Glasfaser Open Access: Wie funktioniert offener Netzzugang für alle?

Stand:
Open Access bedeutet, dass Sie zwischen mehreren Anbietern von Glasfaser auswählen können. Doch was heißt das eigentlich genau? Wann haben Sie Anspruch darauf und wo liegen die Grenzen? Diese FAQ der Verbraucherzentralen erklärt die wichtigsten Punkte rund um offenen Netzzugang im Glasfaserausbau.
Ein Querschnitt eines Glasfaserkabels

Das Wichtigste in Kürze:

  • Open Access erweitert die Anbieterauswahl. Dadurch können Verbraucher:innen, je nach Kooperation, auch andere Anbieter nutzen als den, der die Glasfaser verlegt hat.
  • Viele Anbieter werben damit, ermöglichen den Zugang aber nur für ausgewählte Kooperationspartner. Die tatsächliche Auswahl ist aber häufig gering.
  • Open Access gibt es auch beim Erstausbau von Glasfaseranschlüssen.
On

Wie behalte ich meinen bisherigen Anbieter trotz neuem Glasfaseranschluss?

Beim Glasfaserausbau fragen sich viele Verbraucher:innen, ob sie ihren bisherigen Anbieter beibehalten können. Das ist beim Glasfaseranschluss nicht automatisch so wie bei DSL. DSL-Leitungen gehören in der Regel einem einzigen Betreiber, der Deutschen Telekom. Glasfaserleitungen hingegen werden von vielen unterschiedlichen Betreibern gebaut. 

Neben den großen Telekommunikationsunternehmen gibt es auch reine Glasfaseranbieter sowie regionale Firmen, oft Tochtergesellschaften von Stadtwerken. 

Somit gehören die Glasfaserleitungen verschiedenen Eigentümern, was zu unterschiedlichen Nutzungsrechten führt. Hier kommt der Begriff Open Access ins Spiel.

Was bedeutet Open-Access beim Glasfaserausbau? 

Open Access heißt: Ein Betreiber erlaubt anderen Anbietern, seine Glasfaserleitungen mitzunutzen. Für Verbraucher:innen bedeutet das mehr Auswahl beim Anbieter, unabhängig davon, wer die Leitungen gebaut hat. 

Gleichzeit verhindert Open Access, dass Straßen mehrfach aufgerissen werden, weil verschiedene Betreiber jeweils eigene Leitungen verlegen wollen. Teilweise werben Anbieter gezielt mit Open Access und versprechen damit einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern. 

Welche Vorteile hat Open Access für Verbraucher:innen? 

Open Access bietet zwei große Vorteile: 

  1. Verbraucher:innen haben eine größere Anbieterauswahl. Sie können wählen, ob sie mit dem Anbieter einen Vertrag abschließen, der in ihrer Straße ausbaut, ob einen anderen nutzen. Das verstärkt den Wettbewerb und kann zu besseren Konditionen führen.
  2. Beim Glasfaserausbau müssen Straßen geöffnet werden. Wenn mehrere Firmen in derselben Straße eigene Leitungen verlegen, passiert das mehrfach. Das nennt man Doppelausbau. Durch Open Access wäre ein solcher Doppelausbau nicht mehr nötig, da alle Anbieter die bereits einmal verlegte Glasfaser nutzen könnten und Straßen nicht mehrfach geöffnet werden müssten. 

Gibt es einen Anspruch auf Open Access? 

Ob ein Anspruch auf Open Access besteht, hängt davon ab, wie der Ausbau erfolgt. 

Open Access beim "eigenwirtschaftlichen Ausbau"– was bedeutet das? 

Hierbei bauen Unternehmen die Glasfaser komplett auf eigene Kosten aus. Es entscheidet selbst,

  • wann gebaut wird,
  • wo gebaut wird und
  • wer seine Glasfaser nutzen darf. Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau haben Verbraucher:innen somit keinen Anspruch auf Open Access. 

Was bedeutet "geförderter Ausbau" bei Open Access? 

In manchen Regionen lohnt sich der Glasfaserausbau für Unternehmen nicht. Deshalb unterstützt der Staat in solchen Gebieten den Ausbau mit öffentlichen Mitteln. 

