Klage gegen Shomer

AGB bei Kauf von gebrauchten Wohnmobilen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
OLG Frankfurt a.M.
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Michael Shomer
Bahnhofsplatz 1
65428 Rüsselsheim
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale: 

Dem Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß §13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Kaufverträgen über gebrauchte Kraftfahrzeuge (Wohnmobile) zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

  1. Der Käufer hat das Wohnmobil vor Vertragsschluss eingehend besichtigt und Probe gefahren.
  2. Dem Käufer ist bekannt, dass es sich bei dem verkauften Wohnmobil um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, welches aufgrund seines Alters übliche und teils erhebliche Gebrauchsspuren aufweist und von seiner technischen Ausstattung her auf dem Stand eines entsprechend alten Fahrzeug ist.
  3. Auch ... ist dem Käufer bekannt, dass aufgrund des Altere des Fahrzeugs Risse und Abplatzungen an Inneneinrichtungen- und Innenverkleidungen wie auch an Außenverkleidungen jederzeit neu auftreten können, ohne dass dies vorher erkennbar sein muss.
  4. Auch können aufgrund des Alters und der Laufleistung des Fahrzeugs jederzeit Schäden an Getriebe, Motor und dem Aufbau auftreten, ohne dass der Verkäufer dafür eine Gewährleistung übernehmen kann.
  5. Auch kann der Verkäufer nicht garantieren, ob das verkaufte Fahrzeug noch mit dem Original Motor ausgestattet ist.
  6. Etwaige abweichende Angabe in einer vorangegangenen Verkaufsanzeige geltend nicht als vereinbart.