Haushaltshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen

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Kochen, bügeln, Einkäufe, Fahrdienste: Zu Hause können Sie sich bei vielen Alltagsaufgaben unterstützen lassen. Dafür zahlt die Pflegekasse in vielen Fällen sogar Geld. Wann das der Fall ist und wie Sie einen passenden Anbieter finden.
Eine junge Frau hilft einer älteren die Treppe hinab.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten im Haushalt, die von einem Dienstleister erbracht werden.
  • Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 erhalten finanzielle Unterstützung.
  • Voraussetzung für die Erstattung durch die Pflegekasse ist, dass Sie einen zertifizierten Anbieter wählen.
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Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

"Haushaltsnahe Dienstleistung" ist eigentlich ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er klingt theoretisch, steht aber für eine ziemlich praktische Angelegenheit. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Tätigkeiten im Haushalt, die von einer Firma oder einem selbstständigen Dienstleister durchgeführt werden. Also nicht von Ihnen selbst.

Die Gründe, warum Menschen Aufgaben im Haushalt an andere abgeben, sind ganz verschieden. Manche haben nicht die Zeit, sich um alles selbst zu kümmern. Für ältere Menschen sind schwere oder risikoreiche Tätigkeiten wie Gartenarbeit oder der Tritt auf die Leiter oft einfach nicht mehr machbar.

Beispiel:

Irma, 80 Jahre

"Mir geht's noch sehr gut für meine 80 Jahre. Wenn nur der Rasen nicht so oft gemäht werden müsste, der Weg zum Supermarkt etwas kürzer wäre und die Gardinenstangen nicht so schwer zu erreichen. Es wäre schön, wenn mich jemand im Haushalt unterstützt. Doch wo finde ich jemanden, der zuverlässig ist? Und was muss ich sonst noch dabei beachten?"

Welche Hilfe im Haushalt bekomme ich?

Unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen:

  • Tätigkeiten im Haushalt: zum Beispiel kochen, putzen, bügeln, aufräumen, kleinere Näharbeiten, Wäsche waschen
  • Tätigkeiten außerhalb von Haus oder Wohnung: zum Beispiel Gartenarbeit, kleinere Reparaturen, Reinigungsarbeiten am Haus oder Einkäufe
  • Unterstützende Tätigkeiten: zum Beispiel Begleitung beim Arzt oder Spaziergang, Ausführen eines Haustiers, Fahrdienste zu Behörden, Unterstützung beim Schreiben oder Telefonieren

Nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören die medizinische Pflege, pädagogische Betreuung, große Reparaturen oder Umbauten.

Achtung: Für die Zulassung von Anbietern haushaltsnaher Dienstleistungen sind die Bundesländer zuständig. Die Bundesländer handhaben das aber teilweise unterschiedlich. Werden zum Beispiel keine Anbieter von Gartenarbeit zugelassen, zahlen die Pflegekassen diese in Ihrem Bundesland auch nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.

Bekomme ich als pflegebedürftiger Mensch finanzielle Unterstützung?

Pflegebedürftige Menschen können monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten (Stand 2019). Es handelt sich dabei um eine Leistung Ihrer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit dem Geld können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlen. Allerdings müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, um den Entlastungsbetrag zu bekommen.

Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag:

  • Sie haben mindestens Pflegegrad 1.
  • Sie wählen einen Anbieter, der von den Pflegekassen zertifiziert ist.

Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen entsprechenden Antrag stellen. Das Gute ist: Wenn Sie in einem Monat nicht den gesamten Betrag verbrauchen, können Sie den Rest in den nächsten Monat übertragen. Sie können sogar übriggebliebene Entlastungsbeträge in das nächste Kalenderjahr mitnehmen – allerdings müssen sie sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abgerufen werden. Mehr Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie bei uns hier sowie beim Bundesministerium für Gesundheit.

TIPP: Rein rechtlich betrachtet ist der Entlastungsbetrag ein so genannter Erstattungsbetrag. Das bedeutet: Wenn Sie gerne Geld von Ihrer Kasse in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie alle Belege gut aufbewahren. Sie müssen sie bei der Pflegekasse einreichen - erst dann bekommen Sie Ihr Geld zurück.

Wie finde ich einen geeigneten Anbieter?

Wer haushaltsnahe Dienstleistungen auf den Entlastungsbetrag anrechnen lassen möchte, sollte darauf achten, einen zertifizierten Anbieter in Anspruch zu nehmen. Für die Zertifizierungsvorschriften sind übrigens die einzelnen Bundesländer zuständig. Auf der Suche nach einem anerkannten Dienstleister können Sie sich bundesweit bei den Pflegestützpunkten, den Pflegekassen oder den Kommunen informieren. In manchen Bundesländern gibt es Online-Datenbanken, die über zertifizierte Anbieter Auskunft geben.

Außerdem hilfreich: Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis. Vielleicht haben Sie ja jemanden in Ihrem Umfeld, der Unterstützung bekommt und zufrieden ist? Fragen Sie nach. 

Wussten Sie schon? Oft bieten ambulante Pflegedienste, die auch die pflegerischen Leistungen übernehmen, haushaltsnahe Dienstleistungen an. Darüber hinaus gibt es Vermittlungsdienste, die die Hilfe zwar nicht selbst erbringen, aber einen entsprechenden Anbieter vermitteln können. Auch Nachbarschaftshilfen können entsprechende Angebote vermitteln.

TIPP: In der Praxis zögern manche Menschen, den Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen. Manche haben Sorge, dass sie dadurch an Selbstständigkeit verlieren. Andere scheuen prinzipiell, Unterstützung von der Pflegekasse anzunehmen. Unser Tipp: Nehmen Sie die Möglichkeit der Unterstützung im Haushalt lieber früher als später wahr. Wer rechtzeitig auf Hilfe von außen zurückgreift, kann das Risiko von Unfällen oder Überbelastung deutlich reduzieren.

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