Was sind "Elektrokleinstfahrzeuge"?
Seit dem 15. Juni 2019 gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Zu "Elektrokleinstfahrzeugen" im Sinne der Verordnung zählen E-Tretroller und Segways. Die Fahrzeuge haben einen elektrischen Antriebsmotor und sind bis zu 20 Stundenkilometer schnell.
Anfang 2026 wurde die Verordnung angepasst und es wurden einige Änderungen beschlossen. Weiterhin gilt, dass die Verordnung nur für Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange gilt. E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels fallen nicht darunter.
Welche Regeln gelten für E-Tretroller?
Da Fahrzeuge mit Elektromotor als Kraftfahrzeuge gelten, unterliegen auch E-Tretroller einer Reihe von Regeln:
- Die akkubetriebenen Scooter dürfen eine Gesamtbreite von 70 Zentimeter,
- eine Gesamthöhe von 1,40 Meter sowie
- eine Gesamtlänge von 2,0 Metern nicht überschreiten.
- Zudem dürfen die E-Scooter ohne Fahrer nicht schwerer als 55 Kilogramm sein.
Laut Verordnung dürfen E-Scooter in der Regel nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn dort ein Schild mit der Aufschrift "Elektrokleinstfahrzeuge frei" steht. Dann müssen Fahrer:innen Schrittgeschwindigkeit fahren und besonders auf andere achten. Außerdem müssen sie mindestens 14 Jahre alt sein.
Weitere Neuregelungen sind:
- An Grünpfeilen für den Radverkehr sollen E-Scooter künftig ebenfalls bei Rot abbiegen dürfen, wenn sie dabei die gleichen Regeln einhalten wie Radfahrer.
- Neue E-Scooter müssen verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Außerdem sind zwei getrennte Bremsen für Vorder- und Hinterrad vorgeschrieben.
E-Scooter kaufen: Worauf muss ich achten?
Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie zunächst darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, da Sie ansonsten nur auf Privatgelände fahren dürfen. Die Hersteller können diese für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.
Das KBA hat eine Liste der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge veröffentlicht.
Was sonst noch wichtig ist:
- Typenschild: Ob ein E-Scooter im Verkauf für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, erkennen Sie am sogenannten Typenschild. Um eine solche Typenschildgenehmigung zu erhalten, müssen Hersteller jedes Fahrzeugmodell beim Kraftfahrzeugbundesamt überprüfen lassen. Fehlt das Typenschild am Fahrzeug, das Sie im öffentlichen Verkehr nutzen möchten, sollten Sie von einem Kauf absehen. Das Typenschild bedeutet, dass der E-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat und dass der E-Tretroller alle in der Verordnung festgesetzten Kriterien erfüllt.
- Leistung: Auf deutschen Straßen dürfen nur maximal 500 Watt starke Scooter fahren. Fahrzeuge mit mehr Leistung sind nicht zugelassen. In der Regel sind für normale Stadtfahrten aber bereits Tretroller mit 250 Watt ausreichend.
- Geschwindigkeit: Eine ABE kann ein E-Tretroller nur bekommen, wenn er eine Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern nicht überschreitet. Das heißt, E-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde sind in Deutschland nicht erlaubt.
- Licht: E-Scooter unterliegen zudem der Lichtzeichenregelung: Sie müssen daher sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite mit einem funktionierenden Licht ausgestattet sein. Überprüfen Sie diese, um möglichen Bußgeldern zu entgehen.
- Austauschbarer Akku: Der Umwelt und dem Geldbeutel zuliebe und, um den E-Scooter bei kaputtem Akku nicht entsorgen zu müssen, sind austauschbare Batterien sinnvoll. Dies ist allerdings bisher nur bei wenigen Modellen möglich. Informieren Sie sich in jedem Fall über die Lebensdauer der Batterie. Das Umweltbundesamt hat einen Ratgeber zu Batterien und Akkus herausgegeben. Darin finden Sie auch Tipps wie die Lebensdauer von Akkus verlängert werden kann.
Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?
Nein. Auf E-Scootern ist das Tragen eines Helms – ebenso wie auf dem Fahrrad - freiwillig. Dennoch empfiehlt es sich im Straßenverkehr, einen Helm zu tragen.