Lohnt sich ein Batteriespeicher?
Haben Sie Platz für zwei oder mehr Module auf Ihrem Balkon, dem Garagendach oder im Garten, kann sich ein Batteriespeicher auszahlen. Bei Steckersolar-Geräten ist eine maximale Leistung von zwei Kilowattpeak erlaubt. Dies entspricht vier Modulen mit einer Leistung von jeweils 500 Wattpeak.
Ein Steckersolar-Gerät mit Speicher kann ebenso interessant sein, wenn Sie keine große Photovoltaik-Anlage kaufen oder im Mietmodell betreiben möchten. Mögliche Gründe können die hohen Anfangsinvestition von etwa 10.000 bis 20.000 Euro, ein nicht optimaler Dachzustand, die bald anstehende Dachsanierung oder unklare Vertragsbedingungen bei Mietmodellen sein.
Ein Speicher wird finanziell umso interessanter, je höher der Stromverbrauch und je größer das Steckersolar-Gerät ist. Mit einer Investition von ca. 1.500 Euro ist so ein kleines Solarkraftwerk mit Speicher deutlich günstiger als das große Pendant auf dem Dach.
Steht die Wirtschaftlichkeit eines Batteriespeichers nicht an erster Stelle, kommen auch mögliche Zusatzfunktionen eines Speichers als Kaufgrund in Betracht. Beispielsweise können manche Batteriespeicher für Steckersolar-Geräte bei einem Stromausfall als Notstromquelle dienen. Diese Modelle können dann in den sogenannten Inselbetrieb umgeschaltet werden und mit den Modulen sogar wiederaufgeladen werden.
Zudem lassen sich einige Speicher-Modelle von den Steckersolar-Geräten trennen und als mobile Batterie beispielsweise fürs Camping nutzen. Ob sich ein Steckersolargerät zusammen mit einem Speicher für Sie persönlich lohnt, können Sie vorab mit dem Online-Steckersolarsimulator der HTW Berlin (Hochschule für Technik und Wirtschaft) testen.
Gibt es eine Förderung für Steckersolar-Geräte?
Immer mehr Kommunen, Landkreise, einzelne Bundesländer und Regionalverbände fördern Steckersolar-Geräte durch Zuschüsse. Doch Vorsicht: Oftmals werden in den Förderbedingungen auch Anforderungen festgelegt, etwa der Einsatz einer speziellen Einspeisesteckdose, die Überprüfung der Elektroinstallation durch einen Elektriker oder die Übernahme von Installationskosten für das Setzen eines neuen Zählers. Um keine Probleme mit der Förderung zu bekommen, müssen diese Punkte dann auch zwingend umgesetzt werden.
Wo muss ich ein Steckersolar-Gerät anmelden?
Wenn Sie ein Steckersolar-Gerät betreiben, müssen Sie Ihr Gerät im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Der Anmeldeprozess wurde für Steckersolar vereinfacht und beschränkt sich neben den Angaben zu Ihnen als Betreiber:in auf fünf Angaben:
- Leistung der Module,
- Leistung des Wechselrichters,
- Standort,
- Datum der Inbetriebnahme und
- Stromzählernummer.
Wenn Sie diese Angaben bereitliegen haben, können Sie die Meldung per Online-Formular selbst vornehmen oder vornehmen lassen.
Da auch ein Steckersolar-Gerät formal eine netzgekoppelte PV-Anlage ist, ist die Anmeldung verpflichtend. Ohne Anmeldung im Marktstammdatenregister kann ein Bußgeld drohen.
Die früher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett.