Klage gegen Kunz, Fit+ Eppingen

Mietvertrag für die Nutzung eines Fitnessstudios

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 13 O 14/26 KfH
Zuständiges Gericht: Landgericht Karlsruhe
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Carsten Kunz, Fitnessstudiobetreiber („fit+ Eppingen“)
Reichenbacherstr. 7
76337 Waldbronn
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

  1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern den Abschluss eines Mietvertrags zum Zwecke der entgeltlichen Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung mit einer automatischen Verlängerung um die Zeitdauer der Mindestvertragslaufzeit anzubieten und im Vertragsformular den Eindruck zu erwecken, der Verbraucher schließe einen Vertrag über eine „Mitgliedschaft“ bei Vergabe einer „Mitgliedsnummer“ mit der Pflicht zur Zahlung eines „Mitgliedsbeitrags“, wie geschehen im Vertragsverhältnis der Beklagten mit dem Verbraucher […], gemäß Vertragsdokument nach Anlage K 1.
  2. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines Vertrags über eine kostenpflichtige „Mitgliedschaft“ anzubieten, wenn der Beklagte gegenüber dem Verbraucher verschleiert, dass sich der Vertrag automatisch um die Mindestvertragslaufzeit verlängert, falls der Verbraucher nicht innerhalb einer bestimmten Frist kündigt, wie geschehen gemäß Screenshots von der Website der Beklagten nach Anlage K 5