Widerruf: Verträge rückgängig machen

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Mit einem Widerruf können Sie Einkäufe
oder Verträge rückgängig machen.
Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache
Ein Absatz in einem vertragz zum Widerrufsrecht, daneben das Europäische Logo für Leichte Sprache.

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen gut verstehen.
Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.

On

Mehr Informationen zum Recht auf Widerruf finden Sie auch in Standardsprache.
Klicken Sie dafür diesen Link an: Von Widerruf bis Umtausch


Vielleicht ist es so:
Sie haben etwas gekauft.
Oder Sie haben einen Vertrag für eine Sache gemacht.Zeichnung eines Computers.
Aber nicht in einem Geschäft.
Sondern an einem anderen Ort.

Zum BeispielZeichnung eines Handys.

  • im Internet
  • am Telefon
  • an der HaustürZeichnung einer HAnd, die an eine Tür klopft.


Aber:
Sie wollen die gekaufte Sache oder den Vertrag jetzt nicht mehr.
Dann können Sie einen Widerruf machen.


Widerruf bedeutet:Zeichnung eines Vertrages, der durchgestrichen ist.

Sie machen den Einkauf oder den Vertrag rückgängig.
Das müssen Sie dem Verkäufer mitteilen.
Zum Beispiel mit dem Zettel,
der bei dem Einkauf dabei war.
Das ist am besten.

Aber Sie können auch einen Brief schreiben.
Oder den Musterbrief von der Verbraucherzentrale benutzen.
Den Musterbrief finden Sie hier: Musterbrief.
Der Brief ist nicht in Leichter Sprache.
Schicken Sie den Brief dann an den Verkäufer.

Zum Beispiel

  • Mit der Post an die Adresse von dem Verkäufer.

Am besten Sie verschicken den Brief als Einschreiben.
Zeichnung eines Briefes, der halb in einem Umschlag steckt.
Bei einem Einschreiben wird genau aufgeschrieben:

  • Wann das Einschreiben verschickt wurde.
  • Wann das Einschreiben angekommen ist.


Dann haben Sie einen Beweis.
Dafür, dass der Brief abgeschickt wurde.

  • Als Fax.

Heben Sie den Sendebericht von dem Fax auf.

Wenn Sie Ihre Einkäufe zurückschicken,
legen Sie den Brief mit in das Paket.

Es ist gut,Zeichnung eines Computers mit einer Email auf dem Bildschirm.
wenn Sie den Widerruf nochmal mit einer E-Mail an den Verkäufer
schicken.


Wie lange kann ich einen Widerruf machen?

Der Widerruf geht aber nur in einem bestimmten Zeitraum.
Dazu sagt man auch: Widerrufs-Frist.Gezeichneter Kalenderblock mit dem Hinweis: 14 Tage.
Die Widerrufs-Frist ist nicht immer gleich.
Aber meistens ist die Widerrufs-Frist 14 Tage,
nachdem

  • die bestellten Sachen bei Ihnen angekommen sind.
  • Sie einen Vertrag unterschrieben haben.


Die 14 Tage gelten nur,
wenn Sie vom Verkäufer eine Widerrufs-Belehrung erhalten haben.
In der Widerrufs-Belehrung steht zum Beispiel:

  • So lange können Sie den Widerruf machen.
  • Das müssen Sie tun, wenn Sie einen Widerruf machen.

Eine Zeichnung eines Handgelenks mit einer Armbanduhr und im Hintergrund noch eine Wanduhr.

Manchmal hat der Verkäufer die Widerrufs-Belehrung nicht mitgeschickt.
Dann haben Sie für den Widerruf länger Zeit.
So lange bis der Verkäufer die Widerrufs-Belehrung an Sie geschickt hat.
Manchmal ist die Widerrufs-Frist auch anders.

Oder die Widerrufs-Frist beginnt zu einem anderen Zeitraum.
Zum Beispiel:

  • Sie haben im Internet einen Vertrag für Gas gemacht.

Dann beginnt die Frist ab dem Tag, an dem der Vertrag gemacht wurde.

  • Sie haben zum Beispiel Kleidung im Internet bestellt.

Dann beginnt die Frist einen Tag,
nachdem Sie die Kleidung bekommen haben.

Wichtig:Eine gezeichnete Frau, die warnend den Finger hebt.
Auch das Wochenende und Feiertage zählen bei der Widerrufs-Frist mit.
Aber:
Die Frist kann nicht an einem Wochenende oder einem Feiertag enden.
Sie können aber einen Widerruf auch schon machen,
wenn die Ware noch nicht bei Ihnen ist.


