Klage gegen PENNY-Markt GmbH, Verfahren I

Irreführung über Regionalität von Champignons / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
6 U 34/25
Zuständiges Gericht
OLG Köln
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

PENNY-Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Datum der Beendigung des Verfahrens
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Gemüse mit irreführenden Angaben zur Herkunft wirbt. Die Verbraucherzentrale hatte beanstandet, dass die Beklagte für Champignons mit dem Hinweis wirbt, diese stammten aus Deutschland, sofern die beworbenen Pilze tatsächlich aus einem anderen Ernteland stammten.

Gegen den Anbieter ist am 19.12.2024 antragsgemäß ein Urteil beim Landgericht Köln (Az. 81 O 29/24) ergangen. Die Berufung der Beklagten wurde durch das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 34/25)  als unbegründet zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts bestätigt. Hiergegen hat die Beklagte Revision beim Bundesgerichtshof (Az. I ZR 239/25) eingelegt. Nachdem die Beklagte die Revision zurückgenommen hat, ist die Entscheidung des OLG Köln rechtskräftig.