Teurer Telefon-Trick: Handy-Abzocke mit 0137-Nummern

Stand:
Die Verbraucherzentralen warnen vor Anrufen, die nach kurzem Klingeln auf dem Handy-Display zum Rückruf auffordern. Seit dem 1. Dezember 2022 gibt es hierzu eine wichtige Neuerung zu Sonderrufnummern, die Verbraucher:innen schützt.
Ein älterer Mann sitzt in seiner Wohnung auf dem Sofa, hält unterlagen in der Hand und telefoniert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betrüger:innen klingeln kurz an und legen dann sofort wieder auf. Das soll Sie dazu bewegen, einen Rückruf zu tätigen.
  • Seit 1. Dezember 2022 ist Schluss: Alle Anrufe, bei denen diese Rufnummern übermittelt oder angezeigt werden, müssen vom Anbieter abgebrochen werden.
  • Trotzdem gilt: Bei unbekannten Nummern sollten Sie gar nicht zurückrufen.
On

So funktioniert der Abzockversuch

Neben den betrügerischen Telefontricks mit 0900er-Nummern oder Ping-Anrufen grassiert eine weitere Masche, um ahnungslosen Handy-Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die Anrufer:innen lassen das Handy kurz klingeln und legen sofort wieder auf. Die Rufnummer wird aber als "nicht gespeichert" in der Anrufliste angezeigt. Wer neugierig ist und wissen möchte, wer angerufen hat,  sollte einem spontanen Rückrufreflex aber besser widerstehen. Denn bei der angezeigten Rufnummer handelt es sich oft um eine Nummer mit der Kennung 0137-7 bzw. +49 1377. Handy-Nutzer:innen werden beim Rückruf zur Kasse gebeten, auch wenn keine Ansage, sondern nur ein Knacken oder Rauschen in der Leitung zu hören ist.

Tipps: So schützen Sie sich vor dem Telefon-Abzock-Trick:

  • Die Rufnummer frühzeitig erkennen:
    Bei 0137- Rufnummern für Massenverkehrsdienste handelt es sich eigentlich um so genannte Televoting-Nummern, die hauptsächlich von TV-Sendern für Gewinnspiele oder Zuschauerabstimmungen verwendet werden. Die Nummern werden von Netzbetreibern an telefonische Serviceanbieter vermietet und von Abzocker:innen zweckentfremdet, um einen schnellen Euro zu machen. Die 0137-Rufnummer wird häufig dadurch getarnt, dass statt der 0 die deutsche Auslandskennzahl 49 vorangestellt wird. Die Rückrufnummer lautet dann zum Beispiel +49 1377799 usw. - Achten Sie genau darauf welche Vorwahl die Nummer hat.
  • Kosten vermeiden:
    Bisher kostet ein kurzer Rückruf vom Handy je nach Netz schon mehr als 50 Cent, teilweise sogar 2 Euro. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes liegen die Kosten seit dem 1. April 2022 zwar deutlich niedriger, es fallen aber dennoch 14 Cent pro Minute oder bis zu 1 Euro pro Anruf an. Die Bundesnetzagentur hat die Preise für Anrufe an Nummern mit der Vorwahl 0137 genau aufgeschlüsselt. Rufen Sie eine Nummer mit dieser Vorwahl nur an, wenn Sie sich der Kosten bewusst sind.
  • Betrügerische Dienstleister:innen melden: 
    Wenn Sie zum Rückruf unbekannter Rufnummern aufgefordert werden, sollten Sie nicht reagieren. Wir raten in einem solchen Fall dazu, die Bundesnetzagentur zu informieren. Gegenüber der Bundesnetzagentur besteht mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes ein Auskunftsanspruch. Danach haben Sie bei Vorliegen eines berechtigten Interesses einen unentgeltlichen Anspruch auf Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, der über eine solche Rufnummer Dienstleistungen anbietet – oder an wen die Rufnummer übertragen wurde.
  • Zahlungen widersprechen:
    Falls Sie auf den Trick hereingefallen sind und die Zahlung der Rückruf-Kosten verweigern wollen, müssen sie sich schriftlich gegen den entsprechenden Rechnungsposten wehren, der in der nächsten Telefonrechnung auftaucht. In dem Schreiben an das Telekommunikationsunternehmen, das den Betrag einfordert, sollten Sie detailliert darstellen, auf welche Weise die Kosten entstanden sind. Darüber hinaus sollten Sie das Unternehmen auffordern, die fällige Summe nicht einzutreiben.

Seit dem 1. Dezember 2022: Hochpreisige Sonderrufnummern werden gesperrt

Am 1. Dezember 2022 gab es eine Änderung, die Verbraucher:innen effektiver vor Abzocke und Kostenfallen schützen soll. Alle Anbieter, die an einer Telefonverbindung im deutschen Raum beteiligt sind, müssen spätestens ab Anfang Dezember Anrufe abbrechen, bei denen bestimmte Rufnummernarten als Absender-Rufnummer angezeigt werden - vor allem hochpreisige Sonderrufnummern wie (0)900 und (0)137.

Solche Anrufe werden also gar nicht mehr vermittelt. Sie müssen von den Anbietern, die die Verbindung herstellen, abgebrochen werden. Abzockfallen gibt es mittlerweile zwar in jedem Bereich, aber gerade beim Telefonmarketing ändern sich immer wieder die Methoden. Prüfen Sie daher immer die Nummer, die Sie anrufen sollen, bevor Sie auf "Anrufe in Abwesenheit" reagieren.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.