Glasfaser: Häufige Fragen und Antworten zum Glasfaser-Anschluss

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FAQ: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Glasfaser-Anschluss.
Frage und Antworte zu Igel Leistugen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Glasfaseranschluss rüstet Sie für die benötigten Bandbreiten in der Zukunft, zum Beispiel fürs Streamen, bei Videotelefonie und auch für die Arbeit im Home-Office.
  • Verträge sollten Sie jedoch nicht vorschnell unterzeichnen.
  • Vorsicht bei Haustürvertretern: Vertrauen Sie nicht blind den Aussagen an der Tür. Prüfen Sie, ob der Anbieter tatsächlich bei Ihnen ausbaut, ob Sie die Bandbreite des Angebots wirklich benötigen und ob nicht ein günstigerer Tarif für Sie ausreicht
  • Auch bei der Wahl des Routers mit integriertem Glasfasermodem (ONT) müssen Sie beim Glasfaser-Anschluss frei wählen können. 
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Eine schnelle Internetverbindung ist heute wichtiger denn je. Gerade die Corona-Pandemie mit Home-Office und Home-Schooling hat dies gezeigt. Herkömmliche Internetanschlüsse, z.B. über VDSL- oder das Kabelnetz, kommen hier oft an ihre Kapazitätsgrenzen. 

Bei VDSL, also Internet über die Telefonleitung, ist die Geschwindigkeit sehr stark von der Leitungslänge abhängig. Beim Internet über das Kabelnetz ist die Geschwindigkeit sehr stark von der Anzahl, der am Kabel angeschlossenen Haushalte abhängig. Experten sprechen hier von der "Shared medium Problematik". 

Zukunftssicher sind daher nur Glasfaser-Anschlüsse. Doch die Glasfaser-Kabel müssen – als neuer Anschluss (ähnlich wie beim Wasseranschluss oder Gasanschluss) – zuerst in die Häuser verlegt werden. 

Überlegen Sie gut, bevor Sie vorschnell einen Vertrag abschließen. Die exklusiven Ausbauversprechen der Haustürvertreter:innen sind teilweise noch gar nicht beschlossen und mehrere Anbieter streiten um Ihre Gunst. Informieren Sie sich hierzu, um doppelte Vertragsschlüsse zu vermeiden und den für sie angebrachten Anbieter zu finden.

Unser FAQ soll Ihnen bei den wichtigsten Fragen helfen.

Warum sollte ich Glasfaser ins Haus legen lassen?

Viele Verbraucher:innen fragen sich, warum man überhaupt einen Glasfaser-Anschluss ins Haus legen lassen sollte. Viele sind mit ihren Anschlüssen mit Bandbreiten von 50-100 Mbit/s zufrieden und sind unsicher, ob so ein Anschluss überhaupt notwendig ist. 

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre ständig wächst. Während vor 20 Jahren noch ein 1 bis 2 Mbit pro Sekunde (Mbit/s) vollkommen ausreichten, ist dies inzwischen nicht mehr so. Die Art der Internetnutzung entwickelt sich stetig fort. 

Vor 20 Jahren hat man das Internet oft nur zu Recherchezwecken genutzt, sowie um E-Mails hin und herzuschicken. Heute sehen die Anwendungen anders aus: Mit

  • Filmen,
  • Streaming-Diensten,
  • Cloud-Nutzung
  • und anderen Internet-Diensten

ist der Bandbreitenbedarf stark gewachsen. Auch der Aufruf normaler Internetseiten benötigt viel mehr Daten, als es noch vor ein paar Jahren der Fall war. Daher ist es sehr fraglich, ob die bisherige Bandbreite heute noch ausreicht. Und: Ob sie es auch in 4 bis 6 Jahren noch tun wird. 

Würden Sie jedoch erst dann mit den Planungen für einen Bandbreiten-Ausbau anfangen, wäre es bereits zu spät. Ihr Motto sollte also lauten:

Heute schon an die Bandbreiten von morgen denken.