Für solche Fälle gibt es gesetzliche Vorgaben. Betreiber oder Eigentümer von Glasfasernetzen müssen anderen Betreibern einen Zugang zum geförderten Glasfasernetz zu fairen und angemessenen Bedingungen gewähren. Beim geförderten Glasfaserausbau besteht somit ein Anspruch auf Open Access

Allerdings gilt: Wenn sich kein anderer Anbieter für eine Kooperation findet, was bei sehr kleinen Glasfasernetzbetreibern der Fall sein kann, haben Verbraucher:innen trotz gefördertem Ausbau keine Auswahl. 

Gut zu wissen: Durch die Förderung ist der Hausasnschluss grundsätzlich kostenlos. Monatliche Kosten für einen Tarif fallen aber dennoch an.

An wen kann ich mich wenden, wenn ein Verstoß gegen Open Access vorliegt? 

Die Bundesnetzagentur überwacht, ob die Vorgaben im geförderten Ausbau eingehalten werden. Sie hat bereits in einem Fall über den offenen Netzzugang im geförderten Glasfaserausbau entschieden, dass ein Telekommunikationsunternehmen den Zugang zu anderen Anbietern gewähren muss.

Habe ich bei dem eigenwirtschaftlichen Ausbau nach der Erstvertragslaufzeit Anspruch auf Open Access? 

Nein, auch nach der Mindestvertragslaufzeit haben Sie beim eigenwirtschaftlichen Ausbau keinen automatischen Anspruch auf Open Access. Die Netzbetreiber können frei über ihre Glasfaser entscheiden. 

Einige bieten Open Access aber freiwillig an. Verbraucher:innen sollten daher einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen, besonders vor einem Neuabschluss oder wenn ein Vertrag ausläuft. 

Was gilt, wenn Anbieter mit Open Access werben? 

Einige Anbieter werben ausdrücklich mit Open Access. Das bedeutet aber nicht immer, dass sie das Netz nutzen dürfen. Im Kleingedruckten steht oftmals, dass der Open Access nur für Anbieter gilt, mit denen die Netzbetreiber eine Kooperation eingegangen sind. 

Wer Kooperationspartner sind, erfahren Sie auf der Webseite des Anbieters. In der Regel sind nur wenige Anbieter Kooperationspartner, sodass der Open Access nur begrenzt besteht. 

Funktioniert Open Access auch beim Erstausbau?

 Ja. Eine Kooperation kann schließlich auch dazu führen, dass der Erstausbau durch einen Kooperationspartner erfolgt. Schließt jemand beispielsweise einen Vertrag mit 1&1 ab, kann es vorkommen, dass die Glasfaserleitungen von der Deutschen Telekom gebaut werden, da beide Unternehmen kooperieren. In solch einem Fall sollten sich Verbraucher:innen nicht wundern: Der Vertragspartner ändert sich dadurch nicht und wäre in diesem Fall weiterhin die 1&1. 

Einige Glasfaseranbieter werben damit, dass sie neue Kooperationsverträge geschlossen haben. Oftmals vergehen aber mehrere Monate oder sogar Jahre, bis die Kooperation umgesetzt wird.

Welche Betreiber kooperieren bei Open Access miteinander?

Viele bundesweit tätige Unternehmen haben Open Access-Verträge miteinander geschlossen. Hier finden Sie eine Übersicht. Kleinere und regionale Netzbetreiber sind hierin nicht aufgeführt.

Glasfasernetz-EigentümerOpen Access-Partner (bereits buchbar) Open Access-Partner (in der Planung)
Deutsche GlasfaserVodafone / 1&1 
Deutsche TelekomTelefonica (O2) / 1&1 
OXGVodafone1&1
Unsere Grüne GlasfaserTelefonica (O2) 
Westconnect / E.on Highspeed1&1Vodafone

 

 

 

 

 

Die Liste beruht auf Recherchen der Verbraucherzentrale – Hinweise zu neuen Kooperationen nehmen sie gerne entgegen. 

Wer hilft bei Störungen bei Open Access-Anschlüssen? 

Ansprechpartner für Verbraucher ist immer das Unternehmen, mit dem Verbraucher:innen ihren Telekommunikationsvertrag abgeschlossen haben. Der Open-Access-Partner darf also nicht an den Glasfaser-Netzbetreiber bei der Störungsbeseitigung verweisen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…