Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist nicht gleich Verbrauchsdatum

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Wer Lebensmittel einkauft und wissen möchte, wie lange diese haltbar sind, ist auf die Kennzeichnung auf der Verpackung angewiesen. Achten Sie darauf, ob ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Verbrauchsdatum angegeben ist.
Jemand kauft im Supermarkt ein und hält zwei Packungen Hackfleisch in der Hand.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei verschlossener Verpackung und richtiger Lagerung ist das Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums häufig noch bedenkenlos zu genießen.
  • Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weiter verkauft werden.
  • Das Verbrauchsdatum gibt den letzten Tag an, an dem das Lebensmittel verkauft und verzehrt werden darf.
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Was bedeuten Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum?

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt per Definition den Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel bei durchgehend richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften, wie Geruch, Geschmack und Nährwert behält. Für manche Lebensmittel hängt die Haltbarkeit von bestimmten Bedingungen ab, wie zum Beispiel der Lagertemperatur. Das muss dann auf dem Etikett angegeben sein.

Bei Lebensmitteln, deren Haltbarkeit weniger als drei Monate beträgt, muss der Tag und der Monat angegeben werden, bei Haltbarkeit von 3 bis 18 Monaten, der Monat und das Jahr. Bei Lebensmitteln, die mehr als 18 Monate haltbar sind, reicht die Angabe des Jahres. Wird kein Tag angegeben, muss der Haltbarkeitshinweis jedoch von "mindestens haltbar bis…" zu "mindestens haltbar bis Ende…" abgeändert werden, um keine Fragen offen zu lassen. Für bestimmte Lebensmittel ist kein MHD vorgeschrieben, dazu zählen zum Beispiel frisches Obst und Gemüse, Wein, Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent, Kaugummi, Zucker, Speisesalz oder Essig.

Sehr leicht verderbliche Lebensmittel, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellen können, werden nicht mit einem MHD, sondern mit dem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Das Verbrauchsdatum nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verkauft und verzehrt werden darf.

Was ist der Unterschied zum Verbrauchsdatum?

Ein Verbrauchsdatum ist für besonders schnell verderbliche und empfindliche Lebensmittel vorgeschrieben ‒ zum Beispiel bei Hackfleisch oder frischem Fisch, vorgeschnittenen Salaten oder vorzerkleinertem Obst. Abgepackte, leicht verderbliche Lebensmittel mit der ausdrücklichen Kennzeichnung "zu verbrauchen bis" dürfen nach Überschreitung des angegebenen Datums nicht mehr verkauft werden. Hier kann nach Ablauf des Verbrauchdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen.

Deshalb darf das Lebensmittel dann auch nicht mehr gegessen werden. Bei diesen Produkten gibt das Verbrauchsdatum den Endpunkt der Haltbarkeit an – diese Lebensmittel sind rechtzeitig und möglichst bevor das Verbrauchsdatum erreicht ist, zu verzehren.

Kann ich Lebensmittel nach Ablauf des MHDs noch essen oder trinken?

Wurde die original verschlossene Verpackung richtig gelagert, ist das Produkt auch häufig nach dem "abgelaufenen MHD" noch zu genießen und nicht automatisch verdorben. Hinzu kommt, dass manche Hersteller das MHD frühzeitig festlegen, um auf Nummer Sicher zu gehen. Wenn das MHD des Joghurts aus dem Kühlschrank abgelaufen ist, heißt das also noch lange nicht, dass das Milchprodukt schlecht ist und nicht mehr gegessen werden kann.
Ob Produkte noch genießbar sind oder nicht, lässt sich mit den eigenen Sinnen überprüfen: Sehen, Riechen und Schmecken – vertrauen Sie den eigenen Sinnen! So wird es in der Regel auch bei Lebensmitteln gemacht, die gar kein MHD tragen, zum Beispiel bei Obst, Gemüse oder Brot vom Bäcker. Ist Schimmel zu erkennen, riecht es unangenehm, schmeckt es säuerlich, oder prickelt auf der Zunge? Dann Finger weg!

Achtung: Ist eine Lebensmittelpackung bereits geöffnet und wird weiter gelagert, gilt das MHD nicht mehr. Dieses bezieht sich nur auf die ungeöffnete Verpackung. Nach dem Öffnen der Verpackung können Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen dafür sorgen, dass das Lebensmittel schneller verdirbt.

Was bedeuten die Aufbewahrungsbedingungen?

In bestimmten Fällen befindet sich in der Nähe des MHD oder des Verbrauchsdatums die Angabe von Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen für das verpackte Lebensmittel. Solche Hinweise wie "kühl und trocken lagern" oder "vor Wärme und Feuchtigkeit schützen" sollten unbedingt beachtet werden, um die Haltbarkeit zu gewährleisten. Ganz wichtig ist auch die Einhaltung der Kühlempfehlungen auf den Packungen, zum Beispiel 2 Grad Celsius bei Hackfleisch. Auch beim Transport der Lebensmittel (vom Supermarkt bis nach Hause) sollte auf eine ausreichende Kühlung geachtet werden, insbesondere bei sommerlichen Temperaturen. Wie Sie Lebensmittel sicher einkaufen und lagern, lesen Sie im verlinkten Beitrag.

