Widerrufsbelehrung und Impressum / Anerkenntnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte beim Vertrieb von Luxusartikeln im Internet eine Widerrufsbelehrung und ein Impressum verwendet, welche nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Vor dem Landgericht Bochum (Az. I-16 O 57/25) ist ein Anerkenntnisurteil ergangen.