Ausbau und Anschluss: Wie kommt die Glasfaser ins Haus?
Alles rund um Planung, Bau und mögliche Stolpersteine.
Das Wichtigste in Kürze:
Eine schnelle Internetverbindung ist heute wichtiger denn je. Gerade die Corona-Pandemie mit Home-Office und Home-Schooling hat dies gezeigt. Herkömmliche Internetanschlüsse, z.B. über VDSL- oder das Kabelnetz, kommen hier oft an ihre Kapazitätsgrenzen.
Bei VDSL, also Internet über die Telefonleitung, ist die Geschwindigkeit sehr stark von der Leitungslänge abhängig. Beim Internet über das Kabelnetz ist die Geschwindigkeit sehr stark von der Anzahl, der am Kabel angeschlossenen Haushalte abhängig. Experten sprechen hier von der "Shared medium Problematik".
Zukunftssicher sind daher nur Glasfaser-Anschlüsse. Doch die Glasfaser-Kabel müssen – als neuer Anschluss (ähnlich wie beim Wasseranschluss oder Gasanschluss) – zuerst in die Häuser verlegt werden.
Überlegen Sie gut, bevor Sie vorschnell einen Vertrag abschließen. Die exklusiven Ausbauversprechen der Haustürvertreter:innen sind teilweise noch gar nicht beschlossen und mehrere Anbieter streiten um Ihre Gunst. Informieren Sie sich hierzu, um doppelte Vertragsschlüsse zu vermeiden und den für sie angebrachten Anbieter zu finden.
In diesem Abschnitt geht es um das Warum, die Technik und die Einordnung gegenüber anderen Anschlüssen.
Viele Verbraucher:innen fragen sich, warum man überhaupt einen Glasfaser-Anschluss ins Haus legen lassen sollte. Viele sind mit ihren Anschlüssen mit Bandbreiten von 50-100 Mbit/s zufrieden und sind unsicher, ob so ein Anschluss überhaupt notwendig ist.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre ständig wächst. Während vor 20 Jahren noch ein 1 bis 2 Mbit pro Sekunde (Mbit/s) vollkommen ausreichten, ist dies inzwischen nicht mehr so. Die Art der Internetnutzung entwickelt sich stetig fort.
Vor 20 Jahren hat man das Internet oft nur zu Recherchezwecken genutzt, sowie um E-Mails hin und herzuschicken. Heute sehen die Anwendungen anders aus: Mit
ist der Bandbreitenbedarf stark gewachsen. Auch der Aufruf normaler Internetseiten benötigt viel mehr Daten, als es noch vor ein paar Jahren der Fall war. Daher ist es sehr fraglich, ob die bisherige Bandbreite heute noch ausreicht. Und: Ob sie es auch in 4 bis 6 Jahren noch tun wird.
Würden Sie jedoch erst dann mit den Planungen für einen Bandbreiten-Ausbau anfangen, wäre es bereits zu spät. Ihr Motto sollte also lauten: Sie sollten heute schon an die Bandbreiten von morgen denken. Zudem wertet ein Glasfaser-Anschluss Ihre Immobilie auf.
Oft hören die Mitarbeiter:innen von Verbraucherzentralen bei Beratungen immer wieder von Verbraucher:innen, dass der Kabelnetzbetreiber meint, ein Glasfaser-Anschluss läge bereits im Haus. Doch hier ist Vorsicht geboten!
Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Vertriebsmitarbeiter:innen von Kabelnetzunternehmen (sogenannte Medienberater:innen) immer wieder, mit teilweise auch unlauteren Mitteln, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen.
Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie
Tipp: Fragen Sie nach, ob es sich um einen echten Glasfaser-Anschluss bis in die Wohnung handelt. Der Fachbegriff hierfür lautet Fiber to the Home (FTTH).



