Konto, Smartphone, Versicherung: Wichtige Regeln

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Laden Sie unsere Materialien für die Zielgruppe Sek I, II und junge Erwachsene aus dem Programm „Durchblick“ herunter. Sie erhalten eine Anleitung zur Erarbeitung von Schüler:innen-Videos zur kreativen und zielgruppengerechten Wissensvermittlung.
Schüler geben Tipps zu Girokonto, Handy und Versicherungen

Drei wichtige Themen, drei Schulen, drei Videos: Schülerinnen und Schüler aus Düsseldorf, Jena und Wilster erklären euch, was ihr zu Girokonto, Handyvertrag und Versicherungen wissen solltet. Außerdem für Lehrer: Eine Handreichung zum Erstellen solcher Erklärvideos.

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Sich selbst und andere fit fürs Girokonto machen - das ist das Ziel der Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Wilster. In ihrem Video geben sie viele wichtige Tipps rund ums Girokonto, eventuelle Kosten und den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld:

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Sich selbst und andere in Sachen Smartphone schlau machen - das ist das Ziel der Schülerinnen und Schüler der Düsseldorfer Fritz-Henkel-Schule. In ihrem Video geben sie wichtige Tipps rund um Kostenfallen, Drittanbietersperre und Datenschutz:

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Versicherungen verstehen und erklären - das ist das Ziel der Schülerinnen und Schüler der Karl-Volkmar-Stoy-Schule in Jena. In ihrem Video geben sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema:

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Download für Lehrer: "Erklärvideos selbst erstellen"

Unsere Handreichung "Erklärvideos selbst erstellen" zeigt, wie Sie das Format Erklärvideos mit Ihren Schülern umsetzen können und was Sie dazu brauchen. Die Handreichung steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

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Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.