Muss ich dem Verkäufer mitteilen,
warum ich den Vertrag nicht mehr will?

Nein.
Sie müssen in dem Brief nicht sagen,Zeichnung eines Stopp-Schildes.
warum Sie den Einkauf oder den Vertrag nicht mehr haben wollen.

Bei Verträgen mit Energie-Lieferanten gibt es Besonderheiten.
Ein Energie-Lieferant liefert zum Beispiel Strom.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Widerruf bei Strom- und Gasanbietern.
Der Text ist nicht in Leichter Sprache


Kann ich einen Widerruf machen,
wenn sich die Lieferung verspätet?

Manchmal ist es so:Zeichnung einer Hand mit Armbanduhr und einer Wanduhr im Hintergrund.
Die Lieferung dauert länger als vereinbart.
Dann können Sie einen Widerruf machen.
Das geht auch, wenn die Ware noch nicht angekommen ist.


Muss ich erklären,
warum ich einen Vertrag widerrufe?

Nein.Zeichnung einer Frau, die ihre Hand mit einer Stopp-Geste nach vorne streckt.
Sie müssen nicht erklären,
warum Sie den Vertrag oder den Einkauf nicht mehr wollen.


Kann ich bei jedem Vertrag einen Widerruf machen?

Nein.
Der Widerruf geht nicht bei jedem Vertrag oder Einkauf.
Das heißt:
Manchmal müssen Sie den Einkauf oder den Vertrag behalten.

Der Widerruf geht nur bei Verträgen,
die über den Fernabsatz gemacht wurden.

Fernabsatz ist zum Beispiel:

  • InternetZeichnung einer Weltkugel umrundet von Computern.
  • Telefonat
  • Brief
  • Postkarte
  • Fax

Das gilt aber nur,
wenn der Verkäufer regelmäßig Verträge und Verkäufe über den Fernabsatz macht.

Der Fernabsatz gilt bei diesen Personen und Geschäften nicht:

  • Bei Privatpersonen
  • Bei sehr kleinen Läden

Weil Privatleute und sehr kleine Geschäfte nur selten Fernabsatz machen.

Der Widerruf gilt auch,Zeichnung eines Vertrages, der durchgestrichen ist.
wenn Sachen außerhalb von Geschäften oder Läden gekauft wurden.
Zum Beispiel:

  • an der Haustür
  • in Ihrer Wohnung
  • am Arbeitsplatz
  • auf der Straße
  • bei einer Veranstaltung

Hier können Sie einen weiteren Text zu Einkäufen außerhalb von Läden lesen.
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.


Kann ich auch einen Widerruf für gekaufte Sachen in einem Laden machen?

Vielleicht ist es so:Zeichnung eines Modegeschäfts.
Sie haben eine Sache in einem Laden gekauft.
Jetzt möchten Sie die Sache aber nicht mehr.
Sie wollen die Sache zurückgeben.
Das nennt man auch Widerruf.
Für einen Widerruf für Sachen aus einem Laden gibt es aber kein Gesetz.

Das heißt:
Der Laden muss die Sachen nicht zurücknehmen.

Aber:
Die meisten Läden nehmen die Sachen trotzdem zurück.
Die Läden müssen das aber nicht machen.
Die Läden machen das freiwillig.
Das nennt man dann auch: Umtausch oder Rückgabe.
Meistens geht der Umtausch oder die Rückgabe 30 Tage lang.
Aber das entscheidet jeder Laden selbst.

Aber manchmal gibt es auch ein Widerrufs-Recht im Laden.
Zum Beispiel:
Wenn Sie die gekaufte Sache in mehreren Teilen bezahlen.
Dazu sagt man auch: Finanzierung oder Ratenzahlung.
Der Widerruf dabei gilt aber nur,

  • wenn die gekaufte Sache mehr als 200 Euro kostet
  • und die Rückzahlung länger als 3 Monate dauert 


     

Kann ich bei Click und Collect einen Widerruf machen?

Click und Collect bedeutet:Zeichnung eines Modegeschäfts.
Sie bestellen etwas im Internet.
Aber Sie holen die bestellten Sachen in einem Laden ab.
Sie können einen Widerruf machen.
Aber nicht immer.
Das geht nur bei manchen Sachen.

Zum Beispiel:
Sie haben die Sachen in einem Online-Shop gekauft.
Und dann in einem Laden abgeholt.

Aber manchmal ist es so:
Sie haben die Sachen nur im Internet reserviert oder bestellt.
Und entscheiden im Laden,
ob Sie die Sachen wollen.
Dann gibt es nicht immer ein Widerrufs-Recht.


