Haftungsausschluss bei Bausanierungen / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung bei Schäden, die im Rahmen einer Leckageortung entstehen, ausschließt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 15 UKl 1/25) hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.