Zudem wertet ein Glasfaser-Anschluss Ihre Immobilie auf.

Wie wird Glasfaser angeschlossen?

Es gibt 2 Arten des Glasfaser-Ausbaus:

  1. Gemeinde/Stadt baut aus: 
    Die Stadt oder Gemeinde schreibt den Glasfaser-Ausbau offiziell aus und Unternehmen können sich darauf bewerben. Die Stadt oder Gemeinde kann in diesem Fall auch Fördermittel von Bund und Land beantragen.
     
  2. Eigenwirtschaftlicher Ausbau: 
    Hier kommt ein einzelnes Unternehmen auf die Stadt oder Gemeinde zu und baut im Rahmen eines Kooperationsvertrages Glasfaser aus. Der Ausbau erfolgt aber meist nur dann, wenn auch genügend Haushalte entsprechende Vorverträge für Glasfaser-Anschlüsse unterschreiben.
Kann ich (wie bei VDSL oder Kabel) zwischen mehreren Anbietern auswählen?

Das kommt darauf an, welche Anbieter Glasfaser ausbauen und unter welchen Konditionen der Ausbau vereinbart wurde. Der Fachbegriff hierfür lautet „Open Access“. 
Meist ist es so, dass Anbieter, die Glasfaser-Kabel legen und ausbauen, das Netz in den ersten Jahren nur selbst vermarkten und es dann auch anderen Anbietern zur Verfügung stellen. 

Allerdings ist es leider auch oft so, dass alternative Anbieter kein Interesse am Glasfaser-Ausbau haben, da die Konditionen für die Nutzung des Netzes unattraktiv sind. Derzeit bleibt Ihnen deshalb leider nur die Möglichkeit, aufwändig die Verfügbarkeit bei allen Anbietern einzeln anzufragen und sich auch vor Ort zu informieren.

Was macht einen „echten“ Glasfaser-Anschluss aus?

Ein Mitarbeiter meines Kabelnetzbetreibers meint, dass bereits ein „Glasfaser-Anschluss“ im Haus liegt.

Das hören die Mitarbeiter:innen von Verbraucherzentralen bei  Beratungen immer wieder von Verbraucher:innen. Doch hier ist Vorsicht geboten!

Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Vertriebsmitarbeiter:innen von Kabelnetzunternehmen (sogenannte Medienberater:innen) immer wieder, mit teilweise auch unlauteren Mitteln, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen.

Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie

  • „Kabel-Glasfaser“,
  • „Koax-Glasfaser-Technologie“
  • und neuerdings auch „Gigabit-Anschluss“.
     

Tipp: Fragen Sie nach, ob es sich um einen echten Glasfaser-Anschluss bis in die Wohnung handelt. Der Fachbegriff hierfür lautet Fiber to the Home (FTTH).

Was ist der Unterschied zwischen FTTC, FTTB und „echten Glasfaser-Anschluss“?
  • FTTC ist die Abkürzung für Fiber to the curb, also bis zum berühmten grauen Kasten am Straßenrand. Hierunter fallen beispielsweise alle VDSL- und Kabelanschlüsse. Die Glasfaserleitung geht dabei bis in den Kasten am Straßenrand. Von dort geht es auf anderen Technologien, wie z.B. bei VDSL über die Telefonleitung oder beim Kabelanschluss über das Koaxialkabel, weiter. 
    In der Regel bestehen diese alten Kabel noch aus Kupfer und bremsen daher die schnelle Glasfaser-Geschwindigkeit aus, so dass diese nicht vollständig in Ihrer Wohnung ankommt.
     
  • FTTB bedeutet Fiber to the building, also die Glasfaser geht hier bis in den Keller eines Gebäudes. In die einzelnen Stockwerke geht es über andere Technologien, zum Beispiel über langsamere Kupferkabel.
     
