Klage gegen Kunz, Fit+ Eppingen

Mietvertrag für die Nutzung eines Fitnessstudios
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Karlsruhe
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Carsten Kunz, Fitnessstudiobetreiber („fit+ Eppingen“)
Reichenbacherstr. 7
76337 Waldbronn
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

  1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern den Abschluss eines Mietvertrags zum Zwecke der entgeltlichen Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung mit einer automatischen Verlängerung um die Zeitdauer der Mindestvertragslaufzeit anzubieten und im Vertragsformular den Eindruck zu erwecken, der Verbraucher schließe einen Vertrag über eine „Mitgliedschaft“ bei Vergabe einer „Mitgliedsnummer“ mit der Pflicht zur Zahlung eines „Mitgliedsbeitrags“, wie geschehen im Vertragsverhältnis der Beklagten mit dem Verbraucher […], gemäß Vertragsdokument nach Anlage K 1.
  2. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines Vertrags über eine kostenpflichtige „Mitgliedschaft“ anzubieten, wenn der Beklagte gegenüber dem Verbraucher verschleiert, dass sich der Vertrag automatisch um die Mindestvertragslaufzeit verlängert, falls der Verbraucher nicht innerhalb einer bestimmten Frist kündigt, wie geschehen gemäß Screenshots von der Website der Beklagten nach Anlage K 5