrogeräten
  • fest verbaute Akkus in Spielzeug
  • überteuerte Ersatzteile
  • fehlende Reparaturanleitungen

Hinzu kommt, dass ein Neukauf oft günstiger ist als die Reparatur.

Mit vielen ausgedienten Elektrogeräten landen jedoch auch wertvolle Rohstoffe im Müll.

Regelungen sollen Reparaturen von Elektrogeräten erleichtern

Um zu vermeiden, dass Elektrogeräte vorschnell weggeworfen werden, gelten für Geräte wie

  • Kühlschränke,
  • Spülmaschinen,
  • Waschmaschinen oder
  • Fernseher

seit März 2021 EU-weit strengere Anforderungen für die Reparierbarkeit.

So müssen die Hersteller beispielsweise für TV-Geräte 7 Jahre lang Ersatzteile vorrätig halten. Für Waschmaschinen sogar 10 Jahre. Zudem müssen Reparatur-Anleitungen zur Verfügung gestellt werden und Reparaturen sollten mit handelsüblichen Werkzeugen möglich sein. Geregelt ist das in der EU-Ökodesign-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten umsetzen müssen.

Dabei gilt:

  1. Verbraucher:innen müssen nur solche Ersatzteile bereitgestellt werden, die leicht und ohne Zerstörung des Gerätes ausgetauscht werden können. Hierunter fallen z. B. Einlegeböden und Geschirrkörbe.
     
  2. Müssen allerdings Ersatzteile mit der Elektronik des zu reparierenden Gerätes verbunden werden, gilt folgendes: Ersatzteile müssen in diesem Fall verpflichtend nur "fachlich kompetenten Reparateuren" zur Verfügung gestellt werden. Anderen Personen, also Ihnen als Verbraucher:in, müssen die Ersatzteile dann nicht zur Verfügung gestellt werden, dürfen es aber. Als "kompetent" werden ausschließlich gewerbliche Reparaturdienste definiert, keine Repair-Cafes. Diese Beschränkung wird von den Verbraucherzentralen kritisiert.

Die EU-Ökodesign-Richtlinie soll auch auf Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone ausgeweitet werden. Die Hersteller dieser Produkte müssen dann ebenfalls Reparatur-Informationen zur Verfügung stellen und Ersatzteile wie Displays oder Akkus für 7 Jahre bereitstellen. Darüber hinaus sollen die Produkte künftig so gestaltet werden, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist.

Außerdem müssen Software-Updates für mindestens 5 Jahre zur Verfügung gestellt werden. Die neue Richtlinie, auf die sich die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten geeinigt haben, greift seit März 2023 und gilt dann nach einer Übergangsfrist von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Elektrogeräte.

Reparaturfreundliche Elektrogeräte erkennen

  1. Elektrogeräte sollten mit herausdrehbaren Schrauben verschlossen sein.
  2. Akkus und empfindliche Bauteile sollten leicht austauschbar sein.

Fragen Sie beim Händler oder direkt beim Hersteller nach, ob und wie lange Ersatzteile für ein Produkt für Kunden und Reparaturdienste verfügbar sind. Die Testberichte der Stiftung Warentest und Produkte, die das Umweltzeichen "Blauer Engel" tragen, geben auch oft Hinweise, wie lange Geräte halten und ob sie gut zu reparieren sind.

Besonders günstige Elektroprodukte sind oft schlechter verarbeitet, gehen daher leichter kaputt und Ersatzteile sind schwieriger zu finden. Bei manchen Gebrauchtgeräten - beispielsweise bei Geschirrspülern oder Waschmaschinen - kann die Bedienungsanleitung Hinweise darauf geben, ob der Hersteller noch Ersatzteile anbietet. Ein Blick auf die Webseite des Herstellers kann hilfreich sein.

Defekte rasch beim Händler reklamieren

Entpuppt sich die Neuware als fehlerhaft oder funktionsuntüchtig, haben Sie innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Kauf einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Für ein einwandfreies Produkt hat der Händler zu sorgen, bei dem Sie das Elektrogerät gekauft haben. Um dieses Recht nicht zu verlieren, sollten Sie innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungsfrist auf eigene Reparaturversuche verzichten.

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller für ihre Produkte auch Garantien. Den Umfang dieser freiwilligen Garantieleistungen können die Hersteller selbst festlegen. Die Details finden Sie in den jeweiligen Garantiebedingungen. Um den Anspruch auf ein einwandfreies Produkt bei Mängeln durchsetzen zu können, sollten Sie Garantie- und Kaufbeleg aufbewahren.

Teure Überraschungen bei Profi-Reparaturen vermeiden

Egal ob Kundendienst, autorisierter Fachbetrieb oder gewerblicher Handwerker – bevor sich ein Profi über Toaster, Waschmaschine, Staubsauger oder Handy beugt, sollten Sie einen Kosten- und Leistungsvergleich von mehreren Anbietern einholen. Dabei ist zu beachten, dass Sie für den Kostenvoranschlag selbst bezahlen müssen. Auch dann, wenn die Fehlersuche erfolglos verläuft.