  • FTTH steht für Fiber to the home. Die Glasfaser geht hier bis in Ihre Wohnung. FTTH ist die zukunftssicherste Art der Internetverbindungen. Nur bei dieser Anschlussart spricht man von einem „echten Glasfaser-Anschluss“.

 

Ausbaustufen des Glasfaseranschluss

 

Was kostet der Bau eines Glasfaser-Anschlusses?

Bei der Kostenkalkulation für den Bau von Glasfaser-Anschlüssen sollten Sie zwischen 

  • dem Vertrag zum Bau des Anschlusses (Anschlussvertrag) und 
  • dem Vertrag zum eigentlichen Betrieb (Nutzungsvertrag) unterscheiden.

Anschlussvertrag ohne Nutzungsvertrag: 
Ein Glasfaser-Anschluss wird in das Gebäude gelegt, es gibt jedoch keinen Vertrag über die Nutzung. Meist entstehen hier Anschlusskosten für den Bau des Anschlusses in Höhe von ca. 500 bis 1000 Euro.

Anschlussvertrag mit Nutzungsvertrag: 
Um die hohen Anschlusskosten zu vermeiden, bieten viele Unternehmen auch sogenannte Kombiverträge an. Sie bekommen dabei die Anschlusskosten erlassen, wenn Sie einen Versorgungsvertrag abschließen, der eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren hat. Einige Glasfaseranbietern bieten zudem nur diese Möglichkeit an. 

Welche Vertragsart für den Glasfaser-Anschluss ist zu empfehlen?

Meist ist der Anschlussvertrag mit Nutzungsvertrag günstiger. Rechnet man die monatlichen Kosten für 2 Jahre zusammen, so liegen Sie meist noch unter den Anschlusskosten für einen Vertrag ohne Nutzung.

Welche Bandbreite / welcher Tarif ist sinnvoll für mich?

Anbieter werben meist mit hohen Bandbreiten im Download. Die Qualität eines Internetanschlusses hängt aber auch von anderen Faktoren ab: z.B. von der Bandbreite im Upload

Gerade in Zeiten von Homeoffice und einer Cloud-Nutzung benötigen Sie auch größere Bandbreiten im Upload ins Internet. Häufig wird unterschätzt wie viel Bandbreite im Upload für moderne Videotelefonie oder den schnellen Dateiversand benötigt wird.

Anbieter haben sich lange Zeit bei der Bewerbung ihrer Anschlüsse nur auf die Downloadraten fokussiert. Zeitgemäße Internetnutzung setzt jedoch eine gewisse Qualität bei beiden Parametern voraus. 

Ihre individuell notwendige Bandbreite hängt sehr stark von Ihren persönlichen Nutzungsgewohnheiten ab:

Während beispielsweise für ein Rentnerehepaar, das nur gelegentlich im Internet surft, eine Bandbreite von unter 100 Mbit/s im Download derzeit ausreicht, benötigen Eltern im Homeoffice und mit internetaffinen Kindern eine höhere Bandbreiten zwischen 100-400 Mbit/s. 
Bandbreiten mit 500 Mbit/s - 1 GBit/s sind hingegen derzeit in der Regel nur für Firmen interessant.

Tipp: 
Greifen Sie bei Vertragsschluss im Zweifelsfalle eher auf eine etwas  niedrigere Bandbreite zurück. Sollte diese nicht für Sie ausreichen, können Sie bei fast allen Anbietern eine Höherstufung (Upgrade) bekommen – auch während der Vertragslaufzeit. Wählen Sie hingegen zu Beginn einen "überdimensionierten" Tarif, so ist ein "Downgrade" auf niedrigere Bandbreiten meist erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. 

Wie läuft der Glasfaser-Ausbau ab?

In vielen Fällen läuft der Glasfaser-Ausbau in 5 Schritten ab:

  1. Nachfragebündelung: 
    Zunächst werden Interessenten für Glasfaser-Anschlüsse gesucht und der Glasfaser-Ausbau wird entsprechend vermarktet. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt können Sie schon entsprechende Glasfaser-Vorverträge abschließen
     
  2. Entscheidung: 
    Hat genug Haushalte (meist 30-40 Prozent) die Vorverträge unterschrieben, fällt die Entscheidung für einen Glasfaser-Ausbau. Liegt die Quote darunter, wird der Ausbau meist erst einmal verschoben.
     
