Klage gegen SRT Friedrich GmbH, Verfahren I

Widerrufsbelehrung sowie Angabe des Gesamtpreises und weiterer Informationen im Rahmen von Bausanierungen / Teilanerkenntnis- und Schlussurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
11 O 17/25 KfH
Zuständiges Gericht
Landgericht Heidelberg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

SRT Friedrich GmbH
Heidenäckerstraße 28
69207 Sandhausen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Andienung von Leckortungen nicht über das Widerrufsrecht belehrt und den Gesamtpreis nicht angibt. Weiterhin wird beanstandet, dass der Gesamtpreis, eine vertretungsberechtigte Person sowie die Handelsregistereintragung nicht angegeben werden. 

Vor dem Landgericht Heidelberg (Az. 11 O 17/25 KfH) ist ein Teilanerkenntnis- und Schlussurteil ergangen. Verurteilt wurde die Beklagte dabei hinsichtlich der fehlenden Widerrufsbelehrung sowie des fehlenden Gesamtpreises. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.