Irreführende und unzureichende Preisangabe beim Verkauf abgepackter Lebensmittel (Käse) / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbrauchern über am Regal angezeigte Preise intransparent wirbt und in unzulässiger Weise keine Grundpreise nennt. / Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 25.11.2024 abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.