Geltendmachung von Kosten für Anschlussverträge bei Altersvorsorgeverträgen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags hinsichtlich der Auszahlungsphase Anschlussverträge anbietet, die mit Kosten verbunden sind, ohne dass die Beklagte auf diese Kosten in der gesetzlich vorgegebenen Weise hingewiesen hat. Sie macht neben einem Unterlassungsanspruch Auskunfts- und Beseitigungsansprüche geltend.