Widerrufsrecht bei Werkverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei Vertragsabschlüssen über die Erstellung eines Werkes außerhalb von Geschäftsräumen keine Widerrufsbelehrung erteilt.
Die Beklagte wurde vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) (Az. 31 O 11/25) antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.