Alles rund um Planung, Bau und mögliche Stolpersteine.
In vielen Fällen läuft der Glasfaser-Ausbau in 5 Schritten ab:
Es gibt 2 Arten des Glasfaser-Ausbaus:
Wechsel des Angebots
Ein Problem ist, wenn Glasfaser-Anbieter nicht liefern, Sie den Altvertrag aber schon gekündigt haben. In diesem Fall haben Sie nach den neuen Regelungen Anspruch auf Schadenersatz für den Ausfall.
Ein Wechsel findet unter der Leitung der neuen Anbieter statt. Alt- und Neuanbieter sind zur Zusammenarbeit verpflichtet und Ihr alter Anschluss darf erst abgeschaltet werden, wenn die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für den neuen Anschluss vorliegen.
Stehen Sie beim Wechseltermin ohne Leistung da, können Sie
➔ ab dem 2. Arbeitstag seit der Unterbrechung für jeden weiteren Tag ohne Leistung, 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes (mindestens jedoch 10 Euro) von den alten Anbietern verlangen.
➔ von alten Anbietern verlangen, die Leistung wieder herzustellen, wobei Sie dann nur 50 Prozent des alten Monatsentgeltes zahlen müssen.
Neue Anbieter haben keinen Anspruch auf Zahlungen, bevor der Wechsel nicht erfolgreich war. Sie sollten darauf achten, dass die neuen Anbieter die Kündigung beim alten übernehmen, damit Sie beim Wechsel umfassend geschützt sind.
Entsteht beim Bau des Glasfaser-Anschlusses im Keller ein Bauschaden, zum Beispiel Anbohren von anderen Leitungen oder unsachgemäße Verlegung, so haftet in der Regel das Telekommunikationsunternehmen, mit dem der Glasfaservertrag abgeschlossen wurde.
Dieses Unternehmen ist Ihr Vertragspartner und trägt grundsätzlich die Verantwortung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen. Die ausbauenden Tiefbauunternehmen sind lediglich Erfüllungsgehilfen des Telekommunikationsunternehmens und sollten nur nachrangig in Anspruch genommen werden.
Wichtig:
Dokumentieren Sie die Schäden mittels Fotos und genauer Notizen und melden Sie den Schaden an das Glasfaser-Unternehmen.
Rechtliches und Praktisches – je nach Wohnsituation.
Für die Verlegung der Glasfaser von der Straße bzw. vom Bürgersteig bis in den heimischen Keller durchläuft das Glasfasernetz Ihren privaten Grund. Als Grundstückseigentümer:in haben Sie die Hoheit über Ihr Eigentum und es darf nicht grundlos beeinträchtigt werden.
In den meisten Fällen ist die Zustimmung des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin für den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz notwendig. Keine Zustimmung ist bei einem Anschluss an ein Netz mwiit „sehr hoher Kapazität“ notwendig, denn das Telekommunikationsgesetz enthält eine Ausnahme, die es den Netzanbietern in den meisten Fällen ohne Zustimmung ermöglicht, Gebäude an ein Glasfasernetz anzuschließen. Dabei kann auch der Eigentümer unter Umständen nicht verhindern, dass Glasfaserleitungen im Gebäude verlegt werden.
Als einzelne Wohnungseigentümer:in können Sie sich auch an das Glasfasernetz anschließen lassen. Das Wohnungseigentumsgesetz bevorzugt den Anschluss an ein Netz mit "sehr hoher Kapazität" - wie Glasfaser. Wohnungseigentümer:innen haben ein Recht auf einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Anschluss an ein Glasfasernetz. Die anderen Wohnungseigentümer dürfen die Zustimmung nicht verweigern.
Als Mieter:in müssen Sie sich mit Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin oder mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen.
Alles, was Verbraucher:innen über Preise, Kostenfallen und Nutzen wissen sollten.
Bei der Kostenkalkulation für den Bau von Glasfaser-Anschlüssen sollten Sie zwischen
Anschlussvertrag ohne Nutzungsvertrag:
Ein Glasfaser-Anschluss wird in das Gebäude gelegt, es gibt jedoch keinen Vertrag über die Nutzung. Meist entstehen hier Anschlusskosten für den Bau des Anschlusses in Höhe von etwa 500 bis 1.000 Euro.
Anschlussvertrag mit Nutzungsvertrag:
Um die hohen Anschlusskosten zu vermeiden, bieten viele Unternehmen auch sogenannte Kombiverträge an. Sie bekommen dabei die Anschlusskosten erlassen, wenn Sie einen Versorgungsvertrag abschließen, der eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren hat. Einige Glasfaseranbietern bieten zudem nur diese Möglichkeit an.
Kostenfallen: Auch im Glasfaser-Bereich gibt erouts (wie bei VDSL- und Kabelverträgen) die üblichen Kostenfallen.
Vergleichen Sie den Mietpreis mit den Kaufkosten für die Neuanschaffung eines eigenen Gerätes, so haben Sie nach 3 Jahren meist so hohe Mietkosten gezahlt, dass Sie das Gerät auch hätten kaufen können.
Da die durchschnittliche Lebenserwartung eines Routers 3 Jahre jedoch problemlos überschreitet, heißt das, dass Sie für das Mietgerät ab dem 3. Jahr teuer draufzahlen würde. Das Kostenargumentspricht klar für den Kauf eines eigenen Gerätes.
Für ein Mietgerät spricht hingegen, dass Anbieter bei technischen Problemen mit dem Router helfen müssen. Ist der Router defekt und das Internet deshalb nicht erreichbar, müssen die Anbieter den Router wieder in Stand setzen und zur Not auf eigene Kosten austauschen.
Wägen Sie beide Optionen ab.
Anschlussdosen von Internetanschlüssen:
Im Glasfaser-Bereich gibt es verschiedene Steckverbindungen (ähnlich wie man sie aus dem PC-Bereich von USB kennt). Die heute gebräuchlichsten Stecker sind:



