Klage gegen Supreme Fitnessanlagen GmbH & Co. KG, Verfahren II
Gesamtpreis bei Fitnessstudioverträgen / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Bewerbung zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung eines Sportstudios den Gesamtpreis für die Vertragslaufzeit nicht angibt.
Das Landgericht Heilbronn hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen (Az. 21 O 110/25 KfH, nicht rechtskräftig).