E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller

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Seit 2019 sind E-Scooter auch im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Doch viele Modelle haben keine Straßenzulassung. Die Verbraucherzentralen erklären, was Sie beim Kauf beachten sollten und welche Regeln für die Tretroller mit Elektroantrieb gelten.
Mann auf einem E-Scooter auf der Straße

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, da Sie ansonsten nur auf Privatgelände fahren dürfen. 
  • Die abgasfreien E-Roller sind leicht zu transportieren und können bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren.
  • Fahrer von E-Scootern brauchen keinen Führerschein, aber eine spezielle Versicherung, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.
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Was sind "Elektrokleinstfahrzeuge"?

Seit dem 15. Juni 2019 gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Zu "Elektrokleinstfahrzeugen" im Sinne der Verordnung zählen E-Tretroller und Segways. Die Fahrzeuge haben einen elektrischen Antriebsmotor und sind bis zu 20 Stundenkilometer schnell.

Anfang 2026 wurde die Verordnung angepasst und es wurden einige Änderungen beschlossen. Weiterhin gilt, dass die Verordnung nur für Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange gilt. E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels fallen nicht darunter.

Welche Regeln gelten für E-Tretroller?

Da Fahrzeuge mit Elektromotor als Kraftfahrzeuge gelten, unterliegen auch E-Tretroller einer Reihe von Regeln:

  • Die akkubetriebenen Scooter dürfen eine Gesamtbreite von 70 Zentimeter,
  • eine Gesamthöhe von 1,40 Meter sowie
  • eine Gesamtlänge von 2,0 Metern nicht überschreiten.
  • Zudem dürfen die E-Scooter ohne Fahrer nicht schwerer als 55 Kilogramm sein. 

Laut Verordnung dürfen E-Scooter in der Regel nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn dort ein Schild mit der Aufschrift "Elektrokleinstfahrzeuge frei" steht. Dann müssen Fahrer:innen Schrittgeschwindigkeit fahren und besonders auf andere achten. Außerdem müssen sie mindestens 14 Jahre alt sein.

Weitere Neuregelungen sind:

  • An Grünpfeilen für den Radverkehr sollen E-Scooter künftig ebenfalls bei Rot abbiegen dürfen, wenn sie dabei die gleichen Regeln einhalten wie Radfahrer.
  • Neue E-Scooter müssen verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Außerdem sind zwei getrennte Bremsen für Vorder- und Hinterrad vorgeschrieben.  

E-Scooter kaufen: Worauf muss ich achten?

Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie zunächst darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, da Sie ansonsten nur auf Privatgelände fahren dürfen. Die Hersteller können diese für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. 

Das KBA hat eine Liste der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge veröffentlicht.

Was sonst noch wichtig ist:

  • Typenschild: Ob ein E-Scooter im Verkauf für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, erkennen Sie am sogenannten Typenschild. Um eine solche Typenschildgenehmigung zu erhalten, müssen Hersteller jedes Fahrzeugmodell beim Kraftfahrzeugbundesamt überprüfen lassen. Fehlt das Typenschild am Fahrzeug, das Sie im öffentlichen Verkehr nutzen möchten, sollten Sie von einem Kauf absehen. Das Typenschild bedeutet, dass der E-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat und dass der E-Tretroller alle in der Verordnung festgesetzten Kriterien erfüllt.
  • Leistung: Auf deutschen Straßen dürfen nur maximal 500 Watt starke Scooter fahren. Fahrzeuge mit mehr Leistung sind nicht zugelassen. In der Regel sind für normale Stadtfahrten aber bereits Tretroller mit 250 Watt ausreichend.
  • Geschwindigkeit: Eine ABE kann ein E-Tretroller nur bekommen, wenn er eine Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern nicht überschreitet. Das heißt, E-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde sind in Deutschland nicht erlaubt.
  • Licht: E-Scooter unterliegen zudem der Lichtzeichenregelung: Sie müssen daher sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite mit einem funktionierenden Licht ausgestattet sein. Überprüfen Sie diese, um möglichen Bußgeldern zu entgehen.
  • Austauschbarer Akku: Der Umwelt und dem Geldbeutel zuliebe und, um den E-Scooter bei kaputtem Akku nicht entsorgen zu müssen, sind austauschbare Batterien sinnvoll. Dies ist allerdings bisher nur bei wenigen Modellen möglich. Informieren Sie sich in jedem Fall über die Lebensdauer der Batterie. Das Umweltbundesamt hat einen Ratgeber zu Batterien und Akkus herausgegeben. Darin finden Sie auch Tipps wie die Lebensdauer von Akkus verlängert werden kann.

Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?

Nein. Auf E-Scootern ist das Tragen eines Helms – ebenso wie auf dem Fahrrad - freiwillig. Dennoch empfiehlt es sich im Straßenverkehr, einen Helm zu tragen.

Muss ich meinen E-Scooter versichern?

Ja. Sie dürfen öffentliche Straßen nur dann nutzen, wenn Ihr Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette hat und somit haftpflichtversichert ist. Das gilt für alle Elektroroller, die mindestens 6 Kilometer pro Stunde fahren können. Eine Versicherung ist allerdings nur möglich, wenn der E-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten.

Alle Besitzer müssen solche E-Scooter versichern, um bei einem Unfall abgesichert zu sein. Sie bekommen von der Versicherung eine Versicherungsplakette, die Sie am Tretroller anbringen müssen. Damit können Sie dann unterwegs nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Die Versicherungsplakette ist für 12 Monate gültig, wird für je ein Jahr bezahlt und muss an der Rückseite des E-Scooters, möglichst unter der Schlussleuchte, angebracht werden. 

Wichtig: Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder 29 Februar des Folgejahres. Zudem haben die Plaketten immer eine spezielle Farbe für das Jahr. Für das Versicherungsjahr 2026/2027 ist die Plakette schwarz, für 2027/2028 blau und für das Jahr danach grün. 

Welche Versicherungen Sie für Fahrrad oder Motorrad für einen guten Schutz brauchen, erfahren Sie im verlinkten Beitrag.

Wo und wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

Für E-Scooter gelten ähnliche Regeln wie für Fahrräder: Sie können Ihren E-Tretroller auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, dürfen Sie mit den E-Fahrzeugen die Fahrbahn nutzen.

Voraussetzung: Die Elektro-Roller dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.

Brauche ich für E-Roller einen Führerschein?

Nein. Da Sie mit dem E-Scooter maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren dürfen, brauchen Sie keinen Führerschein.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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