Fehlerhafte Grundpreisangabe beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln / Anerkenntnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich gegen unterschiedliche Verstöße der Beklagten gegen die gesetzliche Pflicht zur korrekten Grundpreisangabe.
Vor dem Landgericht Berlin II (Az. 102 O 89/24) ist Anerkenntnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.