Das beantragt die Verbraucherzentrale:
…, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Maklerverträgen zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
- Ich/ wir hatte(n) ausreichend Zeit, die Immobilie in Augenschein zu nehmen.
- Bei einer Absage des Notartermins aus Gründen, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wird dem Käufer vom Immobilienbüro Katrin Troisi Immobilien und Gutachten eine Auslagenpauschale in Höhe von 1.500,00 Euro in Rechnung gestellt.
- (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 2. verwiesen wird:) Sollten bereits Kosten für die Erstellung des Kaufvertragsentwurfes beim Notar entstanden sein, treffen diese ebenfalls den Käufer.
- Ich bin durch das Exposé der Katrin Troisi Immobilien und Gutachten auf die Immobilie aufmerksam geworden.
- Eine Geltendmachung einer evtl. Vorkenntnis wird hiermit ausgeschlossen.
- Mir/uns ist bekannt, dass bei Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages für die angebotene Immobilie dem Makler eine Provision in Höhe von 2,98 % inkl. 19% MwSt. des Kaufpreises durch den Käufer nach Vertragsabschluss zu zahlen ist.