Spiele-Apps und Datenschutz: 10 Dinge, die Nutzer wissen sollten

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Online-Spiele sind für alle da. Egal, ob Action-, Denk- oder Gesellschaftsspiele: App herunterladen und los geht‘s. Doch was passiert mit den Daten der Nutzer:innen?
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Anbieter von Spiele-Apps dürfen die persönlichen Daten von Nutzer:innen nur verarbeiten, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.
  • Aus den Datenschutzbestimmungen der Apps sollte klar hervorgehen, welche Daten genau erhoben werden und wie diese verwendet werden.
  • Spiele-App-Nutzer:innen müssen transparent und verständlich über ihre Rechte aufgeklärt werden – auch um gegen einen möglichen Missbrauch ihrer Daten vorgehen zu können.
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Welche Datenschutzbestimmungen müssen erfüllt sein, damit Sie eine Spiele-App sicher nutzen können? Klicken Sie auf unsere Animation. Jede der 10 Matroschka-Figuren steht für eine bestimmte Frage zum Datenschutz, auf die hin Sie die Spiele-App checken sollten.

1. Sind die Datenschutzbestimmungen auf Deutsch abrufbar?

Datenschutzbestimmungen für Spiele-Apps müssen transparent sein. Aus den Regelungen ergeben sich Rechte und Pflichten für Sie als Nutzer:innen, die zum Teil des Vertrages werden. Deshalb müssen sie leicht zugänglich und in einer für Sie verständlichen Sprache verfasst sein.

Das bedeutet, dass Spiele-App-Anbieter aus dem Ausland das Regelwerk für ihre Dienste auch in deutscher Sprache zur Verfügung stellen müssen. Anderenfalls können Sie die Bestimmungen nicht verstehen, die die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte betreffen. Eine wirksame Einwilligungserklärung ist so nicht möglich.

Tipp zur Nutzung von Spiele-Apps:

Prüfen Sie stets die Datenschutzbestimmungen, bevor Sie eine Leistung in Anspruch nehmen und die eigenen Daten preisgeben. Sind bereits die Bestimmungen nicht verständlich oder nicht in Ihrer Sprache verfügbar, sollten Sie von einer Nutzung der Spiele-App Abstand nehmen.

Anderenfalls können Sie nicht nachvollziehen, welche Datennutzung sich der Anbieter möglicherweise vorbehält.

2. Sind die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten ersichtlich?

In den Datenschutzbestimmungen müssen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten genannt sein. Als Nutzer:in müssen Sie die Möglichkeit haben, auf einfachem, direktem und vertraulichem Weg mit dem Datenschutzbeauftragten in Kontakt zu treten. Das kann per Post, per Telefon oder E-Mail sein. Angegeben werden müssen also mindestens die Adresse, eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse.

Tipp zur Nutzung von Spiele-Apps:
Sind in der App keine Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zu finden, sollten Sie genau prüfen, wie gut das Unternehmen im Übrigen erreichbar ist. Gegebenenfalls sollten Sie auf anderem Wege nach den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten fragen.

Ist eine Kontaktaufnahme nicht möglich, kann es sehr schwierig werden, Ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen. Die Folge: Sie müssen damit rechnen, dass Sie der Nutzung Ihrer Daten nicht mehr widersprechen oder sie nicht löschen lassen können.

3. Wird über Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung informiert?

Die Verarbeitung der persönlichen Daten des Verbrauchers ist nicht ohne weiteres zulässig. Sie bedarf einer rechtlichen Grundlage. Die liegt zum Beispiel vor, wenn für die Erfüllung eines Vertrags oder einer rechtlichen Verpflichtung Daten verarbeitet werden müssen. So ist zum Beispiel die Abfrage der Adresse gerechtfertigt, um eine online gekaufte Ware zuschicken zu können.

Ebenso kann die Verarbeitung der Daten erforderlich sein, um die berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten zu wahren. Was dies alles umfassen kann, ist sehr umstritten. Hier müssen Sie als Verbraucher:in über die Rechtsgrundlage informiert werden.

