Heilversprechen und Nebenwirkungen bei Sauerstoffbehandlungen / Anerkenntnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich gegen irreführende Heilversprechen auf der Website des Beklagten. Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass der Beklagte auf seiner Website nicht auf die gesundheitlichen Nebenwirkungen einer von ihm angebotenen therapeutischen Heilbehandlung hinweist.
Gegen die Beklagte ist vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 33 O 44/25 KfH) ein Anerkenntnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.