Open Access bedeutet, dass Sie zwischen mehreren Anbietern von Glasfaser auswählen können. Doch was heißt das eigentlich genau? Wann haben Sie Anspruch darauf und wo liegen die Grenzen? Diese FAQ der Verbraucherzentralen erklärt die wichtigsten Punkte rund um offenen Netzzugang im Glasfaserausbau.
Wie behalte ich meinen bisherigen Anbieter trotz neuem Glasfaseranschluss?
Beim Glasfaserausbau fragen sich viele Verbraucher:innen, ob sie ihren bisherigen Anbieter beibehalten können. Das ist beim Glasfaseranschluss nicht automatisch so wie bei DSL. DSL-Leitungen gehören in der Regel einem einzigen Betreiber, der Deutschen Telekom. Glasfaserleitungen hingegen werden von vielen unterschiedlichen Betreibern gebaut.
Neben den großen Telekommunikationsunternehmen gibt es auch reine Glasfaseranbieter sowie regionale Firmen, oft Tochtergesellschaften von Stadtwerken.
Somit gehören die Glasfaserleitungen verschiedenen Eigentümern, was zu unterschiedlichen Nutzungsrechten führt. Hier kommt der Begriff Open Access ins Spiel.
Was bedeutet Open-Access beim Glasfaserausbau?
Open Access heißt: Ein Betreiber erlaubt anderen Anbietern, seine Glasfaserleitungen mitzunutzen. Für Verbraucher:innen bedeutet das mehr Auswahl beim Anbieter, unabhängig davon, wer die Leitungen gebaut hat.
Gleichzeit verhindert Open Access, dass Straßen mehrfach aufgerissen werden, weil verschiedene Betreiber jeweils eigene Leitungen verlegen wollen. Teilweise werben Anbieter gezielt mit Open Access und versprechen damit einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern.
Welche Vorteile hat Open Access für Verbraucher:innen?
Open Access bietet zwei große Vorteile:
- Verbraucher:innen haben eine größere Anbieterauswahl. Sie können wählen, ob sie mit dem Anbieter einen Vertrag abschließen, der in ihrer Straße ausbaut, ob einen anderen nutzen. Das verstärkt den Wettbewerb und kann zu besseren Konditionen führen.
- Beim Glasfaserausbau müssen Straßen geöffnet werden. Wenn mehrere Firmen in derselben Straße eigene Leitungen verlegen, passiert das mehrfach. Das nennt man Doppelausbau. Durch Open Access wäre ein solcher Doppelausbau nicht mehr nötig, da alle Anbieter die bereits einmal verlegte Glasfaser nutzen könnten und Straßen nicht mehrfach geöffnet werden müssten.
Gibt es einen Anspruch auf Open Access?
Ob ein Anspruch auf Open Access besteht, hängt davon ab, wie der Ausbau erfolgt.
Open Access beim "eigenwirtschaftlichen Ausbau"– was bedeutet das?
Hierbei bauen Unternehmen die Glasfaser komplett auf eigene Kosten aus. Es entscheidet selbst,
- wann gebaut wird,
- wo gebaut wird und
- wer seine Glasfaser nutzen darf. Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau haben Verbraucher:innen somit keinen Anspruch auf Open Access.
Was bedeutet "geförderter Ausbau" bei Open Access?
In manchen Regionen lohnt sich der Glasfaserausbau für Unternehmen nicht. Deshalb unterstützt der Staat in solchen Gebieten den Ausbau mit öffentlichen Mitteln.
Für solche Fälle gibt es gesetzliche Vorgaben. Betreiber oder Eigentümer von Glasfasernetzen müssen anderen Betreibern einen Zugang zum geförderten Glasfasernetz zu fairen und angemessenen Bedingungen gewähren. Beim geförderten Glasfaserausbau besteht somit ein Anspruch auf Open Access.
Allerdings gilt: Wenn sich kein anderer Anbieter für eine Kooperation findet, was bei sehr kleinen Glasfasernetzbetreibern der Fall sein kann, haben Verbraucher:innen trotz gefördertem Ausbau keine Auswahl.
Gut zu wissen: Durch die Förderung ist der Hausasnschluss grundsätzlich kostenlos. Monatliche Kosten für einen Tarif fallen aber dennoch an.
An wen kann ich mich wenden, wenn ein Verstoß gegen Open Access vorliegt?
Die Bundesnetzagentur überwacht, ob die Vorgaben im geförderten Ausbau eingehalten werden. Sie hat bereits in einem Fall über den offenen Netzzugang im geförderten Glasfaserausbau entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen den Zugang zu anderen Anbietern gewähren muss.