Gibt es immer ein Widerrufs-Recht?

Nein.
Nicht für jede Sache gibt es ein Widerrufs-Recht.
Für diese Sachen gibt es zum Beispiel kein Widerrufs-Recht.

  • Sachen, die nicht mehr weiterverkauft werden können.

Zum Beispiel Kosmetik oder Lebensmittel.

  • Sachen, die für Sie persönlich gemacht wurden.

Zum Beispiel ein Glas mit Ihrem Namen.

Bei diesen Sachen kann man auch keinen Widerruf machen:

  • LebensmittelZeichnung einer Zeitung.
  • Einzelne Zeitungen und Zeitschriften
  • Bahntickets
  • Pauschalreisen
  • Karten für Konzerte
  • Karten für Veranstaltungen mit einem bestimmten Termin
  • Waren mit geöffnetem SiegelZeichnung eines Mannes mit Koffer, Sonnenhut und Sonnenbrille.


Ein Siegel ist ähnlich wie ein Aufkleber.
Wenn die Ware aufgemacht wurde,
ist der Aufkleber ab.

Dann kann man keinen Widerruf mehr machen.

  • Bei bestimmten Dienstleistungen.


Zum Beispiel:

  • bei PartnervermittlungenEin gezeichnetes Portrait einer Frau über der kleine Herzen schweben.
  • Beratungen
  • Übersetzungen


Das ist wichtig:
Das Widerrufs-Recht kann weg sein,
wenn der Dienstleister seine Aufgabe schon erfüllt hat.Gezeichnete Frau die mahnend den Finger erhebt, umrundet von einem roten Dreieick.
Dann müssen Sie aber vorher Ja gesagt haben zu dieser Widerrufs-Art.

  • Das gilt bei digitalen Inhalten


Digitale Inhalte sind zum Beispiel:

  • Musik aus dem Internet
  • Filme aus dem Internet

 
Bei digitalen Inhalten ist es oft so:
Sie können keinen Widerruf mehr machen,Zeichnung einer Frau mit Kopfhörern und einer CD.
sobald Sie angefangen haben die Musik oder
den Film herunterzuladen.
Aber: Sie müssen zu diesem Vorgehen vorher ausdrücklich zugestimmt haben.
Das bedeutet: Sie haben Ja zu diesem Vorgehen gesagt.


Bekomme ich beim Widerruf mein Geld zurück?

Ja, Sie bekommen Ihr Geld zurück.Eine gezeichnete Hand mit Geld in der Handfläche.
Innerhalb von 14 Tagen.
Das muss der Verkäufer machen.
Sie bekommen auch das Geld für den Versand zurück.
Aber es gibt beim Versand eine Ausnahme:
Wenn Sie einen Express-Versand bestellt haben,
bekommen Sie das Geld dafür nicht zurück.
Der Express-Versand ist ein besonders schneller Versand.
Manchmal ist es so:
Sie müssen das Geld für den Rück-Versand von einer Sache bezahlen.
Aber nur,
wenn das so in dem Vertrag stand.

Das ist wichtig:
Vielleicht haben Sie die Ware kaputt gemacht.Zeichnung einer Frau, die warnend den Finger hebt.
Oder der Verkäufer kann die Ware nicht mehr verkaufen.
Dann müssen Sie die Ware bezahlen.
Dazu sagt man auch: Wert-Ersatz
Das geht aber nur,
wenn das im Vertrag stand.
Das heißt:
Sie dürfen die Ware aber

  • auspacken
  • testen
  • aufbauen

Zum Beispiel: bei Möbeln

Bei Dienstleitungen ist es so:
Sie müssen die Dienstleistung bis zu dem
Zeitpunkt von dem Widerruf bezahlen.

Zum Beispiel:Zeichnung zweier Personen in einem Gespräch.
Die Minuten von einer Beratung, die Sie gemacht haben.
Aber nur, wenn das im Vertrag stand.


Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: Von Widerruf bis Umtausch
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.

Das Kompetenz-Zentrum Leichte SpracheZeichnung eines Logos
hat den Text im Jahr 2022 in Leichte Sprache übersetzt.
Dudweilerstraße 72
66 111 Saarbrücken
0 681 93 62 15 05
www.leicht-sprechen.de

Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache

Logo eines Netzwerkes - Leichte Sprache

Die Prüflese-Gruppe von der reha gmbh in Saarbrücken hat den Text geprüft.

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:Logo Leichte Sprache
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

 

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Verkäufer.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.