Kündigungsschaltfläche bei Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr nicht vorgehalten / Verfahren durch Unterlassungserklärung erledigt
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass in Fällen, in denen der Vertragsschluss über eine Webseite ermöglicht wird, nicht zugleich Kündigungsschaltfläche vorgehalten wird.
Das Verfahren wurde beendet durch Klagerücknahme, weil die Gegenseite im laufenden Verfahren eine Unterlassungserklärung abgegeben hat.