Klage gegen Procter & Gamble

Hustensaft mit „Honig“
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3-10 O 156/25
Zuständiges Gericht
Landgericht Frankfurt a. M.
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Procter & Gamble Germany Holding GmbH
Sulzbacher Str. 40
65824 Schwalbach i.T.
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale: 

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für ein Arzneimittel (Hustensirup) mit der Angabe „mit Honig“ zu werben, wie insgesamt geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 1, wenn Honig in dem beworbenen Arzneimittel lediglich als Bestandteil eines Aromastoffs enthalten ist (Anlage K 2).