In begründeten Fällen kann zudem der Preis für den Kostenvoranschlag um 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Mit einem im Voraus vereinbarten Festpreis, der nicht überzogen werden darf, sind Sie hier auf der kostensicheren Seite.

Einfache Reparaturen von Elektrogeräten selbst durchführen

Bei der Reparatur von Elektrogeräten helfen zum Beispiel:

  • Kurse bei Mitmach-Werkstätten und Bildungsanbietern.
  • Anleitungen in Fachbüchern, Fachzeitschriften und im Internet.
  • Für viele defekte Alltagsgegenstände oder deren Teile können Sie spezielle Reparatur-Sets im Handel erhalten - etwa für Smartphone-Displays.
  • Bei Elektrogeräten wird oft in der Bedienungsanleitung erklärt, wie kleinere Instandsetzungsarbeiten, selbst durchgeführt werden können. Zum Beispiel der Dichtungstausch in der Kaffeemaschine.
Aber Achtung: Haben Sie noch einen Gewährleistungsanspruch, wenden Sie sich zuerst an den Händler bevor Sie selbst tätig werden. Geht bei der Selbstreparatur etwas schief, könnten Sie sonst Ihren gesetzlichen Gewährleistungsanspruch verlieren.

Reparatur-Initiativen um Rat und Tat fragen

Trauen Sie sich eine Reparatur in Eigenregie nicht zu, bekommen Sie Hilfe in einem Reparatur-Café. Begabte Bastler:innen und Fachleute aus verschiedenen handwerklichen Richtungen vermitteln in den Reparatur-Initiativen kostenlos und ehrenamtlich Anleitungen zur Selbsthilfe. Besitzende von defekten Gegenständen tragen allerdings selbst das Risiko, falls eine Reparatur misslingt oder dadurch ein Schaden verursacht wird.

Tipp: Lässt sich ein Gerät mit elektronischen Bestandteilen nicht mehr reparieren, ist es wichtig dieses umweltfreundlich zu entsorgen. Hier erfahren Sie, wie das am besten geht.

Elektrogeräte: Regeln zum Stromverbrauch im Stand-by-Modus

Bei nicht genutzten Elektrogeräten sollten Sie grundsätzlich den Stecker ziehen. Allerdings ist das nicht immer möglich, da sich der Stecker beispielsweise hinter einem Schrank oder Regal verbirgt.

Die EU hat eine Verordnung erlassen, die festlegt, welchen Stromverbrauch Elektrogeräte haben dürfen, die sich im Bereitschafts- oder Auszustand befinden. Hier gilt Folgendes:

  • Klassische Haushaltsgeräte wie eine Fritteuse, Waschmaschine oder das Radio dürfen, wenn diese ausgeschalten sind, einen Stromverbrauch von 0,5 Watt nicht überschreiten.
     
  • Geräte im Standby-Modus oder Bereitschaftsmodus, also wenn zum Beispiel eine Statusanzeige zu sehen ist, dürfen den Wert von 1 Watt nicht überschreiten.
     
  • Handelt es sich um ein vernetztes Gerät, zum Beispiel im Smart-Home Netzwerk daheim, müssen Sie die Möglichkeit haben, dieses Gerät zu deaktivieren. Im Bereitschaftsmodus und je nachdem, welche Funktionen möglich sind, darf der Stromverbrauch abhängig vom Gerät einen Wert von 2 bis 8 Watt nicht überschreiten.

Weitere Informationen zum zulässigen Stromverbrauch finden Sie hier.

Ein höherer Stromverbrauch kann somit zur Konsequenz haben, dass ein Mangel an dem Gerät vorliegt. Dann können Sie als Verbraucher:in Gewährleistungsansprüche geltend machen. Da sich der Verbrauch mit dem Alter des Gerätes verschlechtern kann, wird hier entscheidend sein, wie hoch der Stromverbrauch war, als das Gerät neu gekauft wurde.

Elektrogeräte mit Energie-Label müssen registriert und in der Produktdatenbank eingetragen sein

Hersteller sind verpflichtet, Produkte mit Energie-Label zu registrieren und in eine Produktdatenbank bei der Europäischen Union eintragen zu lassen. In der Datenbank (EPREL) finden sich detaillierte Informationen zu energiebetriebenen Produkten. Unter anderem können Sie dort die energiesparendsten Geräte finden oder die Suche auf die gewünschten Gerätemaße einschränken.

Außerdem können Sie dort Informationen zu weiteren Aspekten, wie der mögliche Wasserverbrauch, die Geräuschemissionen, Gewährleistung und Garantie, sowie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Dauer der Produktunterstützung finden.

Haben Sie ein dort benanntes Elektroprodukt erworben, und weicht der tatsächliche Verbrauch von den Angaben ab, können Ihnen für diesen Sachmangel Gewährleistungsansprüche zustehen.

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Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.