Irreführung über Berechnung der Preise im Hinblick auf die Höhe der Umsatzsteuer / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen über eine Senkung von Preisen bei der Belieferung von Gas unzutreffend informiert, indem sie bei der Angabe der künftigen neuen Preise den Einschluss einer Umsatzsteuer i.H.v. 19% behauptet, obwohl die von ihr errechneten Preise tatsächlich auf einer Umsatzsteuer von nur 7% beruhen, so dass die Verbraucher:innen über die Höhe, der künftig zu zahlenden Preise getäuscht werden.
Gegen den Anbieter ist am 25.03.2025 antragsgemäß ein Versäumnisurteil ergangen (Az. 406 HKO 134/24).