Geltendmachung von Aufwendungen bei Kreditkartenbelastungen / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Falle von betrügerischen Kreditkartenbelastungen, die der Verbraucher nicht grob fahrlässig zu verantworten hat, gleichwohl von dem Verbraucher Erstattung der mit dem Kreditkartenbetrug verbundenen Aufwendungen geltend macht.
Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 25.11.2025, Az. 103 O 49/25, die Klage abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verbraucherzentrale hat Berufung zum Kammergericht Berlin eingelegt.