Lebensversicherungen: Schutz im Todesfall und Geldanlage

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Eine Lebensversicherung kann in drei verschiedenen Formen abgeschlossen werden. Welche die richtige ist, hängt vor allem von der individuellen Lebenssituation ab.
Eine Frau hält ihre Hände um Figuren einer Familie und ein Sparschwein.
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Risiko-Lebensversicherung

Anders als bei der Kapital-Lebensversicherung ist bei der Risiko-Lebensversicherung nur das Risiko des Todes versichert. Das heißt, die Versicherungssumme wird nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Insbesondere Familien mit Kindern stehen oftmals vor dem finanziellen Chaos, wenn ein Partner stirbt.

Eine Risiko-Lebensversicherung ist immer dann dringend erforderlich, wenn der Tod eines Elternteils oder Partners eine finanzielle Lücke reißen könnte, die weder durch Renten noch durch eigenes Vermögen zu schließen wäre. Die Laufzeit kann so vereinbart werden, dass die Versicherung endet, wenn andere Rentenansprüche greifen oder/und die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen.

  • Die zu vereinbarende Versicherungssumme wird anhand der individuellen Einkommens- und Vermögenslage ermittelt.
  • Vorsicht Vertreter: Viele Versicherungsvertreter wollen ihren Kunden statt einer Risiko-Lebensversicherung eine Kapital-Lebensversicherung aufschwatzen, mit der gleichzeitig Geld angespart werden soll. Grund hierfür ist, dass die Vermittler für diese Verträge wesentlich höhere Provisionen erhalten. Für die Sicherung der Altersvorsorge gibt es allerdings rentablere Möglichkeiten.
  • Die Versicherer unterscheiden sich weniger durch ihre Leistungen, als vielmehr durch die Höhe des Beitrags. Also Preise vergleichen!

 

Kapital-Lebensversicherung

Eine Kapital-Lebensversicherung besteht immer aus zwei Leistungen. Zum einen bietet sie finanzielle Absicherung für Hinterbliebene, wenn der Versicherte stirbt. Dann wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Zum anderen ist sie ein Sparplan. Wie der Beitrag allerdings aufgesplittet wird, erfährt der Kunde nicht.

Weiterhin ist nur die garantierte Erlebensfallsumme und die garantierte Überschussbeteiligung (für Neuabschlüsse ab 1. Januar 2022 nur noch 0,25 Prozent – steigt voraussichtlich für Neuabschlüsse ab 01.01.2025 auf 1 Prozent) sicher. Darüber hinausgehende Überschüsse sind nicht gewährleistet und vom Geschäftserfolg der Versicherungsgesellschaft abhängig. Hier können sich Kunden nur auf die Prognosen der Versicherer "verlassen". Hohe Erträge sind allerdings in naher Zukunft nicht zu erwarten.

  • Wer sich nicht sicher ist, ob er die Laufzeit durchhalten kann, sollte keine Kapital-Lebensversicherung abschließen. Denn:
    Vorher kündigen bedeutet Verlust!
  • Hinterbliebenenschutz kann auch durch eine erheblich günstigere Risiko-Lebensversicherung aufgestockt werden.
  • Eine Kapital-Lebensversicherung kann im Rahmen einer
    betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel als
    Direktversicherung, sinnvoll sein. Dann winken dem Versicherten
    Steuervorteile.
  • Wer sich trotz dargestellter Nachteile für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet, sollte die Beiträge jährlich bezahlen. Das spart Zuschläge. Auf eine eingeschlossene Unfalltod-Zusatzversicherung kann verzichtet werden. Sie ist überflüssig und zu teuer.
  • Zum Abschluss einer Versicherung sollten immer leistungsstarke Versicherer gewählt werden. Einen Marktüberblick gibt die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale.

Fondsgebundene-Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kombination von Risikolebensversicherung und Fondssparplan. Das eingezahlte Geld wird in Investmentfonds, zum Beispiel Aktien-, Renten - oder Immobilienfonds investiert. Eine Mindestauszahlung, wie bei der Kapital-Lebensversicherung gibt es nicht. Ausgezahlt wird, was der Fonds erwirtschaftet hat.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.