Rücktritt und Rücksendung von Balkonkraftwerken / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte über die Rechte eines Verbrauchers bei einem erfolgten Rücktritt täuscht.
Gegen die Beklagte ist vor dem Landgericht Kassel (Az. 13 O 1568/25) ein Versäumnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräfitig.