Appetithemmer für ein Abnehmen ohne Hunger

Stand:
Appetithemmer, Appetitzügler oder Sättigungskapseln sollen zur Traumfigur verhelfen. Wie gut klappt das tatsächlich?
Appetithemmer für ein Abnehmen ohne Hunger

Das Wichtigste in Kürze:
Wirkung nicht bewiesen

  • Appetithemmer, -zügler oder Sättigungskapseln sollen laut Werbung das Abnehmen leicht machen.
  • Doch ohne Ernährungsumstellung, sportliche Aktivität und ausreichend Schlaf ist ein langfristiger Erfolg nicht zu erzielen und ein Jojo-Effekt vorprogrammiert.
  • Achtung, bei einigen Produkten kann es zu unerwünschten Wirkungen kommen.
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Was steckt hinter der Werbung zu Appetithemmern und Co.?

Endlich weniger Appetit - das klingt verlockend, ist es doch gerade der Heißhunger auf Süßes oder auch Herzhaftes, welcher das Abnehmen so schwer macht. Die als Appetithemmer, Appetitzügler oder Sättigungskapseln beworbenen Produkte versprechen, dass sie das Hungergefühl drosseln bzw. die Sättigung verstärken und dadurch helfen, das Körpergewicht zu reduzieren. Die zugrunde liegenden Mechanismen sind unterschiedlich. Eine genaue Definition dieser Produktgruppe gibt es nicht.

Meist enthalten appetitbremsende Nahrungsergänzungsmittel Mate- oder Guarana-Extrakte, die ganz leicht hungerdämpfend, anregend und leicht entwässernd wirken, aber nicht zu einer echten und schon gar nicht zu einer dauerhaften Gewichtsreduktion führen. Die angeblich hungerdämpfende Wirkung ist wissenschaftlich nicht bewiesen und darf auch nicht beworben werden.

Die sogenannten Quellstoffe aus Ballaststoffen, wie zum Beispiel (Apfel-)Pektin, Alginat, Zellulose oder Glucomannan sind in der Lage, eine relevante Menge Wasser im Darm zu binden und aufzuquellen, was dann ein Sättigungsgefühl auslöst. Wissenschaftliche Belege mit Bezug zur Gewichtsreduktion liegen allerdings nur für Glucomannan vor.

Häufig werden auch sogenannte Fettblocker (z.B. Chitosan, Orlistat) zu diesen Produkten gezählt. Durch die blockierte Fettverdauung im Darm werden die kalorienreichen Fette unverdaut wieder ausgeschieden, was zu einer gesteigerten Darmtätigkeit führt und ein Sättigungsgefühl hervorruft. Bei Orlistat handelt es sich um einen Arzneistoff.

Wunder ohne eigene Mühen sind durch alle diese Produkte leider nicht zu erwarten.

Auf was sollte ich bei der Verwendung von Appetithemmern und Co. achten?

  • Ohne die zusätzliche Einschränkung der Kalorienzufuhr funktioniert keines dieser Produkte. Neben einer Ernährungsumstellung sind dauerhafte Bewegungs- und Verhaltensänderungen nötig, um eine nachhaltige Gewichtsreduktion zu erzielen. Dazu zählen auch ausreichend Entspannung und Schlaf.
     
  • Quellende Appetithemmer bergen die Gefahr, dass Sie sich an den Sättigungseffekt gewöhnen. Wenn Sie nach hoffentlich erfolgreicher Gewichtsabnahme die Produkte absetzen, müssen Sie darauf achten, die fehlende Sättigung nicht durch größere Essensmengen zu kompensieren, besser ist viel Trinken (vor allem Warmes) sowie Knabbern von Gemüserohkost und kleinen Mengen ungesalzener Nüsse.
     
  • Einige Produkte enthalten zusätzlich Pflanzenstoffe mit abführender (z.B. Sennes, Rhabarberwurzel, Faulbaum) oder entwässernder Wirkung (z.B. Brennessel, Löwenzahn, Schachtelhalm oder Birke), so dass der Gewichtsverlust nur zum Teil echt ist. Gerade bei den abführenden Pflanzenstoffen handelt es sich um Arzneistoffe, die in Nahrungsergänzungsmitteln eigentlich nicht zu suchen haben. Sie findet man besonders häufig in Produkten aus dem Internet – und nicht immer sind sie in der Zutatenliste auch aufgeführt.
     
  • Und so ist besondere Vorsicht bei Schlankheitsmitteln aus dem Internet geboten: Häufig werden in angeblichen Schlankheitstees, -kaffees und -kapseln oder auch Fatburnern gesundheitlich riskante und verbotene Zusätze gefunden, z.B. Sibutramin, Ephedrin oder gar Dinitrophenol (DNP).
     
  • Bei Produkten mit sogenannten Quellstoffen (Apfelpektin, Alginat, Zellulose, Glucomannan bzw. Konjakwurzel) müssen die Kapseln mit viel Wasser geschluckt werden, um einer Verstopfung vorzubeugen. Eine zu hohe Verzehrmenge kann auch zu Völlegefühl, Bauchschmerzen und Blähungen führen. Unbedingt die Hinweise des Herstellers beachten.
     