Expertentipp - Variante 1:
ONT von Anbietern, Router weiterverwenden
In den meisten Fällen versuchen Anbieter Ihnen klarzumachen, dass das Glasfaser-Netz erst hinter dem sogenannten Glasfaser-Modem, auch ONT (Optical Network Termination) genannt, endet. Hinter dem Glasfaser-Modem können Sie dann den eigenen Router weiterverwenden. Allerdings wollen Ihnen viele Anbieter hierfür einen entsprechenden Mietrouter andrehen, für den Sie monatlich etwa 2-7 Euro zahlen müssten.

Expertentipp - Variante 2:
Glasfaser-Router
Es gibt inzwischen auch sogenannte „Glasfaser-Router“, also Router mit integriertem Glasfaser-Modem.
Beispielsweise kann bei der Telekom der "Speedport Smart 4 Plus" als Mietgerät hinzugebucht werden. Bei anderen Anbietern gibt es zum Beispiel die "Fritzbox Fiber" 5490 oder 5491, entweder als Kauf- oder Mietgerät.
Im freien Handel gibt es derzeit (noch) sehr wenige Geräte. Genauer gesagt: derzeit nur die Fritzbox Fiber 5530 und die Fritzbox Fiber 5590. Allerdings wird der Router-Markt sicherlich noch wachsen, sobald Glasfaser-Anschlüsse weiter verbreitet sind.

Hier geht es um Auswahlmöglichkeiten und die richtige Entscheidung vor Vertragsabschluss.
Das kommt darauf an, welche Anbieter Glasfaser ausbauen und unter welchen Konditionen der Ausbau vereinbart wurde. Der Fachbegriff hierfür lautet „Open Access“.
Meist ist es so, dass Anbieter, die Glasfaser-Kabel legen und ausbauen, das Netz in den ersten Jahren nur selbst vermarkten und es dann auch anderen Anbietern zur Verfügung stellen.
Allerdings ist es leider auch oft so, dass alternative Anbieter kein Interesse am Glasfaser-Ausbau haben, da die Konditionen für die Nutzung des Netzes unattraktiv sind. Derzeit bleibt Ihnen deshalb leider nur die Möglichkeit, aufwändig die Verfügbarkeit bei allen Anbietern einzeln anzufragen und sich auch vor Ort zu informieren.
Meist ist der Anschlussvertrag mit Nutzungsvertrag günstiger. Rechnet man die monatlichen Kosten für 2 Jahre zusammen, so liegen Sie meist noch unter den Anschlusskosten für einen Vertrag ohne Nutzung.
Anbieter werben meist mit hohen Bandbreiten im Download. Die Qualität eines Internetanschlusses hängt aber auch von anderen Faktoren ab: z.B. von der Bandbreite im Upload.
Gerade in Zeiten von Homeoffice und einer Cloud-Nutzung benötigen Sie auch größere Bandbreiten im Upload ins Internet. Häufig wird unterschätzt wie viel Bandbreite im Upload für moderne Videotelefonie oder den schnellen Dateiversand benötigt wird.
Anbieter haben sich lange Zeit bei der Bewerbung ihrer Anschlüsse nur auf die Downloadraten fokussiert. Zeitgemäße Internetnutzung setzt jedoch eine gewisse Qualität bei beiden Parametern voraus.
Ihre individuell notwendige Bandbreite hängt sehr stark von Ihren persönlichen Nutzungsgewohnheiten ab:
Während beispielsweise für ein Rentnerehepaar, das nur gelegentlich im Internet surft, eine Bandbreite von unter 100 Mbit/s im Download derzeit ausreicht, benötigen Eltern im Homeoffice und mit internetaffinen Kindern eine höhere Bandbreiten zwischen 100-400 Mbit/s.
Bandbreiten mit 500 Mbit/s - 1 GBit/s sind hingegen derzeit in der Regel nur für Firmen interessant.
Tipp:
Greifen Sie bei Vertragsschluss im Zweifelsfalle eher auf eine etwas niedrigere Bandbreite zurück. Sollte diese nicht für Sie ausreichen, können Sie bei fast allen Anbietern eine Höherstufung (Upgrade) bekommen – auch während der Vertragslaufzeit. Wählen Sie hingegen zu Beginn einen "überdimensionierten" Tarif, so ist ein "Downgrade" auf niedrigere Bandbreiten meist erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.
Nein. Viele Versorger bieten aber Kombirabatte auf den Glasfaser-Anschluss, wenn Sie auch einen Energievertrag dort haben. Rechnen Sie jedoch vorher genau durch, ob sich dies für Sie lohnt.
Alles rund um Geräte, Anschlüsse und Weiterverwendung bestehender Technik.
Anschlussdose:
Es gibt verschiedene Anschlussdosen für Internetanschlüsse, diese unterscheiden sich je nach Anschlussart:

Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet an der Anschlussdose. Bis dort ist der Netzbetreiber verantwortlich. Danach sind Sie selbst zuständig.
Glasfaser-Anschlussdose:
Neben den bereits beschriebenen Anschlussdosen gibt es noch andere Varianten:

Abbildung: Passive Anschlussdosen für Glasfaser-Anschlüsse
Expertentipp: An der Glasfaser-Anschlussdose endet das Netz der Anbietern, sie ist vergleichbar mit der Telefondose bei VDSL oder der Kabeldose beim Kabelanschluss.
Nach den gesetzlichen Regeln muss eine Glasfaser-Anschlussdose so gestaltet sein, dass Sie auch Ihren eigenen Router daran anschließen können. Telekommunikationsanbieter versuchen dagegen gerne, ihre eigenen Miet-Router zu vermarkten. Auf diese gemieteten Router sind Sie jedoch nicht zwingend angewiesen, Sie können auch ihren eigenen Router verwenden.
Aber Achtung: Wegen der neuen Anschlusstechnik benötigen Sie einen speziellen Glasfaser-Router. Bereits vorhandene Kabel- oder VDSL-Geräte passen nicht und können nur in Verbindung mit einem separaten Glasfaser-Modem verwendet werden (eine Anleitung dazu finden Sie unter dem Punkt "Wie verwende ich weiterhin meinen alten VDSL Router?").
Schritt 1: Umstöpseln auf LAN-Betrieb
Möchten Sie Ihren bisherigen Router weiterverwenden, so ist folgendes zu beachten: Grundsätzlich kann jeder herkömmliche VDSL- oder Kabelrouter auch für den Glasfaser-Anschluss genutzt werden. Allerdings benötigen Sie hierfür entweder ein eigenes oder ein von Anbietern zur Verfügung gestelltes Glasfaser-Modem (ONT) – siehe Variante 1.
Das Glasfasermodem wird dann mittels eines Netzwerkkabels mit dem WAN Anschluss des alten Routers verbunden (bei manchen Router auch mit "Link" bezeichnet) und nicht mehr über die Buchse mit der Bezeichnung VDSL. Falls Ihr Router keine Buchse mit der Bezeichnung "WAN" oder "Link" haben sollte, muss stattdessen der LAN1 Anschlusses verwendet werden.


Schritt 2: Umkonfiguration im Router
Natürlich muss der Router auch entsprechend konfiguriert, also eingestellt werden, damit er weiß, dass das Internetsignal nicht mehr über die VDSL- oder Kabelbuchse kommt, sondern von einem externen Glasfaser-Modem über den Anschluss LAN1. Dies sieht im Folgenden so aus:


Sie möchten statt des Geräts vom Anbieter einen eigenen Glasfaserrouter nutzen? Das geht – Sie müssen nur ein paar Dinge beachten.

