Dienstleistungen zur Übersendung von Kündigungsschreiben / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist:
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen zum Ende des Bestellprozesses auf ihrer Website nicht hinreichend transparent über die wesentlichen Eigenschaften einer von ihr angebotenen Dienstleistung sowie über das gesetzliche Widerrufsrecht der Verbraucher:innen informiert. Außerdem beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte die gesetzlichen Vorgaben der sogenannten „Button-Lösung“ nicht einhält.
Das Landgericht Karlsruhe hat antragsgemäß ein Versäumnisurteil erlassen.