Klage gegen nowenergy GmbH wegen Abschlagshöhe im Energielieferungsvertrag und Drohung zur Durchsetzung einer unberechtigten Forderung
Es wurde beantragt, dass die Beklagte es zu unterlassen hat, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen, Abschlagsbeträge zu vereinbaren und zu berechnen und daraufhin mitzuteilen und zu fordern, die nicht dem Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums entsprechen oder einem durchschnittlichen vergleichbaren Haushalt. Zudem es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen, Mahnungen an Verbraucher:innen zu versenden, in denen die Formulierung "Bei Nichtzahlung werden wir Betrugsanzeige erstatten" enthalten ist.