Liegt nicht bereits ein gesetzlicher Grund vor, kann der Spiele-App-Anbieter auch Ihre Einwilligung für die Verarbeitung einholen.

Sie können aber nur dann eine wirksame Einwilligung abgeben, wenn Sie ausreichend darüber informiert werden, was in Ihrem konkreten Fall der Zweck und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung seiner Daten sind. Auch über den Umfang der Verarbeitung müssen Sie ausreichend informiert werden.

Oberstes Gebot ist dabei immer die Transparenz. Die Informationen müssen zugänglich, verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst sein. Wenn Sie Spiele-Apps nutzen, sollten Sie auch über die Risiken und Vorschriften im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert werden.

Insbesondere dann, wenn sich die Verarbeitung an Kinder richtet, sollten die Informationen und Hinweise in einer klaren und einfachen Sprache erfolgen, damit ein Kind sie verstehen kann.

Tipp zur Nutzung von Spiele-Apps:
Vorsicht ist immer dann geboten, wenn Sie die Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in der Flut der Informationen nicht mehr erkennen oder diese nicht genannt wird.

Können Sie Zweck und den Umfang der Datenverarbeitung nicht ausreichend nachvollziehen, sollten Sie die Spiele-App nicht nutzen und Ihre Daten nicht preisgeben.

4. Werden Sie über Ihre Betroffenenrechte informiert?

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch oder Datenübertragbarkeit: Welche Rechte Sie als Nutzer:in von Spiele-Apps haben, ist in der Datenschutzgrundverordnung festgehalten. Anbieter von Spiele-Apps müssen Sie über Ihre Rechte informieren.

Eine zentrale Rolle spielt das Recht auf Auskunft. Sie müssen wissen, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Erst dann bekommen Sie einen Überblick, in welchem Ausmaß Ihre Daten erfasst und weitergegeben wurden. Nur wenn Sie das wissen, können Sie weitere Rechte geltend machen.

Auch das Recht auf Berichtigung, auf Löschen – das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ -, auf Einschränkung der Verarbeitung, das Widerspruchsrecht sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zählen dazu

Kennt Sie Ihre Rechte nicht, können Sie sie auch nicht geltend. Es ist deswegen unerlässlich, dass auch diese Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form und in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten.

Tipp zur Nutzung von Spiele-Apps:
Scheuen Sie sich nicht, von Ihren Rechten Gebrauch zu machen. Im Zweifel sollten Sie gezielt nachfragen, welche Rechte Ihnen obliegen. Auskunft gibt der Datenschutzbeauftragte des Anbieters. Auch die Verbraucherzentralen bieten dazu Musterbriefe an.

Ihre Rechte sollten Sie aus Beweisgründen immer schriftlich geltend machen. Reagiert der Anbieter innerhalb eines Monats nicht oder nicht ausreichend, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Datenschutzbehörde ihres Bundeslandes zu wenden und dort eine Beschwerde einzureichen.

5. Wird transparent über Datenverarbeitung für Werbung und Profiling informiert?

Personenbezogene Daten dürfen zu Werbezwecken und für den Adresshandel nur dann verarbeitet und weitergegeben werden, wenn Sie ausdrücklich Ihre Einwilligung gegeben haben. Stillschweigen oder vorangekreuzte Kästchen reichen dabei nicht.

Grundvoraussetzung für eine Einwilligung ist, dass der Betroffene über die Verarbeitung seiner Daten und deren Zweck unterrichtet wird. Er muss darauf hingewiesen werden, dass seine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken verarbeitet werden sollen.

Sie müssen zudem darüber informiert werden, dass Sie jederzeit unentgeltlich Widerspruch gegen die Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung einlegen können.

