Datenlecks: Prüfen Sie schnell und kostenlos Ihre Ansprüche

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Immer wieder werden große Unternehmen zum Ziel von Cyberangriffen. So können Daten von Nutzer:innen in die Hände von Kriminellen gelangen – mit unangenehmen Konsequenzen. Hier können Sie kostenlos prüfen, welche Rechte Sie in einem solchen Fall haben.
Datendiebstahl im Internet

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wurden Ihre Daten im Rahmen eines Datenlecks von Unbefugten abgegriffen, stehen Ihnen Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung zu. Auch Schadensersatzansprüche sind möglich.
  • Mit unserem interaktiven Tool prüfen Sie, was in Ihrem Fall in Frage kommt.
  • Seien Sie als Betroffener wachsam bei Kontaktversuchen sowie E-Mail-Nachrichten (Phishing) und ändern Sie möglichst schnell Ihre Passwörter.
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Facebook, Twitter, AOK, Deutsche Bank, Ticketmaster - all diese Unternehmen waren bereits von Datenlecks betroffen. Immer wieder gelangen Hacker an Millionen von Datensätzen privater Nutzer:innen. Werden diese Daten etwa im Darknet verkauft, kann das weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben.

So kann etwa versucht werden, Passwörter abzugreifen und so Zugang zu Accounts und Konten zu erlangen.

Auch Betrugsversuche per Post, Telefon oder E-Mail und massenweise Spam-Nachrichten können die Folge sein.

Sind Sie von einem Datenleck betroffen?

Auf Webseiten wie beispielsweise https://leakchecker.uni-bonn.de/ oder https://sec.hpi.uni-potsdam.de/ilc/search? können Sie prüfen, ob Sie von einem Datenleck betroffen sind. Die Seiten prüfen mit den Daten vieler bereits bekannt gewordener Vorfälle.

Nach der Datenschutzgrundverordnung haben Sie grundsätzlich das Recht, sich über Ihre bei Unternehmen gespeicherten Daten Auskunft geben zu lassen bzw. Daten löschen zu lassen. Mehr dazu lesen Sie in unserem separaten Artikel.

Prüfen Sie Ihre Rechte

Sind Sie selbst von einem Datenleck betroffen? Hier können Sie schnell und kostenlos prüfen, welche Rechte Sie haben. Sie erhalten wertvolle Tipps und haben auch die Möglichkeit, sich kostenlos Musterbriefe für die Geltendmachung Ihrer Rechte erstellen zu lassen.

Musterbrief GeneratorStarten Sie jetzt mit Ihrem Fall

Was tun, wenn man Opfer eines Datenlecks ist?

Wer von einem Datenleck betroffen ist, sollte davon ausgehen, dass Betrüger Zugriff auf viele verschiedene persönliche Angaben bekommen haben. Es kommt darauf an:

  • Bei welchem Unternehmen das Datenleck aufgetreten ist,
  • welche Daten von Ihnen dort gespeichert waren und
  • an welche Bestandteile davon Kriminelle gelangen konnten.

Denkbar ist, dass Kriminelle durch ein Datenleck von Ihnen unter anderem erhalten:

  • Name und Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummern
  • Geburtsdatum
  • Kunden- und/oder Vertragsnummern

Solche Angaben können für Betrugsversuche verwendet werden. Seien Sie wachsam, ob Sie betrügerische Post, E-Mails, SMS oder Anrufe erhalten. In diesen könnten Sie aufgefordert werden, weitere Daten oder etwa Zugänge zum Onlinebanking einzugeben. Haben Betrüger schon einige Ihrer persönlichen Daten, können Sie solche Nachrichten besonders überzeugend gestalten.

Denkbar ist auch, dass mit Ihrer geklauten Identität eingekauft wird. In einem separaten Artikel erklären wir, wie Sie sich davor schützen können.

Noch schlimmer kann es werden, wenn durch Datenlecks besonders sensible Daten wie Passwörter oder Zahlungsinformationen (etwa Kreditkartennummern) direkt in die falschen Hände geraten.

Ändern Sie Passwörter dann umgehend – und zwar auch an anderen Stellen, an denen Sie dieselben oder ähnliche Passwörter wie die möglicherweise entwendeten verwenden!

Entdecken Sie ungerechtfertigte Abbuchungen vom Konto oder Belastungen der Kreditkarte, kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank!

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Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

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