Widerrufsbelehrung und Impressum / Anerkenntnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte beim Vertrieb von Luxusartikeln im Internet eine Widerrufsbelehrung und ein Impressum verwendet, welche nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Vor dem Landgericht Bochum (Az. I-16 O 57/25) ist ein Anerkenntnisurteil ergangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.