Vertragsstrafen bei nicht gewerblichem Weiterverkauf von Stadiontickets / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte unter Missbrauch ihrer Marktstellung in irreführender Weise sowie unzulässige Ausübung von Druck Verbraucher durch Abmahnungen auf Unterlassung in Anspruch nimmt und überzogene Vertragsstrafen fordert.
Im laufenden Verfahren hat die Beklagte eine Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wurde.