  • Bei Produkten mit sogenannten Fettbindern oder Fettblockern  (z.B. Chitosan oder Orlistat) kann die Aufnahme von fettlöslichen Vitaminen und essentiellen Fettsäuren und auch von gleichzeitig eingenommenen Medikamenten (z.B. auch der Pille) verhindert werden. Beachten Sie die Anwendungshinweise.

Bei einigen Produkten können Wechselwirkungen mit Arzneimitteln auftreten, z.B. darf Orlistat nicht gleichzeitig mit gerinnungshemmenden Medikamenten verwendet werden. – Holen Sie sich bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme unbedingt vor der Verwendung solcher Produkte ärztlichen Rat oder fragen Sie in der Apotheke nach.


Von den Nahrungsergänzungsmitteln sind die sogenannten "Anorektika" abzugrenzen. Diese sind Medikamente bzw. Arzneiwirkstoffe (z.B. Liraglutid, Cathin), die die körpereigene Regulierung von Hunger und Sättigung über entsprechende "Schalter" im Gehirn beeinflussen. Sie können zur Unterstützung einer Therapie von krankhafter Fettsucht (Adipositas) (ab einem BMI von 30) ärztlich verschrieben werden.

Der Wirkstoff Amfepramon wurde in Deutschland unter den Markennamen Amfepramon, Hormosan, Regenon und Tenuate noch bis Anfang 2023 verkauft. Am 13.01.2023 hat die Europäische Arzneimittelbehörde EMA sämtliche Zulassungen für die EU aufgrund des Risikos einer pulmonalen arteriellen Hypertonie, von kardio- und zerebrovaskulären Erkrankungen sowie einer möglichen Abhängigkeit (schlechtes Nutzen-Risiko-Verhältnis) widerrufen. Inzwischen sind die Produkte offiziell vom Markt genommen.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Anorektika nicht, da sie als Lifestyle-Medikamente eingestuft sind (ebenso wie die "Abnehmspritzen"). Bei Anorektika können starke Nebenwirkungen wie Herzrasen, Schlafstörungen, Bluthochdruck, Impotenz oder Veränderungen der Psyche auftreten. Daneben sind auch Übelkeit und Magen-Darm-Probleme, je nach Wirkstoff auch Unterzuckerungen, möglich. Bei Dauergebrauch besteht bei einigen Produkten die Gefahr einer Abhängigkeit. Vor allem die Wirkstoffe Cathin und Amfepramon sind wegen ihrer gefährlichen Nebenwirkungen in vielen Ländern (incl. EU) nicht zur Behandlung von Übergewicht zugelassen.

Tipp: Natürliche Appetithemmer

  • Nüsse sind ideal, um Sie lange satt zu machen, besonders gut eignen sich Mandeln wegen des hohen Eiweiß- und Ballaststoffgehalts.
  • Auch einige Gemüse- und Obstsorten sind perfekte Hungerstiller, vor allem weil sie gut gekaut werden müssen, z.B. Möhren oder Äpfel. Äpfel sind eine natürliche Pektin-Quelle.
  • Als warme Lebensmittel bieten sich Hülsenfrüchte wie Linsen, Kichererbsen oder Kidneybohnen an, idealerweise in Kombination mit etwas Chili-Schärfe.
  • Ein guter, lange sättigender Zwischensnack ist ein hart gekochtes Ei.
  • Auch warme Getränke wie Gemüsebrühe oder Tees helfen, zum einen weil sie den Magen füllen, zum anderen weil bestimmte Sorten wie Ingwer-, Pfefferminz- oder Matetee dafür sorgen, dass wir weniger Hunger verspüren.
  • Der Duft von Vanille vertreibt ebenfalls den Hunger, eine gute Kombi ist Vanillemark in fettarmem Naturjogurt oder in mit kohlensäurehaltigem Wasser aufgeschlagenen Magerquark als Dip für Apfelstücke.
  • Nicht zuletzt: Das Putzen der Zähne mit pfefferminzhaltiger Zahnpasta soll bei akuten Hungerattacken ebenfalls Abhilfe schaffen. Auf jeden Fall kann es nicht schaden, wenn Sie es für sich mal ausprobieren.

 

Quellen:


Said A (2016): Mit Arzneimitteln zum Wunschgewicht? Zu Wirkungen und Risiken von zugelassenen und nicht zugelassenen Antiadiposita. Deutsche Apotheker Zeitung Nr. 10, S. 48

Patientenleitlinie  zur Diagnose und Behandlung der Adipositas, 1. Ausgabe Januar 2019, abgerufen am 27.05.2024

Gemeinsamer Bundesausschuss: Verordnungsausschluss von Lifestyle Arzneimitteln, abgerufen am 27.05.2024

Gemeinsamer Bundesausschuss: G-BA vollzieht den gesetzlichen Verordnungsausschluss für das Abmagerungsmittel Wegovy® nach. Stand: 21.03.2024, abgerufen am 27.05.2024

Arzneimittel-Richtlinie, Anlage II: Lifestyle Arzneimittel: Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung der Lebensqualität gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V, letzte Änderung 18.08.2023, abgerufen am 27.05.2024

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Amfepramon: Umsetzung des durchführungsbeschluss. Stand: 08.02.2023, abgerufen am 27.05.2024

Rote-Hand-Brief (06.02.2023): Amfepramon-haltige Arzneimittel sind nicht länger auf dem europäischen Markt verfügbar, nachdem auf die Zulassungen verzichtet bzw. diese widerrufen wurden

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