Widerrufsrecht bei Bestellung eines Fahrrads / Anerkenntnisurteil ergangen
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern, die ausschließlich durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln einen Verbrauchsgüterkaufvertrag über die Lieferung eines Fahrrades durch Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen" abgeschlossen und die Auslieferung des Fahrrades durch Abholung vereinbart haben, nach Abholung des Fahrrades zu behaupten, durch die persönliche Abholung sei das Widerrufsrecht in Wegfall geraten, wie geschehen am 21. 06. 2025 gegenüber Herrn […].
Vor dem Landgericht Heilbronn (Az. 21 O 96/25 KfH) ist ein Anerkenntnisurteil ergangen.