Der Fernseher: Das ist bei Bildqualität und Auflösung wichtig

Stand:
Wir informieren über Bildqualität und Auflösung
Mann vor dem Fernseher
Off

Bildwiederholfrequenz

Wichtig für die Bildqualität ist die Bildwiederholfrequenz. In der Produktbeschreibung ist sie in Hertz (Abkürzung Hz) angegeben. Die Bildwiederholfrequenz besagt, wie oft sich ein Vorgang pro Sekunde wiederholt. Ein 50-Hertz-Fernseher zeigt Bilder fünfzig Mal pro Sekunde, ein 100-Hertz-Gerät hundert Mal und so weiter.

Bei Röhrenfernsehern stand "100 Hertz" für ein nahezu flimmerfreies Bild.

Flachbildschirme erzeugen die Fernsehbilder aber mit einer anderen Technik und flimmern kaum oder gar nicht. Bei Flachbildschirmen kann eine höhere Bildwiederholfrequenz dafür sorgen, dass schnelle Bewegungen im Bild flüssiger dargestellt werden. 100 Hertz reichen für eine gute Bildqualität völlig aus.

Standard- oder hochauflösende Qualität

Seit es Fernsehen gibt, wird das Fernsehprogramm in einer Standard-Auflösung übertragen, auch Standard Definition Television (SDTV) genannt. Diese Auflösung besteht sowohl bei der analogen als auch bei der digitalen Übertragung aus 576 Bildzeilen. Seit vielen Jahren gibt es Bestrebungen, diese Bildauflösung zu verbessern. Seit etwa 2006 wächst das Angebot an hochauflösendem Fernsehen, dem sogenannten High Definition Television (HDTV), ständig. HDTV bietet gegenüber dem normal auflösenden Fernsehen eine deutlich bessere Bildqualität. 

Die ARD hat am 7. Januar 2025 ihre Programme in Standardqualität abgeschaltet. Seither werden die Sender der ARD nur noch in HDTV verbreitet. Die Sender des ZDF in Standardqualität werden am 18. November 2025 abgeschaltet. Danach sind alle öffentlich-rechtlichen Sender ausschließlich in HDTV empfangbar.

Ultra High Definition Television

UHDTV ist die Weiterentwicklung von HDTV. Es gibt zwei Auflösungen: 4k also 3840 x 2160 Pixel. Dies entspricht der vierfachen HDTV-Auflösung. Die zweite Auflösung, 8k, bietet 7680 x 4320 Pixel. Dies entspricht der 16-fachen HDTV-Auflösung.

Zwar gibt es im Handel schon entsprechende Fernseher zu kaufen, allerdings können Sie die sehr hohe Auflösung kaum nutzen, da die Inhalte in absehbarer Zeit nicht über die reguläre Fernsehübertragung ausgestrahlt werden und zudem die Empfangsteile (Tuner) der Geräte teilweise noch kein UHDTV darstellen können.

Es gibt bereits über Satellit einige UHD-Testsender und auch UHD-Blu-Ray Player auch auf dem Markt, jedoch ist das Angebot derzeit noch relativ überschaubar. Lediglich bei Streamingportalen gibt es schon ein größeres Angebot in UHD-Qualität. Vorraussetzung ist hier allerdings ein sehr breitbandiger Internetanschluss.

Der Unterschied zwischen einem 50-Hz-Fernseher und einem 100-Hz-Fernseher ist deutlich sichtbar, aber Unterschiede zwischen einem 100-Hz-Fernseher und einem 200-Hz-Fernseher bzw. 600-Hz-Fernseher sind hingegen kaum zu erkennen.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.