  3. Tiefbau: 
    Bei Tiefbauarbeiten werden die Glasfaser-Leitungen in die Straßen verlegt und auch in die einzelnen Keller der Gebäude.
     
  4. Installation: 
    Nach der Verlegung der Glasfaser-Leitungen in den Keller wird der eigentliche Glasfaser-Anschluss installiert. Die Kabel werden „gespleißt“, also mit der Glasfaser-Anschlussdose verbunden.
     
  5. Schaltung: 
    Mit der Schaltung des Glasfaser-Anschlusses wird der Bau abgeschlossen. Sie können nun mit Ihrem neuen Glasfaser-Anschluss im Internet surfen.
Was muss ich als Grundstückseigentümer beachten?

Für die Verlegung der Glasfaser von der Straße bzw. vom Bürgersteig bis in den heimischen Keller durchläuft das Glasfasernetz Ihren privaten Grund. Als Grundstückseigentümer:in haben Sie die Hoheit über Ihr Eigentum und es darf nicht grundlos beeinträchtigt werden.

In den meisten Fällen ist die Zustimmung des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin für den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz notwendig. Keine Zustimmung ist bei einem Anschluss an ein Netz mit „sehr hoher Kapazität“ notwendig, denn das Telekommunikationsgesetz enthält eine Ausnahme, die es den Netzanbietern in den meisten Fällen ohne Zustimmung ermöglicht, Gebäude an ein Glasfasernetz anzuschließen. 

Was muss ich als Wohnungseigentümer beachten?

Als einzelne Wohnungseigentümer:in können Sie sich auch an das Glasfasernetz anschließen lassen. Das Wohnungseigentumsgesetz bevorzugt den Anschluss an ein Netz mit "sehr hoher Kapazität" - wie Glasfaser. Wohnungseigentümer:innen haben ein Recht auf einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Anschluss an ein Glasfasernetz. Die anderen Wohnungseigentümer dürfen die Zustimmung nicht verweigern.

 

Was muss ich als Mieter:in beachten?

Als Mieter:in müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin bzw. mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. Diese können aber auch den Bau eines Glasfaser-Anschlusses verweigern.

Wer haftet für Schäden beim Bau des Glasfaser-Anschlusses?

Entsteht beim Bau des Glasfaser-Anschlusses im Keller ein Bauschaden, (z.B. Anbohren von anderen Leitungen oder unsachgemäße Verlegung), so haftet in der Regel das Tiefbauunternehmen

Wichtig: 
Dokumentieren Sie die Schäden mittels Fotos und genauer Notizen und melden Sie den Schaden an das Glasfaser-Unternehmen.

 

Wie kommt die Glasfaser vom Keller in die Wohnung (Inhouse-Verkabelung)?
  • Bei kleineren Häusern (1-2 Familienhaus): 
    In kleineren Häusern übernehmen meist die Glasfaser-Anbieter die Verkabelung bis in die Wohnungen noch mit. Meist wird dies jedoch auf eine maximale Kabellänge von 20 Meter begrenzt. 

    Voraussetzung für die Verlegung der Glasfaser in die einzelnen Wohnungen ist meist jedoch, dass der Kabelweg „bauseitig“ vorbereitet sein muss. Das heißt, die Eigentümer:innen müssen schon alles vorbereitet haben, damit der Glasfaser-Anbieter nur noch die Leitung verlegen muss. Dazu gehören z.B. nötige Bohrungen, damit die die Kabel durch die Wände geführt werden können.
  • Bei größeren Häusern:
    In größeren Mehrfamilienhäusern sind die Eigentümer:innen bzw. die Wohnungsbaugesellschaft für die Verkabelung vom Keller bis in die einzelnen Wohnungen zuständig. Sie müssen hierfür zunächst auch die Kosten übernehmen. Allerdings können sie die Kosten für die Verkabelung über die Nebenkosten auf die Mieter:innen umlegen.

    Glasfaser-Bereitstellungsentgelt über die Nebenkosten: Laut der neuen Betriebskostenverordnung dürfen hierfür 5 Euro pro Monat und für 5 Jahre, bzw. bei schwierigeren Verkabelungen für maximal 9 Jahre berechnet werden. Die Berechnung erfolgt unabhängig davon, ob Sie den Glasfaser-Anschluss oder doch den DSL- oder Kabel-Anschluss nutzen.
Wichtige Begriffe: Was bedeuten Anschlussdose, ONT, Glasfaser-Modem, Router?

Anschlussdose: 
Es gibt verschiedene Anschlussdosen für Internetanschlüsse, diese unterscheiden sich je nach Anschlussart:

Unterschiedliche Anschlussdosen

Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet an der Anschlussdose. Bis dort ist der Netzbetreiber verantwortlich. Danach sind Sie selbst zuständig.

Glasfaser-Anschlussdose:

Neben den bereits beschriebenen Anschlussdosen gibt es noch andere Varianten:

Passive Anschlussdosen für Glasfaser-Anschlüsse

Abbildung: Passive Anschlussdosen für Glasfaser-Anschlüsse

Expertentipp: An der Glasfaser-Anschlussdose endet das Netz der Anbietern, sie ist vergleichbar mit der Telefondose bei VDSL oder der Kabeldose beim Kabelanschluss. 


Nach den gesetzlichen Regeln muss eine Glasfaser-Anschlussdose so gestaltet sein, dass Sie auch Ihren eigenen Router daran anschließen können. Telekommunikationsanbieter versuchen dagegen gerne, ihre eigenen Miet-Router zu vermarkten. Auf diese gemieteten Router sind Sie jedoch nicht zwingend angewiesen, Sie können auch ihren eigenen Router verwenden. 

Aber Achtung: Wegen der neuen Anschlusstechnik benötigen Sie einen speziellen Glasfaser-Router. Bereits vorhandene Kabel- oder VDSL-Geräte passen nicht und können nur in Verbindung mit einem separaten Glasfaser-Modem verwendet werden (eine Anleitung dazu finden Sie unter dem Punkt "Wie verwende ich weiterhin meinen alten VDSL Router?"). 

 

Router kaufen oder mieten- was lohnt mehr? 

Vergleichen Sie den Mietpreis mit den Kaufkosten für die Neuanschaffung eines eigenen Gerätes, so haben Sie nach 3 Jahren meist so hohe Mietkosten gezahlt, dass Sie das Gerät auch hätten kaufen können. 

Da die durchschnittliche Lebenserwartung eines Routers 3 Jahre jedoch problemlos überschreitet, heißt das, dass Sie für das Mietgerät ab dem 3. Jahr teuer draufzahlen würde. Das Kostenargumentspricht klar für den Kauf eines eigenen Gerätes.

Für ein Mietgerät spricht hingegen, dass Anbieter bei technischen Problemen mit dem Router helfen müssen. Ist der Router defekt und das Internet deshalb nicht erreichbar, müssen die Anbieter den Router wieder in Stand setzen und zur Not auf eigene Kosten austauschen.

Wägen Sie beide Optionen ab.

