Klage gegen Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG, Verfahren II

Gesamtpreis bei Fitnessstudioverträgen / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
21 O 110/25 KfH
Zuständiges Gericht
Landgericht Heilbronn
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

SUPREME Fitnessanlagen GmbH & Co. KG
Hasenhof 19
71543 Wüstenrot
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Bewerbung zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung eines Sportstudios den Gesamtpreis für die Vertragslaufzeit nicht angibt. 

Das Landgericht Heilbronn hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen (Az. 21 O 110/25 KfH, nicht rechtskräftig).