Widerrufsrecht bei Maklerverträgen über die Vermittlung von Immobilien / Anerkenntnisnurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte Maklerverträge über die Vermittlung von Immobilien im Fernabsatz abschließt bzw. abschließen lässt, ohne über das Widerrufsrecht zu belehren und trotz erfolgtem Widerruf die bereits geltend gemachte Maklercourtage weiter zur Zahlung fordert.
Vor dem Landgericht Memmingen (Az. 1 HK O 1167/25) ist ein Anerkenntnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig