Klage gegen Procter & Gamble

Hustensaft mit „Honig“

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 3-10 O 156/25
Zuständiges Gericht: Landgericht Frankfurt a. M.
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Procter & Gamble Germany Holding GmbH
Sulzbacher Str. 40
65824 Schwalbach i.T.
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale: 

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für ein Arzneimittel (Hustensirup) mit der Angabe „mit Honig“ zu werben, wie insgesamt geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshots nach Anlage K 1, wenn Honig in dem beworbenen Arzneimittel lediglich als Bestandteil eines Aromastoffs enthalten ist (Anlage K 2).