Transparenz rund um rechtliche Bindungen und Zeitpunkte.
In der Regel gibt es Fristen zur Nachfragebündelung.
Sprich: Anbieter bauen nur dann aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte entsprechende Vorverträge abschließen. Sind am Ende der Frist nicht genügend Vorverträge abgeschlossen, so wird meist zuerst die Frist 1 bis 2-mal verlängert. Ist auch dann die Quote nicht erreicht, so werden die Vorverträge meist storniert.
Tipp: Bitte überprüfen Sie vor Vertragsschluss was passiert, wenn nicht ausgebaut wird. Wird Ihr Vertrag automatisch storniert? Oder nur für einen eventuell späteren Ausbau "auf Eis“ gelegt"?
Ansonsten sollten Sie prüfen, ob Sie vom Vertrag zurückgetreten können, wenn endgültig klar ist, dass der konkrete vertragliche Zweck, die „Einrichtung eines Glasfaser-Anschlusses“, nicht erreicht werden kann.
Schließen Sie einen Glasfaser-Vertrag bzw. einen Vorvertrag ab, so erhalten Sie von den Anbietern zunächst nur eine Bestätigung, dass das Vertragsangebot eingegangen ist. Dies ist noch kein Vertragsschluss.
Der Vertrag gilt gemäß den meisten AGB der Anbieter erst mit der Auftragsbestätigung als geschlossen. Sie geben also mit Ihrer Anfrage ein für Sie bindendes Angebot ab. Jedoch kann Ihnen nicht zugemutet werden, ewig auf eine Auftragsbestätigung zu warten. In der Regel sind Sie nicht länger als 1 Monat an Ihr abgegebenes Angebot gebunden sein. Danach begründet die Auftragsbestätigung der Anbieter in den meisten Fällen keinen Vertragsschluss mehr.
Die Anbieter verschicken die Auftragsbestätigung teilweise erst, wenn entschieden ist, ob der Ausbau stattfindet, was Monate dauern kann. Sollten Sie darauf nicht ausreichend hingewiesen worden sein, kann die Auftragsbestätigung zu spät sein und keinen Vertragsschluss mehr begründen.
Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrages ist in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses.
Weitere Details finden Sie im verlinkten Artikel.
Schließen Sie den Glasfaser-Vertrag
so haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen wie z.B. bei einem Verkaufsstand vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz.
Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht, wenn Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft der Anbieter abgeschlossen haben.
Ist ein Widerruf des Glasfaser-Vertrags nicht mehr möglich, dann können Sie aber möglicherweise Ihren Vorvertrag kündigen, wenn dieser eine entsprechende Kündigungsklausel enthält.
Andernfalls ist ein Rücktritt nur dann möglich, wenn die Netzbetreibern ihrer vertraglichen Pflicht nicht nachkommen und das Glasfasernetz nicht vertragsgemäß ausbauen.
Grundsätzlich empfehlen die Verbraucherzentralen, bei Haustürgeschäften vorsichtig zu sein. Lassen Sie sich zunächst den Dienstausweis des Vertriebsmitarbeiters zeigen und notieren Sie sich gegebenenfalls Namen und Mitarbeiternummer.
Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen nutzen Vertreter:innen Sprachmängel oft aus, ebenso wie technische Unkenntnis. Vertreter:innen versuchen damit überteuerte Verträge oder zusätzliche Optionen, etwa Router oder Sicherheitspakete, zu verkaufen, damit ihre Provision steigt.
Tipp: Lassen Sie sich Prospekte geben und informieren Sie sich über das Internet. Hier können Sie in aller Ruhe einen passenden Tarif auswählen und abschließen. Oftmals bieten Anbieter zudem auch noch Boni bei einem Vertragsschluss über das Internet an.
Dies ist nur ein Vorwand, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Seien Sie hier vorsichtig! Sie müssen niemanden in Ihre Wohnung lassen. Oft nutzen auch Kriminelle dies aus, um Wertgegenstände zu entwenden. Die Polizei warnt regelmäßig davor.
Wenden Sie sich sofort an den Anbieter und widerrufen Sie den Vertrag! Leider kommt es vor, dass Haustürvertreter die Aufträge nachträglich ändern oder Optionen einbuchen, die man gar nicht bestellt hat.
Nein! Natürlich werden zwar irgendwann das herkömmliche VDSL-Netz und auch das Kabelnetz abgestellt werden, aber niemand wird Ihnen von heute auf morgen den Internetanschluss ohne Vorwarnung wegnehmen.

Die Grafiken auf dieser Seite sind im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.