Dies gilt auch für das Profiling. Dabei werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, also zusammengestellt, analysiert und zweckbezogen ausgewertet - kurzum es werden Kundenprofile erstellt. Ausgewertet werden Aspekte wie

  1. die wirtschaftliche Lage,
  2. die Gesundheit,
  3. die persönlichen Vorlieben oder Interessen,
  4. der Aufenthaltsort,
  5. ein Ortswechsel sowie
  6. das Verhalten einer betroffenen Person.

Profiling ist zulässig, wenn dies für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und einem Verantwortlichen erforderlich ist.

Es ist auch erlaubt, wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Ersteres ist beispielsweise bei einer automatisierten Bonitätsprüfung der Fall. Eine solche wird etwa betrieben, bevor über die Kreditvergabe im Rahmen eines Darlehensvertrages entschieden wird.

Mitunter kann diese automatisierte Verarbeitung erhebliche rechtliche Folgen für die betroffene Person haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Online-Kreditantrag nach einem automatisierten Prüfverfahren abgelehnt wird.

Betroffene müssen in diesem Fall das Recht haben, keiner Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruht. Sie müssen zumindest die Möglichkeit haben, diese folgenreiche Entscheidung anzufechten.

Tipp zur Nutzung von Spiele-Apps:
Als App-Nutzer:in sollten Sie gründlich prüfen, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Sie sollten sorgfältig abwägen, ob die Nutzung der App im Verhältnis zur Herausgabe der Daten steht.

Gegebenenfalls sollten Sie der Nutzung der Daten zu Werbezwecken und zum Profiling unmissverständlich widersprechen.

6. Gibt es Hinweise auf den Server-Standort und den Empfänger der Daten?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union gewährt Verbraucher:innen in der EU ein hohes Schutzniveau im Hinblick auf personenbezogene Daten. Eine Datenverarbeitung in der EU muss den Vorgaben der DSGVO entsprechen.

Auch eine Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer und internationale Organisationen außerhalb der EU ist grundsätzlich nur unter strikter Einhaltung dieser Verordnung zulässig.

Für Sie ist es daher wichtig zu wissen, wo Ihre persönlichen Daten gespeichert sind und wohin Ihre Daten übermittelt werden.

Tipp zur Nutzung von Spiele-Apps:
Sie sollten die betreffende App nicht nutzen, wenn Sie Zweifel daran haben, ob sich die Server innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums befinden oder ob die Schutzvorschriften der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden.

7. Gibt es Informationen über die Beschwerdemöglichkeit?

Die Datenschutzgrundverordnung räumt Ihnen ein Beschwerderecht ein, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Verordnung verstößt.

So können Sie sich beispielsweise an die Aufsichtsbehörde wenden, wenn Sie befürchten, dass Sie die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten verlieren.

Die Aufsichtsbehörde ist aber auch Ansprechpartner, wenn Sie Ihre Rechte eingeschränkt sehen, wenn Ihnen ein Identitätsdiebstahl droht, eine Pseudonymisierung aufgehoben oder der Ruf geschädigt wird oder andere erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile drohen.

Datenschutz-Tipp zur Nutzung von Spiele-Apps:
Haben Sie den Verdacht, dass ein Anbieter gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen und Ihre Rechte verletzt hat, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Datenschutzbehörde. Im Zweifel ist es die des Landes, in dem Sie sich für gewöhnlich aufhalten oder in dem der mutmaßliche Verstoß geschehen ist.

Ist die Behörde eines anderen Mitgliedsstaates zuständig, stimmt sich die deutsche Behörde mit der anderen Datenschutzbehörde ab. Ihr Ansprechpartner bleibt in jedem Fall die Behörde, bei der Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben.

8. Sind die voreingestellten Zugriffsberechtigungen verbraucherfreundlich?

Im Datenschutzrecht gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Es dürfen nur diejenigen Daten erhoben werden, die für die Erreichung des angegebenen Zwecks erforderlich sind.

