Abmahnschreiben bei nicht gewerblichem Weiterverkauf von Stadiontickets / Verfahren nach Abgabe einer Unterlassungserklärung übereinstimmend für erledigt erklärt
Die Klägerin hatte sich dagegen gewendet, dass die Beklagte in irreführender Weise Verbraucher durch Abmahnungen auf Unterlassung in Anspruch nimmt.
Im laufenden Verfahren hat die Beklagte hinsichtlich einer der angegriffenen Formulierungen eine Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wurde.