Anschlussdosen von Internetanschlüssen:
Im Glasfaser-Bereich gibt es verschiedene Steckverbindungen (ähnlich wie man sie aus dem PC-Bereich von USB kennt). Die heute gebräuchlichsten Stecker sind:

  •  E-2000
Steckverbindung E2000
  • LC-Stecker:LC Stecker
  • SC-Stecker:SC Stecker

     

 

Expertentipp - Variante 1:
ONT von Anbietern, Router weiterverwenden

In den meisten Fällen versuchen Anbieter Ihnen klarzumachen, dass das Glasfaser-Netz erst hinter dem sogenannten Glasfaser-Modem, auch ONT (Optical Network Termination) genannt, endet. Hinter dem Glasfaser-Modem können Sie dann den eigenen Router weiterverwenden. Allerdings wollen Ihnen viele Anbieter hierfür einen entsprechenden Mietrouter andrehen, für den Sie monatlich etwa 2-7 Euro zahlen müssten.

Glasfaser-Modem mit Router verbinden

 

 

Expertentipp - Variante 2:
Glasfaser-Router

Es gibt inzwischen auch sogenannte „Glasfaser-Router“, also Router mit integriertem Glasfaser-Modem.

Beispielsweise kann bei der Telekom der "Speedport Smart 4 Plus" als Mietgerät hinzugebucht werden. Bei anderen Anbietern gibt es zum Beispiel die "Fritzbox Fiber" 5490 oder 5491, entweder als Kauf- oder Mietgerät.

Im freien Handel gibt es derzeit (noch) sehr wenige Geräte. Genauer gesagt: derzeit nur die Fritzbox Fiber 5530 und die Fritzbox Fiber 5590. Allerdings wird der Router-Markt sicherlich noch wachsen, sobald Glasfaser-Anschlüsse weiter verbreitet sind.

Glasfaser-Router verbindung

 

Wie verwende ich weiterhin meinen alten VDSL-Router?

Schritt 1: Umstöpseln auf LAN-Betrieb

Möchten Sie Ihren bisherigen Router weiterverwenden, so ist folgendes zu beachten: Grundsätzlich kann jeder herkömmliche VDSL- oder Kabelrouter auch für den Glasfaser-Anschluss genutzt werden. Allerdings benötigen Sie hierfür entweder ein eigenes oder ein von Anbietern zur Verfügung gestelltes Glasfaser-Modem (ONT) – siehe Variante 1. 

Das Glasfasermodem wird dann mittels eines Netzwerkkabels mit dem WAN Anschluss des alten Routers verbunden (bei manchen Router auch mit "Link" bezeichnet) und nicht mehr über die Buchse mit der Bezeichnung VDSL. Falls Ihr Router keine Buchse mit der Bezeichnung "WAN" oder "Link" haben sollte, muss stattdessen der LAN1 Anschlusses verwendet werden.

ONT verbindung zum VDSL-RouterONT verbindung zum Kabelrouter

Schritt 2: Umkonfiguration im Router

Natürlich muss der Router auch entsprechend konfiguriert, also eingestellt werden, damit er weiß, dass das Internetsignal nicht mehr über die VDSL- oder Kabelbuchse kommt, sondern von einem externen Glasfaser-Modem über den Anschluss LAN1. Dies sieht im Folgenden so aus:

Einstellung Fritz Box 7490 VDSL-RouterEinstellung Fritz Bov 6490 Cable
Was sind die Unterschiede bei den Glasfaser-Standards AON und GPON?
  • Active Optical Network (AON)
    Beim Glasfaser-Standard AON (active optical Network) spricht man auch von der "aktiven Glasfaser". Die Verkabelung ist ähnlich wie bei Telefonanschlüssen: Vom Schaltkasten am Straßenrand gehen verschiedene Adern in ein Gebäude, die sich dann auf die einzelnen Wohnungen verteilen. Jede Wohnung hat eine separate Leitung bis in den Schaltkasten.
AON aktiven Glasfaser

 

 

  • Gigabit Passive Optical Network PON/GPON
    Beim Glasfaser-Standard GPON (Gigabit Passive Optical Network) spricht man von der sogenannten „passiven Glasfaser“. Die Verkabelung ähnelt der von Kabelanschlüssen. Das bedeutet: In das Gebäude geht eine Glasfaser, an der alle Wohnungen angeschlossen sind. 

 

PON/GPON passiven Glasfaser

 

Glasfaser-Tarife: Welche Fallen bei gibt es?

