Das beantragt die Verbraucherzentrale:
…, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Immobilie ein Vertragsformular zu verwenden, das als „Verbindliche Kaufzusage“ bezeichnet ist
oder in dem es heißt:
„Ich/ wir habe(n) Interesse am Erwerb der Immobilie und gebe(n) daher das folgende verbindliche Angebot ab:
Kaufpreis: … Euro“
und hieraus ohne notarielle Beurkundung Rechte herzuleiten, bevor die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgt sind, wie geschehen gemäß Anlage 2.