Auch für angebrochene Lebensmittel, wie verpackte Fruchtsäfte oder Milch, müssen in bestimmten Fällen Aufbewahrungsbedingungen und der Verzehrzeitraum angegeben werden, etwa durch Hinweise wie "nach dem Öffnen innerhalb von zwei Tagen verzehren" oder "geöffnet gekühlt drei Tage haltbar". Angaben wie "trocken und kühl lagern" zum Beispiel bei Keksen und Kaffee oder "trocken und vor Licht geschützt aufbewahren" etwa bei Brot liefern hingegen leider keine genauen Empfehlungen. Auch legen Hersteller diese Formulierungen unterschiedlich aus, im Zweifelsfall kann nur eine Nachfrage beim jeweiligen Produzenten Klarheit schaffen.

Dürfen Lebensmittel, wenn MHD oder Verbrauchsdatum überschritten sind, noch verkauft werden?

Im Handel löst ein überschrittenes MHD kein Verkaufsverbot aus, denn die Produkte sind mit Erreichen des Datums nicht automatisch verdorben. Diese Lebensmittel dürfen also nach Ablauf des MHD weiterverkauft werden. Der Händler hat hier eine besondere Sorgfaltspflicht und muss gewissenhaft prüfen, ob das Lebensmittel noch einwandfrei ist. Sobald das MHD erreicht ist, haftet nicht mehr der Hersteller, sondern die Verantwortung trägt dann der Lebensmittelunternehmer bzw. Lebensmittelhändler, der die Ware in Verkehr bringt. Außerdem muss er darauf hinweisen, dass das MHD bereits überschritten ist.

Anders beim Verbrauchsdatum: Mit Ablauf des Datums "zu verbrauchen bis …" dürfen diese sensiblen Lebensmittel nicht mehr verkauft werden.

Gängige Praxis in vielen Geschäften ist es, dass Lebensmittel kurz vor Ablauf des MHD gesondert – zu einem geminderten Preis – angeboten werden. Sie tragen zum Beispiel einen "minus 30 Prozent"-Aufkleber oder werden in einem extra Regalabschnitt angeboten. Bis Ende Mai 2022 waren Händler verpflichtet, auch bei diesen reduzierten Produkten einen neuen Gesamtpreis anzugeben und mussten dafür ein neues Preisschild erstellen. Seither genügt es, wenn der Händler einen Hinweis anbringt, dass die Reduzierung wegen der kurzen Haltbarkeit erfolgt. Einen neuen Gesamtpreis oder Grundpreis muss er nicht anbringen. Wichtig: Der alte Gesamt- und Grundpreis sollte dem reduzierten Produkt dann trotzdem noch eindeutig und lesbar zugeordnet sein. Ein reduzierter Preis ist beim Verkauf von MHD-Ware zwar oft gängige Praxis, jedoch nicht verpflichtend, da dies gesetzlich nicht vorgeschrieben wird.

Umpacken von Lebensmitteln mit überschrittenem MHD

Lebensmittel, die einwandfrei und sicher sind, dürfen umverpackt und umetikettiert werden. Hierbei darf das Mindesthaltbarkeitsdatum angepasst bzw. das ursprünglich vom Hersteller angebrachte Datum geändert werden, wenn dabei aber die Sorgfaltspflicht beachtet, die Verantwortung dafür übernommen und das neue MHD begründet werden kann. Wichtig: Lebensmittel mit Verbrauchsdatum dürfen nicht umetikettiert oder umgepackt werden.

Kann ich Lebensmittel mit überschrittenem MHD umtauschen?

Sie haben beim Einkauf immer einen Anspruch auf einwandfreie Lebensmittel. Stellen Sie einen Mangel fest, ist der Händler Ihr erster Ansprechpartner für eine Reklamation. Dabei ist es egal, ob ein Lebensmittel

  • schon vor dem MHD schlecht ist oder
  • Sie bewusst ein Lebensmittel mit abgelaufenem MHD gekauft haben, dann aber feststellen, dass es einen Mangel hat.

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln und sich beschweren, am besten mit Kassenbon. So können Sie im Zweifelsfall beweisen, wo und wann Sie das Lebensmittel gekauft haben. Der Händler muss mangelhafte Lebensmittel durch einwandfreie ersetzen. Ist ein Ersatz nicht möglich, kann der Kaufpreis zurück gefordert werden.

Haben Sie erst zu Hause festgestellt, dass das MHD bereits überschritten ist? Wenn der Händler nicht darauf hingewiesen hat, können Sie auch in diesem Fall reklamieren.

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Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Bayern für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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