Kostenfallen: Auch im Glasfaser-Bereich gibt es (wie bei VDSL- und Kabelverträgen) die üblichen Kostenfallen.

  1. So wird beispielsweise mit einem Einheitspreis für alle Bandbreiten geworben. Etwas kleiner gedruckt, kann man dann nachlesen, dass sich der Preis nach 3, 6, 9 oder 12 Monaten deutlich erhöht. Es gibt auch Anbieter, die eine Wechselmöglichkeit einräumen, allerdings sollten Sie sich auf keinen Fall den Wechselzeitpunkt verpassen.
  2. Koppelverträge bei Stromanbietern: Wenn Energielieferanten auch Glasfaser-Anschlüsse bauen, so wollen sie den Glasfaser-Vertrag meist auch an einen Stromliefervertrag koppeln.
Glasfaser-Anschluss vom Energieversorger: Muss ich auch den Stromversorger wechseln, wenn ich Glasfaser haben möchte? 

Nein. Viele Versorger bieten aber Kombirabatte auf den Glasfaser-Anschluss, wenn Sie auch einen Energievertrag dort haben. Rechnen Sie jedoch vorher genau durch, ob sich dies für Sie lohnt.

Wie lange sind Vorverträge für Glasfaser gültig?

In der Regel gibt es Fristen zur Nachfragebündelung.

Sprich: Anbieter bauen nur dann aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte entsprechende Vorverträge abschließen. Sind am Ende der Frist nicht genügend Vorverträge abgeschlossen, so wird meist zuerst die Frist 1 bis 2-mal verlängert. Ist auch dann die Quote nicht erreicht, so werden die Vorverträge meist storniert.

Tipp: Bitte überprüfen Sie vor Vertragsschluss was passiert, wenn nicht ausgebaut wird. Wird Ihr Vertrag automatisch storniert? Oder nur für einen eventuell späteren Ausbau "auf Eis“ gelegt"?


Ansonsten sollten Sie prüfen, ob Sie vom Vertrag zurückgetreten können, wenn endgültig klar ist, dass der konkrete vertragliche Zweck, die „Einrichtung eines Glasfaser-Anschlusses“, nicht erreicht werden kann.

Wann kommt ein Glasfaser-Vertrag zustande?

Schließen Sie einen Glasfaser-Vertrag bzw. einen Vorvertrag ab, so erhalten Sie von den Anbietern zunächst nur eine Bestätigung, dass das Vertragsangebot eingegangen ist. Dies ist noch kein Vertragsschluss.

Der Vertrag gilt gemäß den meisten AGB der Anbieter erst mit der Auftragsbestätigung als geschlossen. Sie geben also mit Ihrer Anfrage ein für Sie bindendes Angebot ab. Jedoch kann Ihnen nicht zugemutet werden, ewig auf eine Auftragsbestätigung zu warten. In der Regel sind Sie nicht länger als 1 Monat an Ihr abgegebenes Angebot gebunden sein. Danach begründet die Auftragsbestätigung der Anbieter in den meisten Fällen keinen Vertragsschluss mehr.

Die Anbieter verschicken die Auftragsbestätigung teilweise erst, wenn entschieden ist, ob der Ausbau stattfindet, was Monate dauern kann. Sollten Sie darauf nicht ausreichend hingewiesen worden sein, kann die Auftragsbestätigung zu spät sein und keinen Vertragsschluss mehr begründen.

Sollten Sie sich unsicher sein, helfen Ihnen unsere Beratungsstellen weiter, da es jeweils auf den einzelnen Fall ankommt. 

Kann ich meinen Glasfaser-Vertrag widerrufen oder kündigen?

Schließen Sie den Glasfaser-Vertrag 

  1. an der Haustür,
  2. am Telefon
  3. oder über das Internet ab,

so haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen wie z.B. bei einem Verkaufsstand vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz.

Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht, wenn Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft der Anbieter abgeschlossen haben. 

Ist ein Widerruf des Glasfaser-Vertrags nicht mehr möglich, dann können Sie aber möglicherweise Ihren Vorvertrag kündigen, wenn dieser eine entsprechende Kündigungsklausel enthält.

Andernfalls ist ein Rücktritt nur dann möglich, wenn die Netzbetreibenden ihrer vertraglichen Pflicht nicht nachkommen und das Glasfasernetz nicht vertragsgemäß ausbauen.

Wann beginnt die Vertragslaufzeit?

Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrages ist in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses.

Weitere Details finden Sie hier.

Welche Probleme können beim Glasfaser-Ausbau auftreten?
  1. Bauschäden
    Beim Bau von Glasfaser-Anschlüssen kann einiges schiefgehen: Zum Beispiel, dass das Tiefbauunternehmen Versorgungsleitungen wie Wasser- oder Gasanschlüsse anbohrt. Für diese Fälle haben die Tiefbauunternehmen entsprechende Versicherungen. Sie sollten allerdings aufpassen, wenn z.B. Entsorgungsleitungen, z.B. Abwasserrohre oder Regenrohre, angebohrt werden. Das fällt meistens erst später auf. 

    Wichtig: Sollten Schäden entstehen, dokumentieren Sie diese unbedingt. Machen Sie am besten Fotos und schreiben Sie genau auf, wann sich was ereignet hat.
     
  2. Wechsel des Angebots
    Ein weiteres Problem ist, wenn Glasfaser-Anbieter nicht liefern, Sie den Altvertrag aber schon gekündigt haben. In diesem Fall haben Sie nach den neuen Regelungen Anspruch auf Schadenersatz für den Ausfall.

    Ein Wechsel findet unter der Leitung der neuen Anbieter statt. Alt- und Neuanbieter sind zur Zusammenarbeit verpflichtet und Ihr alter Anschluss darf erst abgeschaltet werden, wenn die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für den neuen Anschluss vorliegen.

    Stehen Sie beim Wechseltermin ohne Leistung da, können Sie

    • ab dem 2. Arbeitstag seit der Unterbrechung für jeden weiteren Tag ohne Leistung, 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes (mindestens jedoch 10 Euro) von den alten Anbietern verlangen.
    • von alten Anbietern verlangen, die Leistung wieder herzustellen, wobei Sie dann nur 50 Prozent des alten Monatsentgeltes zahlen müssen.

Neue Anbieter haben keinen Anspruch auf Zahlungen, bevor der Wechsel nicht erfolgreich war. Sie sollten darauf achten, dass die neuen Anbieter die Kündigung beim alten übernehmen, damit Sie beim Wechsel umfassend geschützt sind.

Glasfaser-Anschluss: Gibt es noch weitere Tipps und Tricks?
  • Rückwechsel auf VDSL oder Kabel nach 2 Jahren 
    Natürlich können Sie nach 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit wieder auf die alten Anschlussarten zurück wechseln. Der Glasfaser-Anschluss bleibt dann ungenutzt, kann aber jederzeit wieder „reaktiviert“ werden.
  • VoIP als Ersatz für Preselection
    Im Netz der Telekom Deutschland GmbH können Sie mit „Vorvorwahlen“ über Drittanbieter durchaus günstiger ins Ausland oder ins Mobilfunknetz telefonieren. Diese Möglichkeit gibt es bei anderen Anbietern nicht. 

    Da die Telefonie inzwischen technisch grundsätzlich über das Internet läuft (man spricht von Internettelefonie, Voice Over IP, IP-Telefonie), können Sie sich auch noch alternative Telefonanbieter (wie beispielsweise Sipgate, Dusnet) auf Ihrem Router einrichten und über diese billiger telefonieren.

 

VoIP als Ersatz für Preselection

 

Weitere Informationen zum Thema Glasfaseranschluss finden Sie hier.

Die Grafiken auf dieser Seite sind im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV

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Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.