Bei einer verbraucherfreundlichen Voreinstellung würde sich ein Unternehmen nur diejenigen Berechtigungen einräumen, die dafür erforderlich sind, den Vertragszweck zu erfüllen.

Anbieter können sich aber beispielsweise auch einen Zugriff auf Ihren Kalender, die Kamera, das Mikrofon, den Standort, die Fotos oder das Adressbuch einräumen. Solche weitgehenden Berechtigungen sind oftmals nicht erforderlich, um das Spiel nutzen zu können.

Datenschutz-Tipp zur Nutzung von Spiele-Apps:
Prüfen Sie stets, welche Voreinstellungen die Spiele-App hat und welche Zugriffsberechtigungen der Anbieter sich einräumt. Dabei gilt der Grundsatz: Weniger ist mehr.

Je weniger Zugriffsberechtigungen sich der Anbieter einräumt, desto weniger Daten müssen Sie von sich preisgeben.

Außerdem sollten Sie die Zugriffsberechtigungen selbst anpassen, wenn diese über das erforderliche Maß hinausgehen. Ist dies nicht möglich, sollten Sie gegebenenfalls auf eine Nutzung der App verzichten.

9. Gratis-Spiele gegen Daten - Gibt es Hinweise auf diesen „Handel“?

Nichts im Leben ist umsonst. Dieser Spruch bewahrheitet sich auch bei vermeintlich kostenlosen Angeboten im Internet. Viele Spiele-Apps können kostenfrei heruntergeladen werden. Komplett ohne eine Gegenleistung werden die digitalen Inhalte jedoch nicht zur Verfügung gestellt.

Sie geben dafür viele Ihrer personenbezogenen Daten preis. Viele Datenschutzbestimmungen enthalten zwar Hinweise darauf, dass die Daten von Nutzer:innen zu Werbezwecken weitergegeben werden können. Welche Tragweite das für den Einzelnen haben kann, geht aus den Informationen jedoch nicht hervor.

Nicht allen dürfte klar sein, dass die Daten nicht nur für Werbezwecke, sondern auch für die Erstellung von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen genutzt werden können.

Datenschutz-Tipp zur Nutzung von Spiele-Apps:
Prüfen Sie in den Berechtigungen der App und in der Datenschutzerklärung, auf welche Daten der Anbieter zugreifen kann und welche Daten verarbeitet werden.

Dabei sollten Sie insbesondere darauf achten, ob Ihre personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken weitergegeben werden sollen. Gegebenenfalls müssen Sie von Ihren Betroffenenrechten Gebrauch machen und z.B. Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten einlegen.

10. Gibt es besondere Hinweise für Kinder in den Datenschutzbestimmungen?

Kinder verdienen im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten einen besonderen Schutz. Sie sind sich der Risiken und Folgen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weniger bewusst und kennen vermutlich ihre Rechte nicht.

Dies gilt insbesondere bei der Verwendung personenbezogener Daten von Kindern für Werbezwecke oder für die Erstellung von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen. Besondere Vorsicht ist auch bei Diensten geboten, die sich direkt an Kinder richten und personenbezogene Daten erheben.

Aus diesem Grund ist in der DSGVO auch geregelt, dass Kinder erst dann eine Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilen können, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Damit Kinder Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten überhaupt verstehen, ist es zudem wichtig, dass die Informationen und Hinweise in einer klaren und einfachen Sprache erfolgen.

Datenschutz-Tipp für Spiele-Apps [an die Eltern]:
Haben Ihre Kinder das Mindestalter von 16 Jahren noch nicht erreicht und halten die App-Anbieter in ihren Datenschutzbestimmungen keine zielgerichteten Informationen für Kinder bereit, sind Sie als Eltern in der Pflicht. Sie müssen die Inhalte des angebotenen Dienstes prüfen, Risiken abwägen und Ihr Kind aufklären.

Dazu gehört auch, dass Sie prüfen, ob die Zugriffsberechtigungen der Spiele-Apps plausibel sind, und diese gegebenenfalls beschränken.

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