Schüler:innen-Befragung zum Bildungsangebot "Check Dein Essen"

Wir möchten "Check Dein Essen!" für euch verbessern! Bitte nimm dir kurz Zeit, um uns deine Meinung zu ein paar Fragen zu sagen. 
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Welche Stationen hast du bei "Check dein Essen" besucht?
Welche Station hat dir am meisten gefallen?
Welche Station hat dir am wenigsten gefallen?
Bei welcher Station hättest du mehr Hilfe gebraucht?
Habt ihr manche Stationen analog und andere Stationen digital bearbeitet?
Welche Stationen habt ihr digital bearbeitet?
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Eine Gruppe von Teenagern, die Tauziehen spielen

Gut Essen macht stark

IN FORM-Projekt für Kitas und Schulen in Programmgebieten der Sozialen Stadt oder im Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.