Unterlassungsklage gegen Deutsche GigaNetz GmbH

Der Anbieter behält sich das Recht vor, einseitig die verwendete Übertragungstechnologie festzulegen und zu ändern. Außerdem räumt sich der Anbieter in den Klauseln ein außerordentliches Kündigungsrecht ein, sowohl wenn die Zustimmung des Grundstückseigentümers für den Anschluss fehlt, als auch wenn der Anbieter den Kunden aus beliebigen Gründen nicht an sein Netz anschließen kann.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
10 UKl 2/26
Zuständiges Gericht
Hanseatisches Oberlandesgericht
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale NRW
Geht vor gegen

Deutsche GigaNetz GmbH
Willy-Brandt-Straße 61-65
20457 Hamburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Verfahrensende: offen